Montag, 2. Juli 2012

Der Weg zum "europäischen" Grundgesetz

Von Stefan Sasse

Einige besonders hellsichtige Zeitgenossen haben bereits im September 2011 die Möglichkeit eines neuen Grundgesetzes nach Artikel 146 ins Spiel gebracht, um die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzpfeiler für eine weitere europäische Integration umzustoßen. Ich habe bereits damals den Gedanken konkretisiert, eine Art Verfassungskonvent einzuberufen. Inzwischen jedoch ist der Artikel 146 in aller Munde und keine reine Gedankenspielerei mehr. Spätestens seit Schäuble verkündet hat, dass er sich eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung vorstellen könne, dämmerte es auch dem letzten Beobachter, dass die Euro-Krise für Deutschland wohl mehr als monetäre Folgen haben wird. Die Diskussion drehte sich dabei hauptsächlich um das Schäuble-Wort vom Volksentscheid, das Merkel in einem ihrer üblichen Wischi-Waschi-Dementis entschärfte. Der Geist ist seither kaum in die Flasche zu bekommen, und die mannigfaltige Kritik kommt aus allen Richtungen. Eher konservative, der Regierung und ihren Vorhaben nahestehende Kräfte befürchten eine Ablehnung durch den uninformierten Mob, eher links gerichtete Kritiker befürchten eine Verfassungsänderung in konservativem Sinne durch die Hintertür. Die Zögerlichkeit Merkels, die Volksabstimmungsidee aufzugreifen, passt zudem gut in die Vorwürfe der Entdemokratisierung von Politik im Rahmen Europas. In diese Stimmung platzte nun Bundestagspräsident Lammert, der erklärte, dass es eigentlich keiner Volksabstimmung bedarf, sondern auch eine verfassungsgebende Versammlung reiche. Dieses Argument ist dasselbe, das bereits Steinbeis in seinem Artikel vergangenen September gebracht hat. Es muss keinesfalls demokratiekritische Reflexe wecken, denn eine solche Versammlung wäre keinesfalls undemokratischer als eine Volksabstimmung. Tatsächlich spricht vieles dafür, dass das Ergebnis sogar demokratischer wäre.

Das klingt zuerst einmal widersinnig, ist es doch Mode, in direkten Abstimmungen einen Gewinn an politischer Transparenz und Partizipation zu sehen. Das aber ist mitnichten der Fall. Nur einmal angenommen, eine neue Verfassung soll nach Artikel 146 einem nationalen Referendum unterworfen werden - wer macht denn diese Verfassung überhaupt? Wahrscheinlich würde sie tatsächlich von der Regierung gestrickt, mit Beteiligung des Bundesrates und damit der SPD, irgendwo zwischen den Ausschüssen und Sonderparteitagen (wenn überhaupt). Am Ende bliebe dem Volk dann die Wahl zwischen Pest und Cholera - der vollständigen Annahme eines Dokuments, auf den es keinen Einfluss hatte, oder seiner Ablehnung und unabsehbarer Folgen. Eine verfassungsgebende Versammlung dagegen stünde in einer langen deutschen Tradition - 1848, 1919 und 1949 wurden jeweils solche Versammlungen einberufen, und die Produkte dieser Versammlungen waren alles andere als undemokratisch. Auch die amerikanische Verfassung wurde von einer solchen, extra einberufenen Versammlung ausgestaltet verabschiedet, und die französischen Revolutionäre haben genauso auf eine Volksabstimmung verzichtet. Eine solche ist eher die Ausnahme als der Normalfall und findet sich eher unter Diktaturen, die sich damit den Anschein von Legitimation geben wollen und regelmäßig Zustimmungsquoten im oberen 90%-Bereich einfahren. Warum aber, neben dieser quasi historischen Aura, könnte eine solche Verfassung demokratischer als ein Volksentscheid sein? 

Es gibt prinzipiell zwei sinnvolle Varianten, eine solche Versammlung einzuberufen. Die eine ist der Weg von 1848 und 1918, die direkte Wahl. In unserem Falle würde bestimmt werden, wie viele Abgeordnete es insgesamt geben soll, und vermutlich würden diese größtenteils oder ausschließlich von den Parteien bestimmt (Listenwahl). Diese Variante ist die tendentiell demokratischere, weil das Volk direkte Repräsentanten bestimmt. In der anderen Möglichkeit entsenden die Landtage Vertreter, wie sie dies bereits 1949 getan haben oder wie es die amerikanischen Länderparlamente 1787 taten. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Die Legitimation ist, wie gesagt, bei der Direktwahl höher, da die Länderparlamente einen starken Filter darstellen: Sie wurden zwar bereits einmal gewählt, aber nicht für diese Aufgabe, der Wähler konnte seine Entscheidung daher darauf nicht aufbauen. Eine demokratische Legitimation nach Artikel 146 wären aber beide Lösungen (sonst wäre das Grundgesetz selbst ja auch nicht legitimiert). Eine Bestimmung der Versammlung durch die Länderparlemente hätte den Vorteil, dass die Auswahl der Vertreter etwas mehr von reiner Eignung abhängig gemacht werden könnte, da man keine wahlkämpfenden Rampensäue ins Feld senden müsste, andererseits besteht dafür natürlich keine Garantie. Es ist aber anzunehmen, dass die Parteien - vielleicht mit Ausnahme der NPD - ohnehin verfassungsrechtliche Experten ihrer Couleur auf die Listen packen würden.

Auf diese Art und Weise würde eine Debatte stattfinden und ein demokratischer legitimierter Prozess vonstatten gehen. Denn die reine Volksabstimmung, eine pure Akklamation, würde einer rein exekutiv ausgearbeiteten neuen Verfassung keine Legitimation geben, im Gegenteil. Die Gegner würden, selbst wenn sie angenommen würde, ihre Legitimität stets und grundsätzlich bezweifeln. Eine Versammlung dagegen, die eine entsprechend hohe Abstimmungshürde hätte - mindestens Zwei-Drittel - und daher auf echte Kompromisse angewiesen wäre, ist die deutlich bessere Wahl. Es versteht sich fast von selbst, dass so viele Parteien wie möglich eingebunden werden müssten. Selbst wenn SPD und CDU die zwei Drittel alleine erreichen würden - eine Verfassung, die von vier von sechs Parteien, die aktuell mit 5% oder mehr Wählerstimmen rechnen könnten, abgelehnt wird, litte unter denselben Problemen und kann daher nicht Ziel sein. 

Eine solche neue Verfassung müsste sich dabei kaum vom Grundgesetz unterscheiden. Wichtig wäre lediglich, dass es die vertiefte europäische Integration bis hin zur politischen Union erlaubt, ohne Festhalten an nationalen Souveränitätsrechten nur um ihrer selbst willen. Diese Vertiefung kann dafür ausschließlich über das Europäische Parlament erfolgen. Soll die vertiefte europäische Integration Erfolg haben, so müsste sie die elementaren demokratischen Rechte weiterhin erhalten. Ja, dazu gehört das zum goldenen Kalb erhobene Budgetrecht des Parlaments, aber prinzipiell die Beteiligung gewählter Volksvertreter. Derzeit, und das ist der größte Kritikpunkt in puncto demokratische Legitimierung am ESM, läuft viel zu viel über die Exekutivorgane. Diese sind zwar von gewählten Regierungen bestellt, sind aber dem Wähler in ihrer jeweiligen Variante nicht verantwortlich. Das muss sich ändern, und auch nur eine solche Änderung kann ein stärkeres, auch politisches, europäisches Bewusstsein bringen. Sollte das Ergebnis einer deutschen verfassungsgebenden Versammlung in diese Richtung gehen, wäre dies ein starkes Signal auch für das restliche Europa, sich anzuschließen. In der aktuellen Situation die nationale Souveränität aus polittaktischen Erwägungen zu überhöhen ist sehr kurzfristig gedacht und kann sich langfristig nur rächen.

17 Kommentare:

  1. Zweifellos wäre die Ausarbeitung in einer Versammlung sinnvoll und zweifellos wäre ein Beschluss mittels einer solchen Versammlung legitim.

    Allein was spräche dagegen zunächst einen Verfassungskonvent zu bestellen und dessen Vorlage dem Volk vorzulegen? Würde der Konvent durch die Landtage und Bundestag gewählt, würde diese Variante sogar alle von dir genannten Vorteile kombinieren.

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  2. Es wäre irgendwie doppelt gemoppelt. Außerdem bin ich kein Freund dieser Akklamationsplebiszite.

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  3. Ich würde eine verfassunggebende Versammlung auch besser finden. Ich bin generell nicht so ein großer Freund von Volksabstimmungen, gerade weil ich simples Ja/Nein-wählen für viele Fragen auch zu simpel finde. Und viel wichtiger ist für mich, dass dadurch der ganze Vorgang mit einer breiteren, öffentlich Debatte begleitet würde. Bei dieser Regierung mag ich mir gar nicht ausmalen, was die im dunklen Kämmerchen zusammenzimmern würden^^

    Mein Problem ist eher das, was du im letzten Absatz beschrieben hast. Für mich fühlt sich die Reihenfolge einfach falsch an. Bevor wir hier in Deutschland losrennen und eine neue Verfassung schreiben, um Rechte nach Brüssel abzugeben, müsste eigentlich zuallererst die EU viel mehr demokratisch legitimiert werden. Für mich ist es ein Riesenunterschied, ob die Rechte von einem Parlament zum anderen wandern oder von einem gewählten Parlament zur EU-Kommision oder gar der EZB oder einem neuen, ausbaldowerten Exekutivorgan. Das Parlament ist heute aus der ganzen Krisenpolitik ja schon vollständig abgemeldet und dazu kommt, dass die EU-Kommission (die noch leidlich legitimiert ist) sich noch Hilfe von der EZB und IWF holt, die dann schon gar nicht mehr legitimiert sind. Nicht zu vergessen, dass Deutschland durch sein internationales Gewicht es hier noch komfortabel hat, was sollen denn erst kleinere Länder wie Belgien sagen?
    Für mich müsste daher dies der erste Schritt sein. Außerdem bin ich davon überzeugt, dass - wenn das Parlament erstmal mehr Gewicht bekommt - dann auch eine größere Kontrolle stattfindet, was Lobbyismus, Bestechlichkeit, Transparenz etc. angeht.
    So wie die EU jetzt organisiert ist, würde ich ehrlich gesagt eine Rechtsabtretung ablehnen, obwohl ich sehr wohl für eine politische Union bin.
    Und wo ich eh gerade dabei bin, mich in Rage zu schreiben, möchte ich noch anfügen, dass es mich ziemlich nervt, dass zwar fast überall über schwindende Demokratie in Deutschland debattiert wird, aber die EU-Politik einfach so hingenommen wird anstatt da anzusetzen.

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  4. Meiner Meinung nach ist im Moment der denkbar schlechteste Zeitpunkt für eine neue Verfassung.
    In Krisen neigen die Entscheider von den falschen Lösungen, die in die Krise geführt haben immer noch mehr zu fordern. Ausserdem ist dies ein guter Zeitpunkt die Bürger zu "disziplinieren" und ihnen scheinbar notwendige Zugeständnisse abzufordern...(Siehe Paul Watzlawick, Slavoj Zizek oder auch Naomi Klein (Die Schock Strategie))

    Einen solchen verfassungsgebenden Konvent hätte es innerhalb der ersten zwei bis vier Jahre nach der Wiedervereinigung geben müssen. Damals formierte sich das neue "Gesamtdeutschland" für einen solchen Fall war auch explizit im Grundgesetz vorgesehen eine Verfassung zu formulieren.

    Der Grund warum jetzt über eine neue Verfassung diskutiert wird ist Vordergründig die europäische Integration. Tatsächlich geht es darum den neoliberalen Diktus weiter durch zu setzen und den Sozialstaat weiter als bisher möglich zu stutzen. Weite Teile des Haushaltsrechtes an undurchsichtige, undemokratische Hinterzimmerentscheider abgeben, die dann in ihrer unglaublichen Weisheit entscheiden: "wenn ihr weiter HARTZ IV an die Leute verteilt gibt's von uns kein Geld mehr...". Oder Kriege ohne Parlament zu erklären die irgendein NATO-Gremium beschließt irgendwo auf der Welt wo's gerade Ressourcen zu hohlen gibt....

    Kurz: es geht um den Ausverkauf der letzten Reste der "Bonner Republik". Dies lässt sich klar einfacher gestallten über ein Konvent der über eine klare Übermacht von CDU/CSU/FDP/SPD/Grünen verfügt. Die Mehrzahl der Bürger die gegen Kriegswillkür und für Soazialstandards sind gucken dann in die Röhre.

    Daher wählst du (Stefan Sasse) den falschen Zeitpunkt und gibst die (im Moment) falschen Antworten.

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  5. @ Ariane

    Sehe ich auch so , zuallererst müssten die vorhandenen Defizite in der Legitimation beseitigt werden .
    Das europäische Parlament ist ein viel zu grobes Instrument für einen ganzen Kontinent , wir brauchen eine intelligente Abstufung von Kompetenzen und Rechten ,nicht alles muß auf Teufel komm raus nach Brüssel verlagert werden ,diese Gleichmacherei von oben zerstört die EU.

    Ganz abgesehen von der geradezu lachhaften Legitimation von Kommission und Präsident.

    @ Wolfgang Buck

    Zustimmung , der Zeitpunkt dieses urplötzlichen Anfalls von Basisdemokratie ist ausgesprochen verdächtig.

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    1. Ein Plebiszit hat ja nichts mit Basisdemokratie zu tun.

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    2. Sondern mit was?

      Das Volk ist das oberste Organ in unserem Land. Es kann sich selbst eine neue Verfassung geben, z.B. mit dem GG als Basis.

      Die parlamentarische Demokratie bzw. Parteiendiktatur hat auf ganzer Linie versagt.

      Es wird Zeit für die Weißheit der Vielen.

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    3. Schäuble sagte im Nov. 2011 anl. eines Interviews mit der NYT: "We can only achieve a political union if we have a crisis."

      MEn ist das Vertrauen in diese EU mit ihrer Währung bereits unwiderruflich zerstört.
      Kein Land hat sich an Verträge, Vereinbarungen oder Gesetze gehalten. Die Politiker wischen das, was Ihnen gerade nicht genehm ist, mit einem Handstrich fort (No Bailout Klausel, Maastricht-Vertrag) und erwarten, dass die Bevölkerung das alles mitträgt.
      Das funktioniert nicht - genauso wenig wie eine einheitliche Währung für so unterschiedliche Staaten.
      Wer jetzt meint, eine europ. Verfassung durchsetzen zu können, hofft auf die Dummheit vieler Menschen.

      Diese EU hat ihre guten Chancen vertan und regelrechts Leid über Viele kommen lassen.
      Zurück zur EWG - diese hat die Völker nicht zerstritten und gut funktioniert.
      Poitische Wunsch(alb)träume ohne Wahrnehmung der ökonomischen Realitäten funktionieren immer nur eine gewisse Zeit.
      Diese ist jetzt vorbei!

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  6. Ganz ähnlich habe ich auch letzte Woche in meinem Blog argumentiert: eine Volksabstimmung ist im Zweifel halt nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.

    Die andere Möglichkeit eine Verfassung neu zu schreiben, ein Verfassungskonvent, würde aber unter den gleichen Legitimationsproblemen wie Landtage und Parteien leiden. Er würde als abgehoben und interessengeleitet gelten und ein Verfassungsvorschlag würde ungelesen abgelehnt werden.

    ( Insofern ist die eigentliche Frage, ob im Moment eine allgemein anerkannte neue Verfassung überhaupt geschrieben werden kann. )

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  7. @ Yoshi

    Ich verstehe nicht, was da eine Wahl zwischen Pest und Cholera sein soll. Wenn in einem Referendum die neue Verfassung abgelehnt werden sollte, würde eben das Grundgesetz weiter in Kraft bleiben, und ich kann nicht erkennen, warum das Grundgesetz "Cholera" oder "Pest" sein sollte (außer vielleicht für die Finanzmärkte, die mit Diktatoren schon immer die besten Geschäfte gemacht haben).

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    1. Das war nicht unbedingt auf das Grundgesetz gemünzt, sondern generell auf Referenden bei denen man eben nur mit Ja oder Nein stimmen kann. Konkret könnte man ein Szenario konstruieren, in dem das Bundesverfassungsgericht ein Referendum fordert und gleichzeitig Griechenland mit dem Austritt droht. ( Beides halte ich für unwahrscheinlich aber nicht unrealistisch.) Dann wäre die Wahl eben nicht nur zwischen dem Grundgesetz oder einer wahrscheinlich weniger demokratischen Verfassung, sondern es wäre die Wahl zwischen der Aufgabe fundamentaler Rechte oder dem Anfang vom Ende des Euros. Beides halte ich für deutlich suboptimal.

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  8. Komisches Demokratieverständnis, das Stefan Sasse da offenbart. Die höchste demokratische Legitimation, die zu erreichen ist, ist die direkte durch den Souverän. Man kann zwar durchaus der Ansicht sein, dass die meisten Sachfragen besser durch ein repräsentativ gewähltes Parlament gelöst und demokratisch entschieden werden kann. Allerdings ist die Frage - und um die geht es am Ende - ob der demokratische und Rechtsstaat Deutschland in einem europäischen Staatenbund aufgehen soll, eine, die das Leben der Bürger, ihre Werte und nationalen Empfindungen direkt und unmittelbar berührt. Diese bedarf dann tatsächlich der höchsten Legitimation.

    Noch so ein demokratisch fragwürdiges Schmankerl:
    (..) da man keine wahlkämpfenden Rampensäue ins Feld senden müsste (..).

    Der essentielle Sinn von Demokratie ist, dass öffentlich und in klarer Konfrontation für bestimmte Positionen gefochten wird. Genau das tun die verbrämten "Rampensäue". Man braucht Politiker wie Gerhard Schröder, Oskar Lafontaine, Horst Seehofer, Theodor zu Guttenberg, Joschka Fischer u.a., die durch Zuspitzung ein politische Frage auf den Punkt bringen, ja, auch überspitzen können, damit sie eingängig für die Masse der Bürger wird. Immer noch verfügt nur ein geringer Anteil der Wähler über einen akademischen Abschluss.

    Es kann ja auch nicht sein, dass Stefan Sasse Staaten mit einer längeren demokratischen Tradition als Deutschland das "richtige" Demokratieverständnis abspricht, Länder wie Großbritannien oder Frankreich entscheiden nämlich solche Fragen eben auch durch K.O.

    Und natürlich kann auch das Budgetrecht auf eine supranationale Einheit übertragen werden, schließlich gilt das ja auch für den Bundesstaat Deutschland. Nur bedarf es dann auch einer gemeinsamen Ausgabenkontrolle, beispielsweise durch eine in direkten Wahlen bestimmte europäische Regierung.

    Die Begründung für die Verletzung elementarer demokratischer Prinzipien fällt dementsprechend schwach aus:
    Am Ende bliebe dem Volk dann die Wahl zwischen Pest und Cholera - der vollständigen Annahme eines Dokuments, auf den es keinen Einfluss hatte, oder seiner Ablehnung und unabsehbarer Folgen.

    Dieses Problem lässt sich auf mehreren Wegen beheben. So wäre eben die Ablehnung des Gesamtwerkes der Beleg, dass enstscheidende Passagen den Vorstellungen des Souveräns entgegenlaufen. Oder man könnte über Grundprinzipen der Verfassung abstimmen lassen, die zu einem Gesamturteil führen. Warum jedenfalls die Bürger eines Landes über ein kompliziertes technisches und örtliches Bauprojekt zur Wahl gerufen werden können, nicht jedoch zu Grundprinzipien des Zusammenlebens, erschließt sich nicht.

    Das Grundproblem, und das wird der tiefere Grund für das Rumgeeiere von Stefan Sasse sein, ist wohl, dass ein neuer Verfassungsentwurf, egal wie er gestaltet wäre, keine Mehrheit fände, wenn er wichtige Rechte auf eine europäische Ebene überträgt. Das gilt für Deutschland wie für die meisten "Zahlerländer" des Euro und wahrscheinlich sogar für die Mehrzahl der Südländer. Derzeit befindet sich die europäische Integration in einer Sackgasse, das ist das Problem.

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    1. Ich stimme dir absolut zu, die höchste Legitimation kommt durch den Souverän. Aber der hat Repräsentanten gewählt. Was ich tue ist abzustreiten, dass die Volksabstimmung eine höherwertige Legitimation hat als die Bundestagsabstimmung. Recht hast du sicher mit der Einschätzung zur Sackgasse Europas. Auch, was dein "Fechten für Positionen" angeht hast du definitiv Recht. Ich habe den gleichen Punkt schon oft gemacht, und halte ihn für Bundestag etc. auch aufrecht. Nur bei einer solchen Versammlung...weiß nicht.

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  9. Demokratisch legitimierte Repräsentanten sind dafür gewählt, während einer Legislaturperiode die res publica zu regeln. Die Grundprinzipien zu regeln, das übersteigt nach Ansicht der Mehrheit der Verfassungsrechtler ihre Legitimation. Deshalb auch der Verweis im Schlussartikel auf das gesamte deutsche Volk, während die vorherigen Artikel in einem für eine Verfassung ungewöhnlichen Umfang die Aufgaben der staatlichen Organe regeln. Damit haben auch die Verfassungsväter dokumentiert, dass die Legitimation der verfassungsrechtlichen Organe zu einem gewissen Zeitpunkt an ihr Ende kommt. Juristen drücken durch Formulierungen und Positionierungen von Normen ihren Willen aus.

    Bei den politischen Wünschen sind wir wahrscheinlich nicht so weit voneinander entfernt. Nur sehe ich nicht, dass sich meine individuellen Vorstellungen demokratisch umsetzen ließen. Und soweit bin ich Demokrat, dass ich meine eigenen Vorstellungen nach einer Abstimmung unter den Mehrheitswillen stelle. Und ich halte absolut nichts davon, den Mehrheitswillen durch juristische Tricksereien zu konterkarieren. Du weißt wie ich, dass die überwiegende Mehrheit, nicht nur der Deutschen, sondern auch in den Niederlanden, Finnland, Österreich, einer weiteren europäischen Integration mit der Schaffung einer Transferunion außerordentlich ablehnend gegenüberstehen.

    Dann sollte man nicht darum herumreden.

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  10. @ In Dubio

    Sogar nicht nur "nach Ansicht der Mehrheit der Verfassungsrechtler", sondern nach Ansicht der Verfassung selbst, denn das genau ist die Aussage von Art. 79 Abs.3 GG, der die Grundprinzipien selbst der verfassungsändernden Mehrheit entzieht. Genau deshalb gibt es ja zur Zeit die ganze Diskussion um ein Referendum, weil das Budgetrecht des Bundestages zum Kernbestand der Demokratie und damit zu den durch Art. 79 Abs. 3 GG absolut geschützten Grundprinzipien gehört. Daran ließe sich deshalb nur durch eine neue Verfassung etwas ändern, die diese Einschränkung eben nicht mehr enthält.

    Nach Art. 146 GG müßte es sich dabei aber um eine Verfassung handeln, die "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist" (wie es dort heisst). Von irgend welchen Landtagsabgeordneten oder einem von den Parteien kontrollierten Verfassungskonvent, von denen Stefan spricht, steht da nichts ...

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  11. Eine neue Verfassung würde in jedem Falle von einer verfassungsgebenden Versammlung oder einem Verfassungsrat ausgearbeitet werden, völlig unabhängig vom Modus der Abstimmung. Deine Darstellung, nach der ein neues Grundgesetz "irgendwo zwischen den Ausschüssen und Sonderparteitagen" zusammengeschrieben werden könnte, ist absurd.
    Im Übrigen kommt es für den Abstimmungsmodus darauf an, welchen Inhalts diese hypothetische Verfassung wäre: Sollten Änderungen an den durch die Ewigkeitsklausel (Art 79 Abs 3) geschützten ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes vorgenommen werden (zB am Art 20 Abs 1, dem Bundesstaatsprinzip oder anderen Strukturprinzipien), müsste es eine Volksabstimmung geben, denn nur dem "deutschen Volke" ist es möglich, seine alte Verfassung "in freier Entscheidung" (Art 146) durch eine neue abzulösen.

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  12. Was mich an dem Artikel elementar stört, ist der Versuch, die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung mittels Verfahrenstricks aushebeln zu wollen. Denn das ist der Punkt: einer weiteren europäischen Integration stehen die Bevölkerungsmehrheiten entgegen, nicht irgendwelche Verfassungsklauseln.

    Soweit wir Befürworter solch weitergehender Schritte sind, müssen wir uns neue Argumente überlegen, um Mehrheiten drehen zu können. Das ist in den heutigen Zeiten zugegeben ziemlich schwierig. Denn Europa ist zu einer Frage der Verteilung von Vermögen und Wohlstand geworden. Man kann es weder den Nordeuropäern verdenken, dass sie sich weiteren Transfers widersetzen, noch den Südländern, dass sie versuchen, die Realisierung der bei ihnen längst eingetretenen Wohlstandsverluste weitgehend zu vermeiden.

    Entweder alle Parteien machen gehörige Abstriche an ihren Positionen und überzeugen davon noch ihre Wählerschaft, oder es wird kein gemeinsames Europa als Union geben können. Das ist die Wahrheit und die muss ich als Demokrat annehmen und nicht versuchen, sie wegzudrücken. Spätestens dann hätte Europa wirklich keine demokratische Legitimation mehr.

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