Donnerstag, 7. Februar 2013

Das Ehegattensplitting schadet dem konservativen Ideal der Ehe

Von Theophil (@stheophil)

In meinem Artikel über (vermeintliche) familienpolitische Maßnahmen und deren Ziele habe ich behauptet, das Ehegattensplitting subventioniere die Ehe an sich und nicht primär die Ehe mit einem Hauptverdiener. Einige Kommentatoren widersprachen mir und teilweise muss ich ihnen Recht geben.

Wenn man die Frage nach dem Effekt des Ehegattensplittings stellt, muss man zwei Situationen unterscheiden:

1) Für ein bereits verheiratetes Paar bleibe ich bei meiner vorherigen Behauptung. In der Ehe erschwert das Ehegattensplitting nicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den erwerbslosen Ehepartner. Die Aufnahme einer Arbeit wird auch nicht explizit begünstigt, aber auch nicht erschwert. Jeder in der Ehe von einem der beiden Ehepartner verdiente Euro wird gleich besteuert.

Nimmt man an, dass der bereits arbeitende Ehepartner seine verbleibende Freizeit mit der Familie wertschätzt, der nicht arbeitende Ehepartner gerne mehr Herausforderungen hätte, dann ist die Aufnahme einer Arbeit durch den erwerbslosen Ehepartner u.U. die attraktivere Lösung.

Das Splitting ist eine Subvention der Ehe, weil es der Ehe eine zusätzliche Freiheit gibt, die eine freie Partnerschaft nicht hat.

2) Eine andere Wahl stellt sich nicht-verheirateten Paaren. Heiratet das Paar, dann sinkt die Steuerlast nur, wenn die Gehälter beider sich stark unterscheiden. Paare mit ungleichen Einkommen haben also einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zu heiraten.

Das Ehegattensplitting führt also nicht dazu, dass sich in Ehen das Alleinverdienermodell durchsetzt (Fall 1) sondern umgekehrt: Es belohnt Paare mit einem Alleinverdiener, die sich zur Heirat entschließen. Es erzeugt diese klassische Rollenverteilung also nicht in der Ehe, sondern es belohnt Paare die die klassische Rollenverteilung leben. Und damit erfüllt es heute seinen Zweck nicht mehr.

Wer die Ehe als Ideal fördern möchte, muss eine Lösung finden für die zahlreichen jungen Paare, in denen beide Partner arbeiten.



13 Kommentare:

  1. Das liberalste Argument gegen das Ehegattensplitting ist, dass der Staat zivilrechtliche Vertragsgestaltungen nicht durch das Steuerrecht begünstigen sollte. Idealerweise ist ein Steuerrecht rechtsformneutral.

    Genauso sollte sich das Steuerrecht gegenüber privatautonomen Entscheidungen über die private Lebensgestaltung neutral verhalten. Entscheiden sich Bürger dazu, mehr oder weniger zu arbeiten, so sollte dies steuerlich gleich behandelt werden, unabhängig von der Frage, ob sie verheiratet sind.

    Ausgangspunkt für die steuerliche Behandlung der Ehe sollte der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit sein. In der Regel sinkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Heirat nicht. Meist steigt sie sogar, weshalb die Schweiz Ehepaare sogar benachteiligt. Wie oben gesagt, sollte die gewählte Rechtsform aber weder Vor- noch Nachteile haben, weshalb das abzulehnen ist.

    Ein Ausnahmefall ist, wenn einer der Ehepartner zum Zeitpunkt des Eheschlusses unterhalb des Existenzminimums verdient oder dies zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Dies kann dadurch gelöst werden, dass das Existenzminimum des Ehepartners wahlweise auch vom Partner steuerlich geltend gemacht werden kann.

    Veränderungen in der Erwerbstätigkeit aufgrund von Kindererziehung sollten hingegen ausschließlich an die Elternschaft geknüpft werden.

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  2. Und da stimme ich persönlich sogar zu. Ich habe den Nachtrag genau aufgrund Deines Kommentars geschrieben, weil ich nochmal überlegt habe, worin sich unsere Überlegungen eigentlich unterschieden. Ich habe vorgestern im Prinzip über Fall 1 gesprochen (der mir in der Gleichberechtigungsdebatte relevanter erschien) und Du hast über Fall 2 gesprochen (der natürlich auch relevant ist).

    Persönlich habe ich nichts gegen die Abschaffung. Politisch natürlich schwierig, weil das für viele eine Steuererhöhung ist.

    Aus meiner Überlegung folgt eigentlich, dass auch die CDU das Splitting in der Form nicht mehr begrüßen kann, weil es heutigen Partnerschaften die Ehe gar nicht mehr nahelegt.

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  3. Meiner Meinung nach sollte es diese Familiensubvention nur geben, wenn in der Familie auch Kinder gross gezogen werden oder wurden.

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  4. Beim Ehegattensplitting geht es aber doch nicht darum, dass dieses eine Arbeitsaufnahme "erschwert", sondern darum, dass es einen steuerrechtlichen (finanziellen) Anreiz schafft. Der Steuervorteil durch das Splitting ist in jeden Fall um so größer, je höher der Einkommensunterschied der Ehepartner ist. In einer Ehe mit zwei gleich verdienenden Partnern ergäbe sich aus dem Splitting keinerlei Steuervorteil mehr. Das "erschwert" die Arbeitsaufnahme des anderen Ehepartners zwar nicht, macht sie aber rein finanziell weniger attraktiv.

    In diesem Sinne kann man aus meiner Sicht sehr wohl sagen, dass das Ehegattensplitting tendenziell die Allein-/Hauptverdienerehe begünstigt, weil in dieser der Vorteil durch das Splitting eben am größten ist.

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    1. Wie ist denn heute der Normalfall? Ein Paar, er (28) Assistent in einer Unternehmensberatung mit einem Salär von 60.000 EUR p.a. heiratet sie (26), Assistenzärztin in einer städtischen Klinik mit einem Jahresverdienst von 30.000 EUR. Vor der Heirat musste er (jeweils ohne Berücksichtigung von Abzügen) musste er 17.000 EUR Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen (Durchschnittssteuersatz: 28%). Ihre Steuerlast betrug knapp 5.600 EUR (Durchschnittssteuersatz: 19%). Insgesamt zahlten sie als unverheiratetes Paar also 22.600 EUR Einkommensteuer. Nach der Heirat verändert sich das Bild kaum, die Jahressteuerersparnis liegt bei 900 EUR (1%). Dafür ist das Paar nun einige gegenseitige Verpflichtungen eingegangen.

      Welcher Anreiz besteht nun für die junge Assistenzärztin, ihren Job aufzugeben? Ich sehe keinen. Würde sie ihren Job aufgeben oder kürzer treten, würde das Familieneinkommen empfindlich getroffen. Bleiben beide beschäftigt, haben sie jährlich gut 66.000 EUR (inklusive Soli) zur Verfügung. Beendet die Frau ihre Tätigkeit, sinkt das verfügbare Familieneinkommen auf 48.000 EUR. Das ist ein Nettoverlust von fast 28%. Das soll ökonomisch vernünftig sein?!

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  5. "Das "erschwert" die Arbeitsaufnahme des anderen Ehepartners zwar nicht, macht sie aber rein finanziell weniger attraktiv."

    Relativ zu was? Finanziell weniger attraktiv als wenn der arbeitende Ehepartner mehr arbeiten würde? Nein. Finanziell weniger attraktiv als wenn beide nicht verheiratet wären? Ja.

    "In diesem Sinne kann man aus meiner Sicht sehr wohl sagen, dass das Ehegattensplitting tendenziell die Allein-/Hauptverdienerehe begünstig"

    Es begünstigt die Entscheidung zu heiraten für Alleinverdienerpaare. Es begünstigt nicht die Entscheidung eines Ehepartners weniger zu arbeiten.

    Für letzteres wird das Splitting in meinen Augen allerdings oft verantwortlich gemacht, wenn die Karrierechancen von Frauen und Müttern debattiert werden.

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  6. @ Theophil

    Die beiden prinzipiellen Möglichkeitten in einer Ehe sind 1) beide arbeiten (u.U. sogar gleich hoch bezahlt) oder 2) einer arbeitet, der andere nicht (jedenfalls nicht bezahlt ...) und kümmert sich um den Haushalt. Im Fall 1) ist der Splittingvorteil geringer als im Fall 2), im Extremfall "gleich bezahlt" verschwindet er sogar ganz. Wenn im Fall 2) nun der nicht (bezahlt) arbeitende Partner eine bezahlte Beschäftigung aufnimmt, erzielt er zwar zusätzliches Einkommen, das Paar verliert (wegen der jetzt geringeren Einkommensdifferenz) aber einen Teil des Splittingvorteils, was (relativ) die Steuerlast erhöht.

    Rein unter dem Aspekt des Splittingvorteils ist es also für die Ehegatten von Vorteil, möglichst unterschiedliche Einkommen zu haben. Und das unerschiedlichste, was möglich ist, ist eben, dass einer der Partner kein Einkommen erzielt - also die Alleinverdienerehe.

    Dass der Splittingvorteil bei gleich verdienenden Ehegatten verschwindet, spricht im übrigen ebenfalls gegen Deine Aussage, das Splitting sei nur eine Subventionierung "der Ehe" und nicht spezifisch der Alleinverdienerehe. Denn sonst müßten ja gleichverdienende Ehepaare durch das Splitting einen Vorteil gegenüber gleichverdienenden unverheirateten Paaren haben, was aber eben nicht der Fall ist.

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  7. Worum genau, bzw. um welche Fragestellung geht es hier gerade?

    Wie, bzw. auf welche Art und Weise man mehr "Netto" hat?

    Oder geht es darum, zu hinterfragen, aus welchen Gründen eine Ehe geschlossen wird, bzw. welchen Stellenwert sie hat?

    Oder geht es darum, die Fragestellung zu beleuchten, warum, oder auch warum nicht, Ehefrauen (wahlweise auch Ehemänner) zu Hause bleiben und nicht einer Erwerbsarbeit nachgehen?

    Ich bitte um Aufklärung, da dies, zumindest für mich, völlig unterschiedliche Diskussionsansätze sind. Sie bedingen sich gegenseitig, aber nur sehr begrenzt. Hier alles in einen Topf zu werfen erachte ich als unproduktiv.

    MfG

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  8. oder geht es um den reinen Sinn, bzw. Unsinn des Ehegattensplittings?

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  9. @Ich Hier:

    Genau das ist die Frage. Ich habe eigentlich versucht, in meinem Artikel die Wirkung des Splittings anhand dieser Fragen zu trennen.

    @Moto: Der Splittingvorteil entsteht beim Übergang Nicht-Ehe zu Ehe.

    Ist die Ehe einmal geschlossen, bleibt der Steuerlast *in der Zukunft* gleich, egal wie das Einkommen *in der Zukunft* aufgeteilt wird.

    Bei Doppelverdienerpärchen ist der Splittingvorteil beim Übergang Nicht-Ehe zu Ehe gleich Null. Korrekt.

    Aber auch Doppelverdienerpaare haben in der Ehe aber ein Privileg durch das Splitting, das unverheiratete Paare nicht haben: nämlich *wenn* sich die Einkommen verschieben.

    Wie "ich hier" schreibt, sind das verschiedene Effekte mit verschiedenen Wirkungen abhängig von der Frage, was man konstant hält [a) Einkommensverteilung, b) Ehe] und was variiert [a) Nicht-Ehe -> Ehe, b) Einkommensverteilung].

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    1. Nun, also geht es um die Frage, ob Splitting die Ehe im konservativen Sinne begünstigt oder verhindert?

      Wenn ja, finde ich die Fragestellung etwas schwierig, da der Entschluss eine Ehe zu schließen nicht aus rein monetären Gründen getroffen wird.

      Vielleicht lohnt hier eine etwas anders gelagerte Fragestellung:

      Welchen Effekt hat Splitting im Hinblick auf die Bedeutung der Ehe in der heutigen Gesellschaft? Würde sich durch die Abschaffung des "Splittingvorteils" etwas ändern?

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  10. Was hier bei der Bewertung des Ehegattensplitting völlig ausgeblendet wird, sind die offensichtlichen Motive der nicht-verheirateten Paare und juristische Implikationen. Eine rein ökonomische Beurteilung greift aber weit zu kurz.

    Seit den 70er Jahren gibt es einen kontinuierlichen Trend zur wilden Ehe. Dennoch lebt die Mehrzahl der Paare immer noch im Institut der Ehe. 1970er Jahre? Moment, da war doch was, Stichwort Reform des Unterhaltsrechts. 1977 wurde das Schuldprinzip bei Scheidungen abgeschafft und die nachehelichen Unterhaltsansprüche des finanziell abhängigen Partners erheblich ausgeweitet.

    Laut der zugrundeliegenden Studie spielt der Steuervorteil bei der Eheschließung für Paare nur eine sehr untergeordnete Rolle. Es stellt sich umgekehrt die Frage, warum ein stetig wachsender Teil von Paaren, romantischen Hollywoodfilmen mit Flitter zum Trotz, die Eheschließung verweigert. Genauso kann man fragen, warum immer weniger Menschen in Parteien und Verbände eintreten und warum eine drastisch gestiegene Zahl von Arbeitnehmern von sich aus kündigt. Der Grund ist: Bindungsangst.

    Mit der Ehe sind erhebliche Pflichten verbunden, über deren Einhaltung der Staat wacht, die kostenintensiv sind und deren Mißachtung bis hin zu Gefängnis bestraft werden. Paare, die nicht heiraten, schätzen eben die Freiheit, sich sofort ohne spätere Verpflichtungen trennen zu können, wenn sie es an der Zeit finden. Über die Motive zu richten steht dem Staat nur im positiven Sinne zu. Sein Interesse liegt in stabilen Partnerschaften, wo die Bürger durch Vertragsbeziehungen selber sicherstellen, dass die Allgemeinheit für Folgen nicht in Anspruch genommen wird. Auch deswegen greift der Staat weitgehend in die Vertragsfreiheit seiner Bürger ein, wenn er zahlreiche Konstrukte des Ehevertrags verwirft, eben mit genau diesem Argument.

    Wenn die Bürger dem Staat Verpflichtungen und Risiken abnimmt, für die die Gesellschaft bei rechtlichen Singles übernehmen muss, dann liegt es auf der Hand, dass der Ehe als Vertragsgemeinschaft weitergehende, eben auch steuerliche Vorteile zustehen und die Ehe anders, eben als steuerliche Einheit, zu betrachten ist. Dies ist auch die langjährige Position des Bundesverfassungsgerichts.

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  11. Was oft unterschlagen wird ist, dass bis Mitte der 90er es noch keine Bedarfsgemeinschaften gab. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Zeit, als viele junge Akademikerpaare mit Kindern in wilder Ehe lebten. Die Mütter bekamen als formal Alleinerziehend Sozialhilfe, Erziehungsgeld und Sozialwohnungen und wurden bei der Kindergartenvergabe bevorzugt. Nicht selten stellte der Vater dieser formal von den Müttern alleinerzogenen den Elternvorstand im Kindergarten.

    Als noch unter Kohl die Bedarfsgemeinschaft eingeführt wurde, gab es in unseren Bekanntenkreis einen wahren Heiratsboom in Weiß.

    Ich halte die Bedarfsgemeinschaft für ein höchst zweifelhaftes Konstrukt. Sie ist nicht mit der Ehe zu vergleichen und beschneidet Menschen die Sozialleistungen erhalten in der Partnerwahl. Wer mag schon gern in eine Bedarfgemeinschaft ziehen.
    Mit Zulassung von gleichgeschlechtlichen Ehen ergibt sich zusätzlich das Problem ob gleichgeschlechtliche Paare als Bedarfsgemeinschaften gesehen werden und einem behördlicherzwungenen Comingout ausgesetzt werden dürfen.

    Eine anderes Gerechtigkeitsproblem beim Abschaffen des Splitting ist, dass Freiberuflerpaare, die den gleichen Beruf haben (wie zufällig mein Mann und ich) weiterhin splitten können.
    Würden wir uns gar einvernehmlich scheiden lassen, könnte er die Unterhaltsansprüche seiner Kinder von der Steuer absetzen und ich als formal Berufstätige eine Haushaltshilfe + Betreuungskosten zusätzlich zu anderen Kosten.
    Normale Arbeitnehmerpaare aber könnten nicht splitten.





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