Dienstag, 5. Februar 2013

Familienpolitik und ihre Ziele

Von Theophil

In der Debatte um die Effektivität der einzelnen familienpolitischen Maßnahmen gerät einiges durcheinander. Einige der überprüften Maßnahmen bezwecken gar keine Förderung von Familien, andere sind vielleicht gerecht, selbst wenn sie nicht direkt zu mehr Kindern führen. Stefans Kommentaren zu den einzelnen Maßnahmen muss ich deshalb in einigen Punkten entschieden widersprechen. 

Fall 1: Kindergeld 
Das Kindergeld beträgt 184 Euro im Monat für das erste Kind. Es wird aber einkommensunabhängig ausbezahlt, was Unsinn ist. 
Das Kindergeld ist sogar regressiv, es steigt also mit der Höhe des Einkommens. Das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag sind ein und dasselbe. In Deutschland ist das Existenzminimum steuerbefreit und das Existenzminimum wird auch für Kinder gewährt. Was der Staat Arbeitslosen ALG 2 Empfängern auszahlt, sollten arbeitende Menschen nicht versteuern müssen. Der Kinderfreibetrag beträgt 7008 € pro Kind, der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer beträgt 8004 €. Ein Ehepaar mit 2 Kindern zahlt also auf  30.024 €  ihres gemeinsamen Einkommens keine Steuern. 

Das erscheint mir per se nicht als ungerecht, auch wenn das Ergebnis ist, dass eine Familie mit einem hohen Einkommen absolut gesehen mehr Steuern spart, als eine Familie mit geringem Einkommen. Entscheidend ist, dass der Steuersatz nachwievor progressiv ist und die Familie mit hohem Einkommen trotzdem deutlich mehr Steuern zahlt, als die Familie mit geringem Einkommen. 

Der Kinderfreibetrag alleine ist also eigentlich keine Transferleistung und erhält den Anreiz zu arbeiten. Anders gesagt: Er ist kompatibel mit einer Gerechtigkeitsvorstellung in der Arbeit die primäre Quelle von Einkommen ist. 

Dieses Modell wird gewissermaßen verwässert, weil es einen absoluten Mindestbetrag gibt pro Kind, den unabhängig vom Einkommen pro Monat auf jeden Fall erhält. Das absolute Existenzminimum. Für ALG 2 Empfänger beträgt der Regelbedarf pro Kind mindestens 224 €. Wer nicht ALG 2 berechtigt ist, bekommt dieses Existenzminimum als Kindergeld von aktuell 184 € ausgezahlt.

Das Kindergeld erhält also für sich genommen den Anreiz, überhaupt eine Arbeit aufzunehmen, wenn man ALG 2 Empfänger ist. Für die untere Mittelschicht ist es eine echte Transferzahlung, die über den Kinderfreibetrag deutlich hinausgeht. Dieses Modell kann man für an sich gerecht halten, auch wenn es für sich genommen, keinen Effekt auf die Geburtenrate hat. 

Fall 2: Mitversicherung von Familienangehörigen 
Diese Maßnahme ist in meinen Augen sinnvoll wie sie ist.
Auch hier möchte ich Stefan widersprechen. Die Mitversicherung von Familienangehörigen hat zwei entscheidende Probleme, die Frank ignoriert: Sie ist einkommensunabhängig und es erschwert die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Wer eben noch kostenfrei mitversichert wer, muss sich vom ersten Lohn selbst versichern. 

Natürlich kann sie für Bezieher niedriger Einkommen eine erhebliche Entlastung sein. Alles zu kombinieren, ist die große Herausforderung bei der Gestaltung von Sozialsystemen. Bedürftige sollen unterstützt werden, aber diese Unterstützung darf Arbeit nicht unattraktiv machen, sondern muss reduziert werden, so dass ab der Mittelschicht Familien von ihrem eigenen Einkommen leben. 

Fall 3: Ehegattensplitting 
Die heilige Kuh der CDU, die das "traditionelle" Familienbild ernennt. Die dümmste Maßnahme überhaupt. Am meisten profitieren von ihr verheiratete, kinderlose Paare, wo der eine Partner Millionen macht und der andere zuhause bleibt. 
Auch hier spiele ich mal den Advocatus Diaboli. Das Ehegattensplitting ist das am meisten missverstandene Konzept unseres Steuersystems. Wenn der eine Partner Millionen macht und der andere zu Hause bleibt, ist der Effekt des Ehegattensplittings annähernd Null.

Das Ehegattensplitting fördert allein die Ehe. Das kann man antiquiert finden oder nicht, es auf jeden Fall keine Förderung von Familien. Ehepartner werden steuerlich als Gütergemeinschaft betrachtet. Solange die Ehe hält, ist es dem Staat egal, ob beide Partner je 30.000 € verdienen oder einer 60.000 € und der andere nichts. Das ist das ominöse Ehegattensplitting. Scheitert die Ehe, wird im Zuge der Scheidung das während der Ehe ersparte Vermögen auf die ehemaligen Partner verteilt. Auch hier ist es dem Staat egal, wer wann wieviel verdient hat.

Das Ehegattensplitting an sich sichert also nicht das traditionelle Bild der Familie mit einem Hauptverdiener. Es überlässt die Arbeitsteilung innerhalb der Ehe komplett den Partnern. Es ist also bestenfalls eine Privilegierung der Ehe gegenüber einer nicht-eingetragenen Partnerschaft. 

Der einzige Nachteil des Ehegattensplittings ist nur ein praktisches Ausführungsdetail, das zudem auch schon obsolet ist, nämlich die Verteilung der Steuervorauszahlung durch die Steuerklassenkombination 3/5. Wenn, aber nur wenn, einer der beiden Partner mehr verdient als der andere, wird von seinem oder ihrem Einkommen relativ wenig Einkommenssteuer einbehalten, und vom anderen Partner relativ zu viel, um übers Jahr auf den erforderlichen Steuerbetrag zu kommen. Für den weniger verdienenden Ehepartner sieht es deshalb auf dem Lohnzettel so aus, als sei die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit relativ unattraktiv. 

Dieses Detail ist mittlerweile überholt, denn es gibt die sog. "Steuerklasse IV mit Faktor", die die Vorauszahlung abhängig vom Einkommen gleichmäßig verteilt. Problem gelöst.

Fall 4: Kitaplätze

Viel sinnvoller kann man Geld in der Familienpolitik kaum ausgeben, aber hier wird viel zu wenig getan. Wir werden auf diesen Punkt zurückkommen. 
Hier und bei den nächsten Punkten gibt es meine volle Zustimmung. Der Ausbau der Kinderbetreuung im Westen Deutschlands ist eine verspätete Revolution. Die Debatte um die notwendige Qualität der Kinderbetreuung steht uns noch bevor, denn momentan konzentrieren sich die Ressourcen auf die Quantität der Plätze. 

Die Bereitstellung von Betreuungsplätzen halte ich auch als Liberaler für absolut notwendig und richtig. Hier ist eine echte Kosten-Nutzen-Rechnung nötig, aber auch leicht zu führen. Eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist erwiesenermaßen eine der effektivsten Maßnahmen der Armutsbekämpfung und sie ist eine notwendige Voraussetzung für echte Chancengerechtigkeit. Sie entspricht dem offensichtlichen Wunsch vieler Eltern, einer Arbeit nachzugehen, wenn das nicht sogar notwendig ist. Die teilweise Übernahme der Kosten durch den Staat ist eine gerechte Lastenverteilung, denn auch die Gesellschaft profitiert bei hoher Erwerbstätigkeit, so wie sie von Kindern profitiert. Nicht nur als künftige Konsumenten oder Arbeitskräfte, sondern auch ganz wörtlich als Träger von Fortschritt, Wissen und Kultur, die nur in unseren Köpfen existieren. 

Unentschieden bin ich bei der Frage, ob die Kinderbetreuung kostenlos sein sollte, oder einkommensabhängig bezahlt werden sollte. Einerseits kann man die Kinderbetreuung als Bildungsausgabe betrachten und genauso wie die Schule beitragsfrei machen. Umgekehrt ermöglicht die Kinderbetreuung die Wiederaufnahme der Arbeit und dafür könnten Familien einen Beitrag leisten. 

Beim Elterngeld und Betreuungsgeld stimme ich ebenfalls zu. Beide Maßnahmen berühren keine grundsätzlichen Fragen der Gerechtigkeit und (beim Betreuungsgeld ist das noch zu vermuten) sie steigern die Geburtenrate nicht. 

Fazit

Für die Anhänger des schlanken Staates ist es eine gute Nachricht, dass Deutschland mit bloßer finanzieller Umverteilung nicht familienfreundlicher werden kann. Das heißt aber nicht, dass es nichts zu tun gäbe. Ich habe letztes Jahr bereits argumentiert, dass die bisherige Bildungspolitik die Gründung einer Familie nicht weniger attraktiv, sondern teilweise unmöglich macht.

Last but not least stehen uns auch unsere eigenen Ansprüche im Weg. Wir machen uns mit unseren Kindern zu viel Arbeit und zu viele Sorgen und haben deshalb weniger Kinder, als wir uns im Alter vielleicht wünschen würden. Wir überschätzen die Gefahr, überbewerten die anstrengenden ersten Jahre, und unterschätzen den Gewinn an Lebensqualität, den uns mehr Enkelkinder im Alter bringen würden. So argumentiert Bryan Caplan in seinem empfehlenswerten Buch "Selfish Reasons to Have More Kids".


38 Kommentare:

  1. Zu 2)
    Da der KVB selbst aber auch progressiv ist, wird der Faktor doch wieder ausgeglichen, oder?

    zu 3)
    Bin zu wenig Experte auf dem Gebiet. Wir können die Debatte aber gerne auf Steuerklasse 4 abschieben: die macht mehr Sinn als Kind-Kondition denn als Ehe-Kondition.

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    1. Punkt Ehegattensplitting: es verhindert nicht die stetig steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen. Dem Staat muss es egal sein, wie in einer Einheit (Ehe, Familie) das Einkommen verdient wird. Er kann nicht aus dem Institut ihn entlastende Ansprüche ableiten, wenn er dies nicht gleichzeitig begünstigt bzw. als Einheit behandelt. Das passiert mit dem Ehegattensplitting.

      Tatsächlich geht es bei diesem Thema ausschließlich darum, dem Staat mehr Steuereinnahmen zuzuschanzen. Hätte Deutschland, wie international weit verbreitet, Stufentarife oder eine Flat Tax oder auch nur eine weniger steile Progression, so würde sich die errechnete "Steuersubvention" drastisch reduzieren. Bei einer Flat Tax macht ein Ehegattensplitting keinen Sinn.

      Daraus wird deutlich, dass die Regelung im Einkommensteuergesetz eine Reaktion auf die "Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit" ist. Die Leistungsfähigkeit bemisst sich bei einem Single aber anders als bei Ehepartnern und Eltern.

      Kindergeld: die Studie hat festgestellt, dass das Kindergeld in geringem Umfange die Geburtenrate bei sozial prekären Haushalten befördert. Das kann jedoch kein gesellschaftliches Ziel sein. Mitnichten folgt daraus, das Kindergeld nach Einkommenshöhe zu staffeln. Zudem ist es ein Instrument, die (zu hohe) Besteuerung von Familien auszugleichen. Geht man an die Familienförderung ran, geht dies, soweit es steuerpolitische Maßnahmen betrifft, nicht ohne Reformen beim Einkommensteuerrecht.

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    2. Kindergeld: die Studie hat festgestellt, dass das Kindergeld in geringem Umfange die Geburtenrate bei sozial prekären Haushalten befördert. Das kann jedoch kein gesellschaftliches Ziel sein.

      Ich lese daraus, daß aus einem Alg II Haushalt keine Akademiker hervorgehen können. Kann ich das so verstehen?

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    3. Nein. Daraus kann man lesen, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, eine bestimmte Schicht beim Kinderbekommen zu bevorzugen.

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    4. Kindergeld bekommt auch die "Oberschicht". Daraus folgert, daß niemand bevorzugt wird. Und Alg II ist kein adäquater Ersatz fürs entgangene Kindergeld selbst bei Niedriglohn.

      Kindergeld verstehe ich als Beitrag des Staates die Bemühungen und großen Ausgaben von Eltern zu honorieren, die Kinder bekommen, um das bestehende Sozialsystem am Laufen zu halten. Denn wir sind uns sicher einig, keine Einzahler - kein Geld. Und welche Kinder im Endeffekt das Sozialsystem am Laufen halten durch ihrer Hände Arbeit und Bezahlung der Sozialversicherung ist egal. Ob aus der "Ober- oder Unterschicht".

      Der Mythos, daß das Kindergeld den Kindern zukommen sollte ist als absurd anzusehen.

      Und deine sogenannte Schicht existiert nur, weil sie dazu gemacht wurde.

      Sieh es mal so: Ich bin 40, ungelernt, habe 4 Kinder. Nicht aus Doofheit, sondern aus Fehlern, die mir unterlaufen sind als 20jährige, da ich dachte ich wäre erwachsen. Meine Kinder sind mittlerweile Teenies. Zwei machen das Abitur, einer wird Handwerker und der Kleinste möchte Mathe studieren (er ist in der 8. Klasse). Stell dir vor, der Staat hätte mir nicht geholfen, als ich jung und dumm war. Jetzt hat er 4 potentielle Steuerzahler (nicht Geringverdiener), Menschen mit Potenzial und Durchsetzungsfähigkeit, denn das "arme" Leben ist nicht das leichteste. Und ich muß dazu sagen, daß 3 meiner Kinder auf der Hauptschule ihr Dasein als 10 jährige begonnen haben. Auf Empfehlung der Lehrerin.

      In diesem Land herrscht das Problem, daß man kein Geld mit keine Intelligenz gleichsetzt. Tragisch. So ein Verlust an guten Köpfen.

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    5. Zuvorderst, damit ich nicht missverstanden werde, meinen Respekt. Vier Kinder sind kein Fehler. Im Argumentieren möchte ich allerdings weg von der Personalisierung.

      Du bist alt genug, um den Ursprung des Kindergeldes zu kennen, denn wir sind eine Generation. Möglicherweise hast Du Dich damals nicht für Politik interessiert. Das Kindergeld wurde einstmals als "Prämie" für Kinder bezahlt, daneben existierte der Kinderfreibetrag, der die Kosten von Kindern nach der Leistungsfähigkeit berücksichtigen sollte. Das ist der Grundsatz, der unser Einkommensteuergesetz prägt. Ein Single mit hohem Einkommen ist leistungsfähig und wird deshalb hoch besteuert. Wenn er gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig wird, sinkt seine Leistungsfähigkeit. Pflichten mindern die Leistungsfähigkeit und müssen daher die Steuerpflicht mindern.

      1996 reformierte man in dieser Hinsicht das Einkommensteuerrecht und sicherte über die entsprechende Aufstockung des Kindergeldes eine Mindestdeckung der Unterhaltskosten eines Kindes bei Geringverdienern. Da deren Grenzsteuersatz ständig verringert und gleichzeitig der Grundfreibetrag deutlich erhöht wurde, sank deren Steuerersparnis.

      Es geht hierbei nicht um das Geld, was Kindern zufließen soll. Darum geht es auch nicht beim Kindergeld, obwohl oft politisch in diese Richtung argumentiert wird. Es geht um Berücksichtigung der Kosten bei den Eltern. Der Kinderfreibetrag, also die abziehbaren Kosten für ein Kind, beträgt gegenwärtig 7008 EUR. Dies gilt für jeden Steuerzahler unabhängig von seinem tatsächlichen Einkommen. Das kann man als "gerecht" ansehen.

      Die Begründung, Eltern mit hohem Einkommen erhielten dafür wesentlich mehr für ihr Kind und damit sei ein Kind dem Staat unterschiedlich viel wert, sticht aus 2 Gründen nicht. Erstens, der Staat verlangt unterschiedlich hohe Steuern von seinen Bürgern, er darf ihnen aber nichts weg nehmen, worüber sie gar nicht verfügen können. Ihnen erst zu hohe Steuern abzuverlangen um ihnen dann über Transfers etwas zukommen zu lassen, ist paternalistisch und freier Bürger unwürdig. Und den Steuerersparniseffekt könnte der Fiskus einebnen, in dem für jeden Steuerzahler der gleiche Steuersatz gälte.

      Zweitens, Kinder sind dem Staat unterschiedlich viel wert, wenn er nämlich andere zwingt, dafür zu zahlen. Wer über ein Nettoeinkommen von 1.500 EUR verfügt, muss 364 EUR pro Monat für ein sechsjähriges Kind an Unterhalt zahlen. Wer dagegen auf ein Netto-Einkommen von 4.700 EUR zurückgreifen kann, für den erhöht sich die Unterhaltspflicht um 60% auf 583 EUR. Entweder wir behandeln alle Kinder gleich, dann sind auch die (Zahlungs-)Pflichten gleich. Oder wir behandeln sie ungleich, dann hat dies auch anderswo Konsequenzen.

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    6. @ In Dubio:
      Wird ein Kind automatisch teurer, nur weil Papa mehr verdient? Oder steigen Mamas Ausgaben für dieses, weil der Papa so viel Geld einfährt?
      Bisher dachte ich Unterhaltszahlungen sollen dazu dienen, den betreuenden Elternteil finanziell zu entlasten, da er durch die Kinderbetreuung ja keinen 4.700 Euro Job annehmen kann, wie es für den nicht betreuenden Elternteil der Fall ist...

      Spannende Erkenntnis...

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    7. @ In Dubio

      Ich bin politisch nicht sehr bewandert, wie man sicher merkt und versuche Wissen mit Erfahrung zu kombinieren. Aus dem Bauch heraus möchte ich dir gerne antworten. Mag richtig sein oder auch nicht.

      "Und den Steuerersparniseffekt könnte der Fiskus einebnen, in dem für jeden Steuerzahler der gleiche Steuersatz gälte."

      Für mich sind 10% von 1.500 schlimmer als 10% von 4.700 wenn ich von dem Rest dem Markt folgen und seine Preise bezahlen muß. Der Schuldige an diesem Dilemma ist ebenfalls der Markt, der kurzfristig beschlossen hat, daß meine Leistung nicht mehr wert ist. Und genau da fängt für mich der Staat an, der reguliert, daß keiner zurückbleibt, der nichts dazu kann. Das ist für mich Solidarität. Das fängt dort an, wo ich Senioren die Tür aufhalte oder mich für ein Schwätzchen 15 min meines Lebens dazustelle.

      Mag falsch sein aber das macht für mich eine funktionierende Gesellschaft aus. Starke und Schwache.. wie man in jeder besseren Kita lernt ;O)

      "Wer dagegen auf ein Netto-Einkommen von 4.700 EUR zurückgreifen kann, für den erhöht sich die Unterhaltspflicht um 60% auf 583 EUR. Entweder wir behandeln alle Kinder gleich, dann sind auch die (Zahlungs-)Pflichten gleich."

      Und genau da fängt es an. Gleich? Dann sollten Eltern, die soviel verdienen, doch aufhören ihr Geld in Frühförderung, Musikunterricht, Sportunterricht etc. stecken. Wären die Eltern zusammen geblieben hätten sie bei diesem Einkommen sicher kein Problem gehabt Nachhilfe und all die anderen Dinge zu bezahlen, die heute angeblich bessere Bildung ausmachen. Bessere Menschen werden es deswegen nicht.

      Ich verlange von diesem Staat:

      Gleiche Bildung für Alle
      Kostenlose Schulbildung (Ja, ALLE Bücher und Lernmaterialien)
      Gleicher Lehrplan für alle Bundesländer
      Bildung Bundes- statt Ländersache (dies ist der heute geforderten Mobilität der Eltern geschuldet und ja, man kann nicht mal in einen anderen Vorort ziehen ohne von Vorne anzufangen)
      Ausmerzung von Rudis Resterampe mit 10 Jahren (ich hoffe jeder versteht was damit gemeint ist)
      Gleiche Bezahlung für alle Lehrer (Nein, Gymnasiallehrer sind nicht Besseres)
      Mehr Männer an die Grundschulen

      Danke ich habe fertig.. Sorry, daß es dich getroffen hat


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    8. Amüsant - aber rechtlich falsch. Die Unterhaltszahlungen stehen allein dem Kind zur Deckung seiner Lebenhaltungskosten zu. Wer das Sorgerecht hat, verwaltet das Geld. Die Mutter hat gegebenenfalls einen eigenen Unterhaltsanspruch (... weil sie ja das Geld nicht verdienen kann). Der Unterhaltsbetrag ist unabhängig davon, was der betreuende Elternteil verdient.

      Und ja, ein Kind wird automatisch teurer, wenn der Papa mehr verdient. Während das Kind einer alleinerziehenden Geringverdienerin wahrscheinlich Wohnkosten von bestenfalls 100-200 EUR verursacht, ist die Unterbringung in einer Villa deutlich teurer. Diese Kosten lassen sich nur vermeiden, wenn das Kind fern der Eltern in einer anderen Wohnung untergebracht würde. Was wiederum zu zusätzlichen Betreuungskosten führen würde. Eine frühere Version des Einkommensteuergesetzes definierte abzugsfähige Unterhaltskosten als solche, denen sich der Steuerpflichtige aus rechtlichen, moralischen oder ethischen Gründen nicht entziehen könne.

      Allerdings war das nicht mein eigentlicher Ansatz. Wenn der Staat nach der Leistungsfähigkeit besteuert (was international und wissenschaftlich kein uneingeschränkt akzeptierter Maßstab ist), dann muss er alles berücksichtigen, was die Leistungsfähigkeit mindert. Vorneweg sind das rechtlich und moralisch verpflichtende Unterhaltskosten.

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    9. @Stefanie

      Schon in Ordnung. Die Ziele sind ja in Ordnung, dagegen ist nichts zu sagen. Mein Anliegen beim Kinderfreibertrag / Kindergeld ist lediglich, dass Kinder eben die Leistungsfähigkeit von Eltern mindern. Und dies muss so berücksichtigt werden, wie auch eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird.

      Darüber hinaus habe ich den Nachweis geführt, dass Besserverdienende sehr wohl ein Mehr an Kosten für ihre Kinder aufbringen müssen wie Geringverdiener. Ich bin kein Freund des Kindergeldes, akzeptiere aber den sozialen Ausgleich als Ergänzung. Dabei darf nur der grundsätzliche Ansatz in Vergessenheit geraten, weshalb ich die Geschichte angeführt habe.

      Für höhere Kosten der Kinderbetreuung sorgen ja nicht allein die von Dir angeführten Posten. Das beginnt bei Wohnen, Ernährung, Betreuung.

      Dem Staat steht es nicht zu, zu urteilen, ob jemand "unverschuldet" oder "schuldhaft" in eine bestimmte Lage gekommen ist. Er kann nur danach gehen, was ist, nicht warum etwas ist. Und wer bitte soll bewerten, welcher Lohn "angemessen" ist?

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    10. Wenn beide das Sorgerecht haben, verwaltet derjenige das Geld, der das Kind betreut.

      Wenn du die Gleichheit nimmst, die du möchtest, dann müßte die alleinerziehende Mutter dann eben aus der Villa ausziehen, so wie eine alleinerziehende Geringverdienerin (mit öffentlich Geldern) eine kleinere Wohnung beziehen muß, wenn der Ehepartner die Wohnung verlassen hat. Dann ist mit einem Kind eine 3-Zimmer Wohnung nicht mehr angemessen.

      Warum soll das nur für einen bestimmten Teil der Bevölkerung gelten?

      Aber trotz allem verstehe ich deine Beiträge irgendwie nicht. Worüber beschwerst du dich jetzt eigentlich genau? Soll der mehr verdienende Mensch jetzt mehr zahlen oder nicht? Wenn nicht, dann sind meine Argumente treffend. Ansonsten mangelt es mir an Leseverständnis.

      Gruß Steffi

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    11. "Das beginnt bei Wohnen, Ernährung, Betreuung."

      Selbstverschuldeter Luxus. Wer mehr will, muß mehr bezahlen.

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    12. Jetzt bist Du aber wirklich bei Gesinnungspolitik. Der Staat erhält Steuereinnahmen von seinen Bürgern. Diese erhebt er nach einem Schlüssel. Wer viel verdient und sonst keine Verpflichtungen hat, bekommt viel abgezogen. Wer wenig hat, muss oft nichts bis wenig abgeben. Der Staat gewährt nicht Entlastung. Er ist verfassungsrechtlich gezwungen, seinen Appetit auf das Einkommen seiner Bürger zu zügeln, wenn diese eben nicht so leistungsfähig sind, weil Verpflichtungen bestehen.

      Der Staat zwing die Alleinerziehende nicht, eine kleinere Wohnung zu suchen, soweit sie steuerpflichtig ist. Sie richtet automatisch die Größe ihrer Wohnung an ihrem Einkommen aus. So wie Besserverdiener. Wie kommst Du darauf, dass der Staat hier reinreden sollte? In dem Moment, wo meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt eine Bemerkung dieser Art machen würde, würde ich ihr sehr barsch und unfreundlich über den Mund fahren.

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    13. Gesinnungspolitik? Ist das nicht überall so im Leben?

      Schicke ich mein Kind in eine Privatschule, bekomme ich besser Leistung aber muß dafür bezahlen. Kaufe ich mir einen Mercedes, muß ich dafür bezahlen. Aber mich zwingt ja keiner, diese Sachen zu kaufen. Das einzige, was du mir unterstellen könntest, wäre Gleichmacherei, aber genau das möchtest du ja.

      Sagen wir mal so: Was ein Kind braucht ist Auslegungssache. Der Staat geht in deinem Prekariat (wir sprechen hier von Alg II Beziehern) davon aus, daß jedes Kind weniger braucht als ein Erwachsener (was schonmal per se Idiotie ist, brauche ich den Eltern unter uns nicht zu erklären)und in etwa jedes Kind das Gleiche benötigt. Warum sollte er eine bestimmte Gesellschaftsschicht ausnehmen? Sagen wir, die Villa ist bezahlt, das Essen (Durchschnitt, denn der Staat gibt pro Kind bis 14 Jahren einen Tagessatz für 2,57 Euro an Nahrung und Getränken an) auch, warum sollte der Staat auch noch den Reitunterricht, die privaten Nachhilfestunden und den Musikunterricht subventionieren?

      Mehr Wert = Mehr Geld

      oder hier im Ruhrpott

      Willse mehr gibse mehr.

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    14. warum sollte der Staat auch noch den Reitunterricht, die privaten Nachhilfestunden und den Musikunterricht subventionieren?

      Das habe ich ja eben nicht geschrieben. Der Kinderfreibetrag, und damit der Betrag, um den das steuerpflichtige Einkommen gemindert wird, ist für jeden Steuerpflichtigen gleich. Egal, ob er viel oder wenig verdient. Egal, ob er viel oder wenig für seine Kinder ausgibt. Eine Ungleichbehandlung wäre auch gar nicht zulässig.

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    15. @ In Dubio:

      Du widersprichst dir selbst. Du sagst "Obersichtkinder" sind teurer, verlangst (so habe ich es zumindest aufgefasst), dass wer mehr verdient auch deutlich mehr Unterhalt zahlen soll, und in diesem Punkt der Staat sogar schon Unterschiede bei Kindern macht, obwohl ja alle gleiche Rechte und Bedürfnisse haben.

      Und: Wer meint, er müsse in "gehobenem Luxus" (Villa) leben, der muss eben mehr dafür bezahlen, als jemand, der sich mit einer 0815-Durchschnitts-Mietwohnung zufrieden gibt! Ich muss auch nicht im Edel-Feinkostladen einkaufen oder mein Essen liefern lassen. Die "Otto-Normalverbraucher-Supermärkte" decken den Bedarf mehr als ausreichend und sind bezahlbar!

      Dann kommst du mit dem Kinderfreibetrag: Klar ist der für alle gleich! Und wer mehr verdient muss eben mehr Steuern bezahlen, DAS ist eine der Finanzquellen in einem sozialen, solidarischen System: Wer viel hat, der zahlt viel, wer wenig hat, der zahlt weniger bis gar nichts! Eigentlich müssten die "oberen Zehntausend" noch bedeutend mehr abdrücken! Aber das ist meine ganz persönliche Meinung!

      Und ich finde es mehr als gerecht, dass für die Versorgung von Angehörigen (Ehepartner, Kinder) Freibeträge gelten, bzw. hier das Ehegattensplitting, bzw. gemeinsame Veranlagung zu wählen ist!

      Um diesen Konflikt zu vermeiden müsste ausnahmslos JEDER ein bedingungsloses Grundeinkommen haben, für alle gleich und Anrechnungsfrei. Aber auch dieser Punkt schweift meines Erachtens zu weit vom Thema, nämlich Kinder "1. und 2. Klasse", ab!

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    16. Und ich finde es mehr als gerecht, dass für die Versorgung von Angehörigen (Ehepartner, Kinder) Freibeträge gelten, bzw. hier das Ehegattensplitting, bzw. gemeinsame Veranlagung zu wählen ist!

      Dann haben wir doch (leider) keinen Dissens. Natürlich kann der Staat keine unterschiedlichen Freibeträge in Abhängigkeit vom Einkommen des Steuerzahlers zulassen. Doch der Zug fährt gerade in eine andere Richtung. 1996 wurde bereits der logische Zusammenhang zwischen Einkommen und abziehbaren Betreuungskosten weitgehend aufgehoben. Bis dato war das gleichmäßig verteilte Kindergeld nur ein geringer Anreiz für einkommensschwache Schichten, auf diesem Wege ihre Finanzmittel aufzustocken. Dies hat sich, so zumindest die nun so viel diskutierte Studie, etwas geändert. Das Wahlprogramm der SPD sieht nun vor, das Kindergeld nach Einkommen zu staffeln und zur Finanzierung den Betreuungsfreibetrag zu streichen. Grüne und Linkspartei befürworten diese Richtung. Dass sie sich damit auf Kollisionskurs zur Verfassung befinden, spielt im Wahlkampf keine Rolle.

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    17. Nun, dies würde ich nicht als "Ungleichbehandlung" bezeichnen, da Kindergeld ja ein "Unterhaltszuschuss" zum Lebensunterhalt des Kindes darstellt. Der geplante Kurs ist eher als Verschlechterung für "Geringverdiener" und wird ihr Ziel verfehlen...

      Das aus folgendem Grund:
      Familie Müller (2 Kinder)bekommt 184€ Kindergeld, plus 140€ (Höchstsatz!!!) Kinderzuschlag (beides pro Kind).

      Da Kinderzuschlag nur bei bestimmtem Einkommen gezahlt wird, werden vom Bruttoeinkommen der Familie Steuern einbehalten ( ja, ist wirklich so).
      Beim Steuerjahresausgleich kann Familie Müller nun z.B. Betreuungskosten und Schulbücher (als Beispiele) absetzen und bekommt so einen Teil der Steuern erstattet (um die anderen Abzugsfähigen Kosten geht es hier ja gerade nicht)

      Bis hierhin korrekt?

      Nun tritt folgendes Szenario in Kraft:

      284 € Kindergeld pro Kind, dafür Wegfall von Kinderzuschlag und obendrein sind Schulbücher und Betreuungskosten (auch hier wieder nur als Beispiel anzusehen) nicht mehr steuerlich absetzbar.
      (das ist das, was die SPD in ihrem Wahlprogramm plant)

      Dies begünstigt nicht die finanzielle Lage von Familien im unteren Gehaltssektor.

      Die Folge: Weiter sinkende Geburtenraten, im späteren Verlauf fehlender Nachwuchs in der Wirtschaft, somit weniger Steuerzahler, größer werdende Defizite in den Steuereinnahmen, Steuererhöhungen um den Verlust auszugleichen, steigende Preise, noch weniger Kinder.

      Hier würde ich klar sagen: Ziel verfehlt.

      Von der Tatsache einmal abgesehen, dass es keine Ungleichbehandlung der Kinder wäre (für die würde es nämlich keinen spürbaren Unterschied machen!), sondern lediglich das Solidarprinzip konsequenter umsetzen würde: Wer mehr hat gibt etwas ab an diejenigen, die wenig haben.

      Provokant gefragt: Warum dann nicht anstatt des Kindergeldes für jedes Kind ab Geburt direkt ALGII zahlen, unabhängig vom Elterneinkommen und das Ganze dann Kinderprämie nennen? Haushaltsgelder zu zahlen, unabhängig von Berufstätigkeit oder nicht und jedem den gleichen Wohnraum stellen? DAS wäre Gleichbehandlung!

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  2. 2) Kölner Verkehrsbetriebe? Was heiß KVB oder steh ich auf dem Schlauch?

    3) Die steuerliche Berücksichtigung von mehr Kindern gibt es doch schon durch 1).

    Ansonsten kann man Einkommen in der Ehe individuell besteuern, das machen andere Länder auch, aber ich sehe da nicht das Riesenthema eigentlich.

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    1. 2) KrankenVersicherungsBeitrag. Ok, das war unorthodox ^^
      3) Guter Punkt.

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    2. Klar, der "KVB" beträgt 14% vom Gehalt. Mit den anderen SV-Beiträgen summiert sich das trotzdem zu einer erheblichen Belastung auf beim Übergang von Mini- zu Midi- zu vollem Job. Man arbeitet mehr und es bleibt wenig übrig.

      Das ist schwierig zu lösen.

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  3. Die Steuerklassen ändern ja nichts and der Besteuerung sondern nur am Nettobetrag, den man Ende des Monats ausbezahlt bekommt.

    Selbstverständlich begünstigt das Ehegattensplitting in besonderem Masse Ehen, in denen ein Verdiener viel und einer wenig oder nichts verdient. Es überlässt die Arbeitsteilung auch nicht den Ehepartnern. Tatsächlich hat die nicht arbeitende Ehefrau von Spitzenanwalt Schmitz (200000 EUR) nämlich nicht unbedingt die Möglichkeit Vollzeit 200000 EUR zu verdienen, und Schmitz kann auch nicht einfach auf 50% =100.000 EUR herunterfahren. Mit dem Ehegattensplitting fährt Familie Schmitz natürlich besser als Spitzenanwalt Widmer in Zürich, der in der Ehe die gleiche Steuer bezahlt und sollte Frau Widmer noch 50000 dazu verdienen, dann muss Widmer sogar den auf 250000 anwendbaren Steuersatz entrichten.
    Familie Schmitz müsste auch mehr Steuern abführen, wenn es kein Ehegattensplitting gäbe, sondern Schmitz nur das Existenzminimum für Frau Schmitz abziehen dürfte, was wohl die naheliegendste Alternative wäre.

    Ganz generell müsste man als Liberaler auch die Frage stellen, warum der Staat eine Subvention an Personen gewähren sollte, die Untätigkeit auf dem Arbeitsmarkt begünstigt.

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    1. Ich verstehe nicht ganz, was das Beispiel sagen soll.

      Natürlich reduziert das Ehegattensplitting die zu zahlende Steuer von Ehepaaren. Aber es ist eben egal, ob Herr Schmitz 200.000 € verdient oder beide 100.000 €. Die zu zahlende Steuer bleibt gleich. Dafür ist es erstmal unerheblich, ob der Ehemann die Arbeitszeit reduzieren könnte oder seine Frau mehr arbeiten könnte. Es macht jedenfalls die Aufnahme einer zweiten Arbeit nicht unattraktiver, und das ist ja der Hauptvorwurf.

      Es ist eben eine Bevorzugung der Ehe, nicht der Ehe mit einem Hauptverdiener, als die es oft dargestellt wird. Deshalb begünstigt es auch nicht die Untätigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Vielleicht verstehen die meisten das so und deshalb arbeiten die Ehefrauen nicht, aber das ist dann ein anderes Problem ;-)

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    2. Sie vergleichen aber Äpfel mit Bananen. Natürlich wird die durch das Ehegattensplitting die Ehe eines Alleinverdieners mit der Ehe zweier Personen, die beide die Hälfte verdienen, gleichgestellt. Nur ist das nicht die Wahloption, die jemand der 200.000 verdient zur Verfügung hat.

      Das Ehegattensplitting ist keine Subvention der Ehe sondern der Ehe mit Einkommensunterschied. Das erkennt man, wenn man die verschiedenen Konstellation vergleicht:

      Wenn Herr Schmitz, ledig, 200.000 verdient, wird er mit dem vollen anwendbaren Steuersatz besteuert.

      Wäre das Ehegattensplitting eine Subvention der Ehe, müsste sich eine Ehe unabhängig vom Einkommen des Gatten auf seine Besteuerung auswirken. Das ist aber nicht der Fall.

      Verdient seine Gattin 200000 bleibt der Steuersatz unverändert, verdient sie nichts wird er erheblich reduziert.

      Und natürlich mindert das Ehegattensplitting den Anreiz zur Arbeitsaufnahme einer nicht Berufstätigen Gattin. Das Familieneinkommen wird netto durch ihre Berufsaufnahme weniger steigen, als wenn sie nicht verheiratet ist.

      Das Paar mag steuerlich genauso dastehen, wie ein zweimal 100000 EUR Paar, nur vergleicht sich die nicht Berufstätige Ehefrau Schmitz nicht mit einem solchen Paar, wenn sie über ihre Berufsaufnahme nachdenkt.

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    3. Wieso sollten Anreize gesetzt werden, dass Frauen eine Tätigkeit aufnehmen? Sie denken so altmodisch wie die Kritiker des Ehegattensplittings argumentieren. Wenn ein Paar heute heiratet, sind zu dem Zeitpunkt meist beide erwerbstätig. Sie müssten schon unterstellen, dass die Regelung des EStG den Arbeitsanreiz vermindert. Das ist aber nicht der Fall.

      Sie behaupten, die Gatting eines Spitzenverdieners habe keinen Anreiz zur Arbeitsaufnahme. Welchen Anreiz hat denn der Spitzenverdiener, statt 200.000 EUR sein Einkommen auf 250.000 EUR zu steigern? Antwort: Exakt den gleichen wie seine beschäftigungslose Ehefrau. Durch das Splitting wird ein Paar zu einer steuerlichen Einheit. Nichts mehr.

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    4. Untätigkeit auf dem Arbeitsmarkt... Keine Beschäftigung aufnehmen wollen...

      Hier sträuben sich mir die Nackenhaare! Man stelle sich nun vor, alle Hausfrauen (ob mit oder ohne Kinder sei dahingestellt) drängen auf den Arbeitsmarkt... Wie sähe wohl die Folge davon aus?

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    5. ... so wie heute auch. Und so, wie in den meisten Ländern, wo die Frauenerwerbsquote höher ist als in Deutschland. Und woher stammen die hingeworfenen Stichworte?

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    6. Woher sie kommen? Siehe oben! Mein Fehler sie nicht als Zitat kenntlich gemacht zu haben. Sie entstammen den Kommentaren von "Kirkd"

      Hm, ich sage mal: Falsch!

      Mehr Arbeitnehmer bei gleicher Anzahl an Arbeitsplätzen, daraus folgt? Entweder noch höhere Arbeitslosenquoten (hier geht es um die reine Statistik, nicht um die Leistungen), oder noch weiter sinkende Löhne (Angebot und Nachfrage)

      Was mich wirklich stört: Immer dieser Vergleich mit unseren Nachbarländern! Dieser hinkt und zwar gewaltig:

      Anderes Steuerrecht, andere Gesellschaft (Ansichten, Werte), andere Grundvoraussetzungen.

      Zumal, es geht hier um deutsche Politik, deutsche Gesetze und Regelungen... Nicht um die anderer Länder.

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  4. Hallo "In Dubios",
    Deine Frage finde ich essentiell. Man muss sie weiter verfolgen.
    Ich vermisse in der ganzen Diskussion sowie die Antworten auf die Frage nach den Zweck.
    Welche Aufgabe hat den die Familienförderung?
    Mehr Leute in die Lohnarbeit zu treiben oder möglichst weniger Kinder zu gebären (wie in China) oder die Ehe abzuschaffen und das Matriarchat in Deutschland einzuführen? Oder ist das Gegenteil der Fall?
    Wenn man sich darüber einig ist kann man beurteilen ob die einzelnen Maßnahmen den Zweck erreichen.
    Gruß P.

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    1. Die umfangreiche Studie nennt 4 Ziele, an denen Familienpolitik ausgerichtet wird und unter den Aspekten wurden die familienpolitischen Maßnahmen untersucht. Diese Ziele sind:

      a) Wirtschaftliche Stabilität von Familien
      b) Vereinbarkeit von Familie und Beruf
      c) Förderung von Kindern
      d) Steigerung der Geburtenrate

      International verfolgen die Länder unterschiedliche Ziele. Diese sind:

      1. Armutsbekämpfung (Großbritannien)
      2. Gleichstellung von Mann und Frau (Skandinavien)
      3. Steigerung der Geburtenrate (Frankreich)

      Indirekte Förderungen sind die am wenigsten wirksamsten. Dazu gehört das Ehegattensplitting, aber auch die Witwenrenten, die mit fast 40 Milliarden EUR zu Buche schlagen. Das Ehegattensplitting ist eine Folge des in Deutschland gewählten Steuertarifs und einer rechtlichen Betrachtung. Als es 1891 erstmalig eingeführt wurde, hatte der Steuertarif noch keine Progression und die Auswirkung war gering.

      Daraus folgt, entweder Deutschland trennt sich von seinem System der hohen progressiven Besteuerung oder an eine Ehe sind keine irgendwelche gearteten Pflichten gebunden. Beides ist weder politisch noch gesellschaftlich erwünscht. Ich habe von den Kritikern bisher auch immer nur vernommen, was das kostet. Wie gesagt, es kostet soviel, weil die Progression so scharft ist.

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  5. Förderung von Familien... Hört sich toll an, aber ist so schwammig und geschmacksneutral wie Mehlsuppe.

    Meines Erachtens gibt es viele Wege Familien zu fördern. Wichtig finde ich ich diesem Zusammenhang die Frage: Was soll anders werden? Was ist das Ziel dieser "Förderung" Und wie soll sie aussehen?

    Nehmen wir den folgenden Aspekt:

    Mehr Kinder? Also höhere Geburtenraten? Das wird kein Staat der Welt durch finanzielle Anreize allein bewirken. Wer sich für eine Familie und somit für Kinder entscheidet, der tut dies aus eigener Überzeugung heraus, der bekommt seine Kinder, auch ohne dass man ihm Geld in Aussicht stellt. Es ist eine Frage der Überzeugung, der eigenen Einstellung und auch der eigenen Lebensplanung. Es ist keine Frage des Geldes!
    Arbeitnehmer(-innen) im oberen Gehaltssektor kriegen keine, bzw. mehr Kinder, nur weil sie Geld dafür bekommen. Genauso werden einkommensschwächere Familien ihre Familienplanung nicht an staatlichen Subventionen orientieren. Die Entscheidung für Familie und auch für ein Kind, bzw. Kinder, oder dagegen hat keine finanziellen Beweggründe, sondern wird aus Überzeugung getroffen.

    Hier muss also an der Überzeugung, bzw. Einstellung zu Familie und Kindern gearbeitet werden.
    In einem Staat, in welchem
    Kindergärten hinter Schallschutzmauern eingepfercht,
    Familien mit mehr als 1-2 Kindern als "asozial" beschimpft,
    KiTas zu "Parkplätzen" für Kinder werden, deren Eltern teils aus egoistischen, teils aus rein existentiellen Gründen arbeiten gehen
    und obendrein ein derart marodes Bildungssystem vorherrscht, dass mir schon heute vor der schulischen und beruflichen Zukunft meiner Kinder graut,
    sollte die Änderung der o.g. Tatsachen oberste Priorität haben.

    Unsere Kinder sind unsere Zukunft! Und wenn ich mir die heutigen Gegebenheiten anschaue, dann sieht es für unsere Kinder, und somit auch für unsere zukunft verdammt dunkel aus

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    1. Stellt sich nur die Frage, warum die Franzosen (zunehmend !) kinderlieb sind und warum die Deutschen Ende der 60er Jahre ihre Liebe zu Kindern plötzlich verloren haben. Und es stellt sich die Frage, warum eigentlich bildungsferne Schichten kinderlieber sind als Akademiker(innen).

      Zufälle? Zufälle gibt's ...

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    2. Tja, da würde ich sagen, andere Länder, andere Sitten. Oder schlichtweg: Die Franzosen haben begriffen, dass Familien und Kinder wichtig sind! Dies ist allerdings reine Spekulation, da ich zu wenig Kenntnis der französichen "Zustände" in diesem Bereich habe. Gleiches gilt im übrigen auch für Türken, Italiener, Spanier,... Die Liste ließe sich beliebig verlängern, dies würde aber zu weit vom Thema abschweifen.

      Bildungsferne Schichten, wie du sie so nett bezeichnest ich bevorzuge da doch eher sozial benachteiligt, sind nicht kinderlieber als Akademiker(innen).
      Ich denke das Problem liegt nicht im Bildungsstand der (zukünftigen) Eltern. Das eine hat (kaum) etwas mit dem anderen zu tun, auch Akademiker sind kinderlieb. Sie bekommen nur keine, bzw. wesentlich weniger, da sie sich zum einen ihre "hart erarbeitete Karriere" nicht zugunsten durchwachter Nächte, schreiender (und manchmal anstrengender) Kinder und stinkenden Windeln aufgeben wollen. Sätze wie etwa "Ich habe doch nicht jahrelang studiert und gearbeitet um jetzt zu Hause bei der Kinderversorgung und Hausarbeit zu versauern!". Zum anderen ist natürlich maximal ein Kind, auf welches man sämtliche unerfüllten Träume, Wünsche und Sehnsüchte projizieren kann völlig ausreichend... Auch nicht so teuer, wenn man die lieben kleinen mit 3 Monaten in die private Kita abschiebt, später durch alle erdenklichen Freizeitgestaltungen schleust um sie dann auf das elitäre Privat-Internat weiter zureichen.

      Der gesellschaftliche Status, den eine Hausfrau heute innehat gleicht dem einer unentgeltlich arbeitenden Haushälterin und Kinderfrau, einer Angestellten 3. Klasse. Vätern, die Elternzeit nehmen, ihren Beruf aufgeben, um sich um Haus und Kinder zu kümmern geht es da auch nicht besser.

      Emanzipation ist hier das Problem. Sie wird in diesem Punkt von selbsternannten Frauenrechtlerinnen gegen die eigenen Reihen verwandt.
      Emanzipation ist nicht die Loslösung von einer durch Männer dominierte und diktierte Gesellschaft und gewährt jeder Frau das Recht zur Selbstbestimmung, nein, jetzt sagen einem die eigenen "Artgenossinnen" was man muss und soll. Dies ist nur eine andere Form der vorher vorherrschenden "Männer-Diktatur".

      Emanzipation heißt für mich aber tatsächlich Selbstbestimmung, will meinen selbst entscheiden zu dürfen, wie ich mein Leben lebe OHNE mich mit Vorwürfen wie etwa denen auseinandersetzen zu müssen, ich kriege nur Kinder, um mich vom Vater aushalten und finanzieren zu lassen und die ganze "harte Arbeit" der Emanzipation zunichte zu machen.
      Hinzu kommt, dass das viel propagierte Job-und-Kinder-Modell (beides ist gleichzeitig doch super und total einfach zu machen, man muss ja schließlich nur wollen) viele an den Rand ihrer Grenzen (manche auch darüber hinaus) bringt, der Druck von außen aber derart groß ist, dass frau nichts anderes übrig bleibt, als entweder dem Trend zu folgen und zu machen oder sich ins gesellschaftliche "Aus" zu katapultieren. Auch dies ein Umstand, der Familie und eigene Kinder nicht gerade zum "Traumjob" macht: Fehlende soziale, gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung.

      Kein Zufall, sondern harte Realität...

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    3. Bildungsferne Schichten ist der Begriff, der seit einigen Jahren in der Wissenschaft verwandt wird. Ein anderer ist Prekariat.

      Deine Argumentation ist nicht ganz konsistent. Einerseits schreibst Du über Akademiker, sie seien nicht weniger kinderlieb, andererseits sei (für sie) ein Kind günstiger als zwei. Tja, das gilt doch erst recht für Geringverdiener, oder? Dennoch haben sie, wie die schreibst, tendenziell mehr Kinder. Auch das Karriere-Argument gilt nicht. Gerade in Frankreich haben Akademiker weit mehr Kinder, der Nachwuchs behindert dort nicht die Karriere. Selbiges gilt für Skandinavien.

      Das legt nahe, was die Wissenschaftler offensichtlich aufgeschrieben haben: das gleichmacherische Kindergeld schafft bei prekären Verhältnissen einen gewissen Anreiz zu erhöhter Fruchtbarkeit.

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    4. Prekariat ist ein soziologischer Begriff für eine inhomogene soziale Gruppierung, die durch Unsicherheiten der Erwerbstätigkeiten gekennzeichnet ist. Dadurch können Lebensverhältnisse schwierig sein, bedroht werden oder zum sozialen Abstieg führen

      Wenn man dieser Definition der Wikipedia folgt, sind wir alle Prekariat. Es kann JEDEN treffen.

      Sind wir jetzt alle bildungsfern? Mal die Akademiker unter den Alg II Beziehern angesprochen.

      Deine Argumente sind nicht nur nicht konsistent, sie führen in die rhetorische Leere.

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    5. Nein, eben nicht! Die Verhältnisse würden sich auch ohne Kindergeld nicht ändern. Akademiker bekommen nicht mehr und das "Prekariat" nicht weniger Kinder!

      Und "günstiger" würde ich ein Einzelkind nun nicht gerade bezeichnen, ich habe lediglich den Vorteil für Familien mit nur einem Kind aufgezeigt und die möglichen Ersparnisse für mehr als GUT verdienende Paare, wenn sie nur eins oder auch gar kein Kind zu bekommen (Reit-, Sprach-, Musikunterricht, Internate und private Betreuungseinrichtungen sind teuer!).

      Man bekommt Kinder NICHT des Geldes wegen, egal, ob man es nun hat oder nicht! Und nur weil mein Einkommen geringer ist verzichte ich auch nicht aufs Kinderkriegen!

      Und der Vergleich zu Frankreich und Skandinavien ist hier völlig fehl am Platz! Das Verständnis von Familie, die Einstellung zu Kindern im Allgemeinen und auch die Betreuungssituationen und die notwendigen Regelungen diesbezüglich sind wesentlich besser, bzw. gänzlich anders als in Deutschland! Das ist, als würde ich Äpfel mit Birnen vergleichen.

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  6. @ In Dubio

    "Zweitens, Kinder sind dem Staat unterschiedlich viel wert, wenn er nämlich andere zwingt, dafür zu zahlen. Wer über ein Nettoeinkommen von 1.500 EUR verfügt, muss 364 EUR pro Monat für ein sechsjähriges Kind an Unterhalt zahlen. Wer dagegen auf ein Netto-Einkommen von 4.700 EUR zurückgreifen kann, für den erhöht sich die Unterhaltspflicht um 60% auf 583 EUR. Entweder wir behandeln alle Kinder gleich, dann sind auch die (Zahlungs-)Pflichten gleich. Oder wir behandeln sie ungleich, dann hat dies auch anderswo Konsequenzen."

    Das hat mit dem Wert der Kinder für den Staat nur insoweit zu tun, als die Kinder, die in den intakten Familien leben, und für die keine staatliche Regelungen bestehen, schlicht auch unterschiedlich viel wert sind, je nachdem wie dick Papas Geldbörse ist. Das Unterhaltsrecht verlängert diese Realität schlicht auch in die Zeit nach der Trennung der Eltern. Das Unterhaltsrecht ist das (etwas nivellierende) Spiegel der gesellschaftlichen Realität in intakten Familie. Das ist nur insoweit eine staatliche Entscheidung als in Deutschland unterschiedliche Einkommen erlaubt sind. (Die genanten Unterhaltsbeträge sind übrigens falsch, sie berücksichtigen das Kindergeld nicht).

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    1. Das Argument habe ich nicht gesehen. Natürlich geben Eltern für ihre Kinder unterschiedlich aus, was in erster Linie an ihren eigenen Einkommensverhältnissen hängt. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sich in diese Privatsache reinzuhängen. Und ja, das Unterhaltsrecht berücksichtigt dies.

      Im Steuerrecht wiederum geht es darum, was ist die angemessene Steuerzahlung? Da wir als Maßstab die Leistungsfähigkeit haben, wird herangezogen, was diese erhöht und vermindert. Erst wenn das passiert ist, kann ein Strich drunter gemacht werden und es steht fest, worüber der Steuerpflichtige tatsächlich verfügt, aus dem er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Technisch wird hier unterschieden zwischen Summe der Einkünfte und zu versteuerndes Einkommen.

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