Montag, 10. Juni 2013

Die Herrschaft der Experten bedroht nicht nur die Parlamente

Die Rolle von Experten im Gesetzgebungsprozess ist in den letzten Jahren mehrmals irrlichtartig in der öffentlichen Debatte aufgeleuchtet und danach schnell wieder verschwunden, ob dies nun die dubiose Entscheidung Guttenbergs war, den Gesetzesentwurf der Einfachheit gleich von einer auswärtigen Kanzlei schreiben zu lassen oder ob es die Beratung der EU-Institutionen in Sachen Griechenlandbailout ist, die hauptsächlich von denen geleistet wird, die Anlagen dort haben, aber eben auch dien Fachkenntnis.


Meist beschränkt man sich dabei aber auf den demokratietheoretischen Komplex, der mit der Rolle des Parlaments als Überwachungsorgan des politischen Prozesses zu tun hat und der durch die Abhängigkeit von Experten ausgehebelt wird: an und für sich ist es eine Aufgabe des Parlaments, beziehungsweise der Opposition im Parlament, die Regierung zu überwachen. Dies kann das Parlament aber nicht leisten, wenn es dazu auf Spezialinformationen von wenigen Experten angewiesen ist, die diese entweder exklusiv der Regierung zur Verfügung stellen oder aber so komplex sind, dass sie ohne selbige Experten ohnehin nicht verstanden werden können – die Experten werden so zu denen, die die Informationen recherchieren, präsentieren und auch gleich deuten.

Wenig beachtet ist, dass dieses Problem nicht nur das Parlament selbst trifft, dem größtenteils wohl schlicht die Ressourcen fehlen, um diese Expertokratie zu brechen und eigenständige Informationen einzuholen – und sei es nur, um etwas Unabhängigkeit zu bewahren (ein Problem, das den US-Kongress in fast noch stärkerem Maße betrifft). Das Problem betrifft offensichtlich auch die Institution, der die Deutschen in den Umfragen beständig das größte Vertrauen entgegenbringen – dem Bundesverfassungsgericht. Und das, obwohl dieses wesentlich mehr Zeit als die Politiker hat und sich wesentlich pointierter mit einem Problem beschäftigen kann.

Der aktuelle Fall, an dem dieses Problem deutlich sichtbar wird, ist die Anhörung von Experten vor dem BVerfG zu den Anleihekäufen der EZB, einer Entscheidung, die die gesamte Euro-Politik fundamental in Frage stellen kann. Auf der Expertenliste dieser Anhörung fanden sich zwar Koryphäen auf dem Gebiet, aber alle dieser Experten waren einhellig Gegner der Strategie. Schlimmer, einige der Eingeladenen waren vor allem dagegen, aber nicht einmal Experten für’s Thema. Da es durchaus auch Ökonomen gibt, die zu den Anleihekäufen eine andere Meinung haben und die Ökonomie keine exakte Wissenschaft ist, die eindeutige Antworten kennt, wäre eine Einladung an solche Personen an und für sich Pflicht gewesen. Dass Karlsruhe darauf verzichtet hat, lässt tief blicken und zeigt deutlich, dass auch das BVerfG nicht die unfehlbare Institution ist, als die es allzuhäufig gehandelt wird, und dass richterliche Zurückhaltung bei Fragen, die eigentlich eher in die politische Sphäre gehören, vermutlich häufiger der bessere Weg wäre.


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