Mittwoch, 23. Januar 2013

Wir brauchen eine säkulare Revolution!

Von Stefan Sasse

Der Skandal in Köln, wo Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft die Aufnahme vergewaltiger Frauen ablehnten, um die Pille danach nicht verschreiben zu müssen, zieht immer weitere Kreise. Inzwischen ist bekannt geworden, dass die katholische Kirche Frauen dafür bezahlt hat, sich als Vergewaltigungsopfer auszugeben, die Pille danach verschreiben zu lassen und dann die behandelnden Ärzte zu denunzieren. Das daraus resultierende Klima der Angst hat maßgeblich zu der Ablehnung der echten Vergewaltigungsopfer beigetragen. Dies ist nur der jüngste Skandal in einer ganzen Reihe von abscheulichen Vorfällen, die sich in Institutionen mit kirchlicher Trägerschaft ereignet haben. Sie sind direkt auf die noch immer mangelhafte Trennung zwischen Kirche und Staat in Deutschland zurückzuführen, wo das Zentrum und später die Unionsparteien immer bereit waren, die Interessen der beiden Amtskirchen zu decken - gerne auch gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. So ist es nicht nur möglich, dass die Kirchen zahllose Sonderregeln für sich in Anspruch nehmen, für die jeder normale Arbeitgeber vor Gericht belangt werden würde (die Kündigung von Kindergärtnerinnen, die sich scheiden ließen drängt sich als Vergleich geradezu auf) oder dass Kinder mit extremistischen Meinungen indoktriniert werden, sondern dass dieses Treiben auch noch vom Staat tatkräftig unterstützt wird. Ob nun die Kirchensteuer eingezogen und weiterverteilt wird, die Personalkosten bezahlt oder steuerliche Vergünstigungen gewährt werden, die beiden Amtskirchen profitieren massiv von dieser Verflechtung - und missbrauchen ihre Privilegien permanent zum offenen Rechtsbruch.

Es ist notwendig, diesen Filz zu beseitigen. Es kann nicht sein, dass die Kirchen sich nicht an bestehende Normen und Gesetze halten müssen und Parallelgesellschaften aufbauen können. Dazu muss man die Trägerschaft der Kirchen in vielen sozialen Einrichtungen, wo sie sich durchaus segensreich betätigt, keinesfalls abschaffen. Aber es muss deutlich werden, dass die gleichen Normen und Gesetze der Gesellschaft auch für sie gelten. Wenn die Kirchen nicht bereit sind, diese Normen mitzutragen (etwa die grundsätzliche Legalität von Abtreibung, besonders in Fällen von Vergewaltigung oder die Strafbarkeit und konsequente Verfolgung von Pädophilie) müssen sie sich aus dem entsprechenden Bereich zurückziehen. Wir würden niemals einem privaten Krankenhausbetreiber gestatten, sämtliche Ausländer abzuweisen, weil sich deren Behandlung nicht mit seinem Wertesystem deckt. Warum eine ähnlich gelagerte Ausnahmeregelung für die Kirchen gelten soll ist nicht zu vermitteln. 

Dies gilt auch für die sehr bedenkliche Bevorzugung zweier religiöser Strömungen vor allen anderen und das Bekenntnis des Staates zu diesen Amtskirchen. In den 1950er Jahren mag dies noch einer Art gesellschaftlichen Konsens entsprochen haben, obwohl es bereits damals die sozialdemokratisch geprägten Teile der Bevölkerung tendenziell ausschloss, die eher kirchenfern waren. Heute, wo Deutschland sich mehr und mehr als ein multikulturelles Einwanderungsland begreifen muss, ist die starke Verflechtung politischer Strukturen mit denen der Amtskirchen ein Relikt, das den Gleichbehandlungsgrundsatz aushebelt. Warum etwa erhalten die katholische und evangelische Amtskirche Steuernachlässe und die Verwaltung ihrer Mitgliedsbeiträge durch den Staat, nicht aber etwa die neuapostolische Kirche? Mit welchem Recht erklärt der Staat die einen zu Kirchen, die anderen aber zu bloßen Sekten? Wenn es richtig ist, die Etablierung von religiös geprägten Parallelgesellschaften im muslimischen Umfeld zu verhindern, die "unsere" Werte nicht akzeptieren, so muss dasselbe für die Kirchen gelten. Es sollen nicht sämtliche Dorfpfarrer hier in einen Generalverdacht genommen werden; die Kirchen sind heterogene Geschöpfe. Offenbar aber werden Parallelgesellschaften und -institutionen toleriert, gegen die wir, wenn sie im muslimischen Umfeld wären, schon längst den Verfassungsschutz aufgefahren hätten - völlig zu Recht, im Übrigen. Es wird Zeit, dass sich auch die Amtskirchen endlich mit beiden Beinen auf den Boden des Grundgesetzes und des deutschen Rechtssystems stellen und ihre Ausnahmeregelungen verlieren.

41 Kommentare:

  1. Vor kurzem kam eine interessante Dokumentation auf der ARD mit dem Titel "Gott hat hohe Nebenkosten", die man glücklicherweise bei youtube sehen kann:

    http://www.youtube.com/watch?v=C7NWHtQXUaI

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  2. WDR5 politikum ist auch an dem Thema dran. Gibt`s als podcast.

    In NRW (Köln) ist die Verflechtung von Kirche und Staat besonders eng. Da gibt es noch richtige Konfessionsschulen. Katholische Lehrer werden bei Scheidung entlassen, Schüler der anderen Konfession nur mit großen Schwierigkeiten aufgenommen.

    Der Clou: Die Einrichtungen wurden zu 100 Prozent vom Staat finanziert, die Kirche bestimmt dort aber die Regeln. Aber welcher Politiker traut sich da ran? Offenbar nicht mal die beliebte Frau Kraft.

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    1. Frau Kraft hat sich doch nachträglich - nach fast 25 JAhren - kirchlich trauenlassen...

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  3. Um mal stammtischmäßig zu formulieren: Es wird Zeit, dass der Verfassungsschutz ein Referat über christlichen Extremismus einrichtet.

    Darüber hinaus handelt es sich bei der "Pille danach" nicht um einen Schwangerschaftsabbruch, da keine Schwangerschaft vorliegt. Dass katholische Bischöfe das Gegenteil behaupten ist ungefähr auf der Ebene des Kreationismus anzusiedeln.

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    1. Naja, aber auch bei der normalen Antibabypille, wie auch bspw. beim Kondom, handelt es sich um Empfängnisverhütung, welche die RK ja auch ablehnen. Von demher ist es nur konsequent, wenn sie es ablehnen die Pille danach zu verschreiben (aber nicht weil es ein Abbruch wäre, sondern weil es einfach Verhütung ist). Die Argumente sind dann halt, dass die Frau nicht enthaltsam war oder so....

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  4. Sowohl der Unglaube als auch der Glaube an einen absolut allmächtigen Gott sind abzulehnen. Die Natur bzw. das Leben ist ein religiöses Ding. Und es gibt einen Bereich der Natur, der dem Menschen ewig verborgen ist.

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  5. .....widerlich diese fundamentalistischen Christizisten , wer sagt eigentlich das die Hölle schlecht ist , vielleicht nur Propaganda der " Guten barmherzigen Mutter Kirche " .. nachweislich sind bisher mehr Menschen durch den strafenden Gott und seine irdischen Vertreter zu Schaden gekommen als durch den Lichtbringer ... vielleicht alles ein Missverständnis oder Übersetzungsfehler an dem 2000 Jahre alten Buch ...Hahahahahaha

    Im Ernst ..da gibt's eigentlich nichts zu Kommentieren im Jahr 2013 ..der Verein sollte ein Kuttenverbot sehen und das Vereinsschild runter machen

    666

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  6. An der Stelle mit den Parallelgesellschaften musste ich nochmal nach oben scrollen, da ich über das Thema nicht mehr sicher war. Stefan Sasse meinte jedoch nicht weitverbreiteten muslimische und arabische Parallelgesellschaften in NRW und Berlin, in denen man ein Leben nach der Scharia und ohne Berührung zur deutschen Urbevölkerung fristen kann. Ich weiß auch gar nicht, ob der Autor je einen Artikel über sozialstaatlich finanzierte Mehrfrauenehe oder über die rechtliche Akzeptanz der Scharia in der deutschen Rechtskultur geschrieben hat.

    Nach meinem subjektiven Eindruck sind Vertreter des Islam weit öfter in Talksendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu finden als Repräsentanten der katholischen oder gar evangelischen Kirche, obwohl die christlichen Religionsgemeinschaften weit mehr Mitglieder zählen. Und dann sei dem Autor gesagt, dass es in einem Rechtsstaat keinen permanenten offenen Rechtsbruch gibt, außer den, den Verfassungsorgane praktizieren. Da fiele mir auf Anhieb das Bundesfinanzministerium ein, dass regelmäßig unter allen Regierungen höchstrichterliche Rechtssprechungen aushebelt und damit den Rechtsstaat konterkariert.

    Auch in Zeiten des AGG ("Antidiskriminierungsgesetz") billigen Gerichte Arbeitgebern immer noch in Grenzen das Recht zu, sich ihre Belegschaft selbst zusammenzusetzen. Und man möge mal versuchen, als offensiver Nichtraucher bei einem Tabakkonzern beschäftigt zu werden oder als Alkoholverweigerer in das Management einer Bierbrauerei zu kommen. Alternativ wäre die Überlegung angebracht, sich einen eingefleischten, dennoch fachlich kompetenten Schalke-Fan auf der Geschäftsstelle von Borussia Dortmund vorzustellen.

    Geht nicht? Aber eine Atheistin in einer kirchlichen Krippeneinrichtung? Es gibt so viele Arbeitsplätze für Erzieher im Zeichen von allgemeinen Rechtsansprüchen auf Horte und Kindergartenplätze. Gerade dieser Personenkreis ist nicht auf einen bestimmten Arbeitgeber angewiesen. Ein Arbeitsverhältnis ist rechtlich betrachtet immer noch eine Partnerschaft, wo sich die Vertragsparteien zu gemeinsamen Werten verpflichten. In katholischen Arbeitsverträgen sind hierbei explizit die christlichen Werte und die Prinzipien der katholischen Kirche aufgeführt.

    Ob die kirchlichen Krankenhäuser von ihren Trägern zur Abweisung von Vergewaltigungsopfern aufgefordert worden sind, das gilt es in einem Rechtsstaat erst zu beweisen. Die Beklagte bestreitet dies.

    Soweit die christlichen Religionsgemeinschaften rechtliche Sonderrechte genießen, beruhen diese auf Staatsverträgen. Sie sind nicht einfach im luftleeren Raum eingeräumt worden.

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    1. Ist das jetzt ein Plädoyer dafür, die Privilegien der Kirchen in NRW unangetastet zu lassen? Die Konsequenz wäre dann, den anderen Parallelgesellschaften die gleichen Privilegien einzuräumen.

      Noch etwas stimmt nicht an Ihrem Beitrag: Über die anderen Parallelgesellschaften kann man vieles sehen, hören und lesen. Über die der Kirchen erst jetzt.

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    2. Also, lieber In Dubio, ich habe die muslimischen Parallelgesellschaften ebenfalls im Artikel kritisiert. Nur habe ich nicht das Gefühl, dass an dieser Art Parallelgesellschaft Kritikmangel herrschen würde.

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    3. Nun, Kritik gibt es an den Kirchen, insbesondere der katholischen Kirche (die evangelische scheint die Öffentlichkeit herzlich wenig zu interessieren) auch sehr reichlich. Das ist bei einer jahrtausendalten Institution völlig in Ordnung. Nur ist (negative) Kritik nicht automatisch und per se gerechtfertigt.

      Weit mehr Christen leben in Deutschland als sich in Religionsgemeinschaften zu erkennen geben. Wir sind halt ein Volk von Steuersparern. In jedem Verein und jeder Partei ist es so, dass diejenigen, die Beiträge verweigern, rausfliegen. Man kann jedoch seinen Austritt aus der Kirche erklären, damit seine Steuer (Beitrags-) Schuld senken und dennoch wie jeder andere Christ völlig selbstverständlich die Einrichtungen nutzen und seelsorgerische Hilfe in Anspruch nehmen. Wieviele von jenen, die an Heiligabend die Plätze im Kirchenschiff bevölkern, sind noch Mitglied?

      Parallelgesellschaften werden erst seit ein paar wenigen Jahren genauer unter die Lupe genommen, spätestens seit die verstorbene Richterin Heisig das Buch "Das Ende der Geduld" veröffentlichte. Doch noch immer werden solche Debatten als "nicht hilfreich" eingestuft, zu zielgerichtetem staatlichen Handeln zum Aufbrechen dieser Schichten hat es längst nicht gereicht.

      §218 StGB schreibt in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz vor: "Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." §218a StGB schränkt den Straftatbestand ein, er hebt ihn nicht auf. 1974 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass ein Schwangerschaftsabbruch ohne stichhaltige Gründe rechtswidrig und damit strafbar sei. Karlsruhe hat auch in seinem letzten Urteil zum §218 dem Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt. Die Annahme, ein Schwangerschaftsabbruch sei in Deutschland immer legal oder auch nur verfassungskonform, ist absurd.

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    4. @CitizenK

      Privilegien müssen sich immer einer öffentlichen Debatte stellen. Das ist legitim. Dies muss jedoch ohne Vorfestlegung und vorurteilsfrei geschehen. Stefan Sasse hat sein Urteil und begründet es. Ein rechtliches Verfahren funktioniert umgekehrt.

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  7. Der Unterschied zwischen dem Schalkefan auf Lüdenscheid-Nord und der geschiedenen Kindergärtnerin könnte doch sein, dass erstens die Kindergärten eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen und zweitens das Geld für diese Einrichtungen zum ganz überwiegenden Teil vom Steuerzahler (dem STAAT, ich weiß der ist BÖSE) kommt.

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    1. Könnte.

      Ist Kinderbetreuung eine öffentliche Aufgabe? Nein, wie kommen Sie darauf? Die vorschulische Betreuung ist eine private Aufgabe, der Staat unterstützt seine Bürger bei der Erfüllung dessen. Deswegen gewährt der Staat in der Regel staatlichen Trägern auch höhere Fördersätze, was von Gerichten mehrfach moniert wurde.

      Bei kirchlichen Einrichtungen gibt es drei wesentliche Einnahmequellen: 1. Die Einnahmen durch Beiträge, 2. den staatlichen Zuschuss und 3. die Unterstützung durch den kirchlichen Träger. Wie auch bei anderen privaten Trägern ist klar, wer das Sagen hat: die Kirche.

      Der BV. Borussia 09 e.V. Dortmund ist ein eingetragener Verein und gemeinnützig. Darüber hinaus unterhält er eine staatlich geförderte Stiftung.

      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschn. „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

      So nochmal: warum darf der Schalke-Fan gemäß AGG nicht auf der Geschäftsstelle von Borussia Dortmund arbeiten.

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    2. Ernsthaft jetzt? Für Sie macht es keinen Unterschied, ob eine Einrichtung in erster Linie von staatlichen Mitteln lebt oder privatwirtschaftlich organisiert ist?
      Und für Sie ist die gemeinnützige Aufgabe eines Fußballvereins (!) auf gleicher Ebene angesiedelt wie die Gesundheitsversorgung oder die Kinderbetreuung?
      Na, wie Sie meinen... Da erübrigt sich wohl eine Diskussion.

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    3. Ist mir schon klar, dass Linke aussteigen, wenn man versucht, einen Sachverhalt zu objektivieren und man mit Gesinnungsethik nicht mehr weiter kommt.

      Rechtlich, ernsthaft, sind Borussia Dortmund e.V. und der katholische Kindergarten e.V. das Gleiche. Der Staat fördert Zwecke, die ihm förderungswürdig erscheinen, so wird ein Schuh daraus. Das gibt ihm jedoch nicht Eigentums- sprich: Mitspracherechte. Vor allem erhält er nicht die Entscheidungsgewalt über Private.

      Kirchen führen Kindergärten, weil es dem gemeinnützigen Zweck von Kirchen entspricht. Eltern geben ihre Kinder in kirchliche Kindergärten, weil sie die dort verfolgten Ziele für richtig erachten. Sie wollen, dass katholische Kindergärten nach katholischen Grundsätzen geführt werden und die Mitarbeiter dies leben. Wäre es anders, könnten sie ihre Kinder jederzeit in staatliche Einrichtungen geben. Und nach Ihrer Ansicht soll der Zweck entfremdet werden, weil der Verein gemäß allgemeingültiger Bestimmungen Fördermittel aus Steuermitteln erhält? Was ist in Ihrem Denken Privatinitiative wert?

      Der Staat ist zur Erfüllung seiner Ziele auf private Initiativen angewiesen, gerade im Bereich der Kinderbetreuung. Nirgends ist er in der Lage, dies alleine zustemmen. Das Stichwort, warum Private diskriminieren dürfen, lautet: Identität. Das ist ein Begriff, der Linken nur im Rahmen von Parteiausschlussverfahren geläufig ist. Auf der Geschäftsstelle von Borussia Dortmund müssen es die Mitarbeiter aber nicht dulden, dass jemand mit blau-weißem Schal herumläuft und sein Schalke-Fähnchen aufstellt.

      In Bewerbungsgesprächen wird genau die Motivation von Bewerbern erforscht. Warum bei uns und nicht woanders? Das ist eine Diskriminierung, die die Arbeitsgerichte zulassen. Eine Erzieherin, die sich bei einem katholischen Kindergarten bewirbt, weiß, was sie tut. Jeder kennt die Wertvorstellungen der katholischen Kirche und man darf erwarten, dass sich seine Mitarbeiter, Mitglieder und Gläubigen damit identifizieren. Natürlich kann man sich als Katholik im Rahmen der weltlichen Gesetze scheiden lassen. Das passiert aber, wie gesagt, im Rahmen der weltlichen Gesetze. Man darf nicht erwarten, dass man dann noch Repräsentant dieses Katholizismus sein kann.

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    4. Objektivieren???? Wenn ich sage, Diebstahl und Mord sind das gleiche, beide werden mit Strafe geahndet, habe ich nicht objektiviert. Dann rede ich dummes Zeug.

      Der Staat gibt einer mehr oder (hier eher) weniger privaten Einrichtung Geld für eine Aufgabe, die er (besser: die Gemeinschaft der in ihm lebenden Bürger) für förderungswürdig erachtet. Dafür verlangt er aber auch, dass gewisse Spielregeln eingehalten werden. Was ist daran so erstaunlich? Oder gar schwer zu verstehen?
      Und zu diesen Spielregeln gehört eben auch, die grundlegenden Werte der Gemeinschaft anzuerkennen.
      Aber wenn ich Sätze wie diese lese:
      "Der Staat fördert Zwecke, die ihm förderungswürdig erscheinen, so wird ein Schuh daraus. Das gibt ihm jedoch nicht Eigentums- sprich: Mitspracherechte."
      wundere ich mich über nichts mehr. Wie kommen Sie denn darauf? Ist Ihnen der Begriff "Subventionsauflage" bekannt? Da wird also eine Subvention an eine Auflage geknüpft. Hmmmm, aber dann hat er doch ein Mitspracherecht? Oh, aber das ist ja eine Subvention. Das ist juristisch gesehen ja was ganz anderes...

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    5. Aber Sie wissen nicht wirklich, wie das mit der Subventionsauflage funktioniert, oder? Das Unternehmen stellt nach den Förderungsbedingungen einen Antrag. Diese Bedingungen sind meist eine einzige, nämlich im Bereich er Investition (beispielsweise Bau einer Lagerhalle) kein Personal abzubauen. Wie die Mitarbeiter beschäftigt werden, ob man entlässt und neue einstellt, wie sie bezahlt werden oder auch, was gelagert wird, unterliegt weiterhin der unternehmerischen Souveränität.

      Das ist wie mit dem Stillen Gesellschafter bei einer GmbH: er gibt Kapital und erhält etwas vom Ertrag des Unternehmens. In die Unternehmenspolitik darf er jedoch nicht reinregieren.

      Wie gesagt, es obliegt der Freiheit des Staates, die frühkindliche Betreuung allein aufzuziehen. Dann, und nur dann, darf er entscheidend bestimmen. Linke können wunderbar Artikel 14 Abs. 2 GG runterbeten. Artikel 2 GG (Vertragsfreiheit) ist ihnen dagegen nicht geläufig, jedenfalls habe ich nie erlebt, dass ein Linker dieses vorlaufende Grundrecht erwähnt.

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    6. "könnten sie ihre Kinder jederzeit in staatliche Einrichtungen geben"

      Das stimmt eben oft nicht. In dem von "politikum" aufgegriffenen Fall hätte das Kind eine lange Busfahrt auf sich nehmen müssen, um in die "richtige" Grundschule zu kommen. Die nahe liegende, aber mit der "falschen" Konfession, wollte das Kind nicht aufnehmen und hielt diese Fahrt für zumutbar - für ein Grundschulkind.

      In dubio pro Konfessionsschule? Fünfziger Jahre relaoded?

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    7. Wir haben über vorschulische Einrichtungen debattiert. Das möchte ich nicht umbedingt ausweiten. Generell gibt es staatliche Vorgaben, wo Grundschulen zu unterhalten sind. Schulische Bildung ist ein staatlicher Auftrag.

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    8. "Schulische Bildung ist ein staatlicher Auftrag"

      Nur darum ging es. Und gerade deshalb ist es völlig inakzeptabel, wenn die Kirchen hier die Richtlinien bestimmen wollen.

      Aber warum ist vor-schulische Bildung kein staatlicher Auftrag? Das ist dann der Punkt, an dem Konservative aussteigen.

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    9. Überlegen Sie noch mal nüchtern, warum vorschulische Bildung kein staatlicher Auftrag sein kann. Im Gegensatz zu einem Angebot beinhaltet ein Auftrag die Pflicht zur Erfüllung, auf staatlicher Seite notfalls sogar mit Zwang. Der Staat hat den Auftrag, für innere und äußere Sicherheit zu sorgen, genauso wie für Bildung. Das ist kein Angebot und er muss seinem Auftrag vollumfänglich und für jeden Bürger gleichermaßen nachkommen.

      Wäre vorschulische Bildung ein staatlicher Auftrag, müsste für jedes Kleinkind ein Platz in einer Krippe bzw. Kindergarten bereitgehalten werden, der zwingend in Anspruch zu nehmen ist. Über die Definition von gesetzlichen Standards muss sichergestellt sein, dass an jedem Platz die gleiche staatliche Leistung erbracht wird. Private Einrichtungen, so sie zugelassen sind, müssen vollumfänglich für die Bereitstellung ihrer Leistungen entschädigt werden, während der Staat keine signifikanten Gebühren erheben darf.

      Deswegen gibt es nirgends in der OECD einen gesetzlichen Auftrag zur vorschulischen Bildung. Und jetzt überlegen Sie bitte nochmal, ob Sie sich das wirklich anders wünschen.

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    10. "Kirchen führen Kindergärten, weil es dem gemeinnützigen Zweck von Kirchen entspricht..."
      Falsch! Kirchen führen Kindergärten um ihrem missionarischen Eifer gerecht zu werden und um ihre Macht auszubauen und zu festigen! Das ganze durch öffentliche Gelder finanziert - DAS ist der SKANDAL!

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    11. Ja, und private Kindergärten werden unterhalten, um stromlinienförmigen Nachwuchs heranzuziehen und ihre (neoliberale) Ideologie bei den Kleinsten zu verbreiten.

      Keine Fragen mehr. Doch, eine noch: warum richten Bürgermeister Kindergärten ein, organisieren das jedoch für die Beschäftigten auf Halbtagsbasis, damit berufstätige Eltern das "Angebot" kaum nutzen können?

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    12. Jetzt mit dem Finger auf private Kindergärten zu zeigen macht die eigene Aussage weder besser noch richtig, noch geht sie auf meine Antwort ein...
      Und diese "eine" Frage sollten Sie vielleicht den betroffenen Bürgermeistern stellen!

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  8. Ärzte, Schwestern, Pfleger, Erzieher usw. usw. arbeiten im Dienste und Sinne der Kirchen ... aber wenn es um Verantwortung geht machen sie sich zum Opfer in einer verantwortungslosen Masse!

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  9. Also Pädophilie sollte man nicht verfolgen und strafbar ist sie auch nicht. Erst wenn Pädophile ihre krankhafte Neigung ausleben, dann wird es strafbar und verfolgungswürdig. Bitte nicht verwechseln und vielleicht kann man das auch im Artikel korrigieren.

    So viel ich weiß möchte die Neuapostolische Kirche gar nicht, dass der Staat für sie die "Mitgliedsbeiträge" einzieht. Theoretisch wäre das aber schon möglich, da ist mir nicht bekannt, dass das der Staat nicht machen würde, würde eine entsprechende Anfrage von Seiten der NAK kommen.

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  10. Es ist falsch, die Menschen in Gottgläubige und Ungläubige zu unterteilen. Sondern es gibt in Wahrheit 3 Gruppen. Nämlich die Gottgläubigen, die Naturforscher und die orthodoxen Wissenschaftler. Mehr dazu auf meinem Blog.

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    1. In erster Instanz gibt es wohl eher Gläubige und Glaubensfreie. Das funktioniert auch ohne Wissenschaft und Forschung! Und das hier gleich mit der "Wahrheit" für einen Blog geworben wird, macht mich persönlich erst mal skeptisch!

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  11. Ich möchte ein paar Dinge zu o.g. Text klarstellen

    1. Kirchensteuer: Der Staat zieht die Kirchensteuer ein, kann dafür aber einen Teil der Einnahmen für sich behalten. Das ist keine Subventionierung der Kirchen. Näheres s. http://www.dbk.de/themen/kirchenfinanzierung/

    2. Steuerprivilegien: Die christlichen Kirchen sind "Körperschaften öffentlichen Rechts". Als solche erhalten sie bestimmte Vergünstigungen. Näheres s. http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_%28Deutschland%29. Dort geht auch klar hervor, dass dies keine Bevorzugung der christlichen Kirchen ist (auch die Neuapostolische Kirche ist eine solche Körperschaft !). Der Staat definiert also nicht, wer Kirche ist und wer nicht.

    3. Der "Kölner Fall": Dieser scheint mir jetzt nicht mehr so eindeutig zu sein wie am Anfang. Meinen Informationen nach, verpflichten die Richtlinien des kirchlichen Trägers die Krankenhäuser zur Behandlung von Vergewaltigungsopfern und zur Beratung, wie es weitergehen kann. Die Verschreibung der "Pille danach" ist als Einziges nicht erlaubt.

    Aus all dem ziehe ich den Schluß, dass die Kirchen wohl auf dem Boden des Grundgesetzes und des Rechtes stehen und keine Parallelgesellschaft bilden.

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    1. Wenn in zwei (!) Kliniken die Ärzte eine Behandlung verweigern und dies begründen mit ihrer Angst, ihre Stelle zu verlieren, dann sind diese Richtlinien zumindest nicht richtig kommuniziert worden. Auch darin liegt ein Versagen und ein Verschulden.

      Wie man jetzt weiß, hatte die Patientin das Rezept bereits, es ging um Beweissicherung und medizinische Behandlung. Das zeigt, wie groß die Angst der Ärzte sein muss. Bei nur einem Fall könnte man noch individuelles Versagen annehmen, zwei Fälle deuten eher auf ein Versagen der Institution hin.

      Die Entschuldigung der Kirchenoberen ist mir zu wenig.

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    2. Wenn in zwei (!) Kliniken die Ärzte eine Behandlung verweigern und dies begründen mit ihrer Angst, ihre Stelle zu verlieren, dann sind diese Richtlinien zumindest nicht richtig kommuniziert worden. Auch darin liegt ein Versagen und ein Verschulden.

      Selbst wenn, wäre dies nicht justiziabel, soweit die Vorschriften das aussagen, was gesetzeskonform ist. Soweit ist Schuld in unserem Rechtsverständnis individuell und nicht organisatorisch.

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    3. "nicht justiziabel" - ja, deshalb aber noch lange nicht in Ordnung. Es gibt ja auch kein Verfahren.

      Dass Sie ausgerechnet die Katholische Kirche mit rein juristischen Argumenten verteidigen, irritiert mich - berufen diese sich doch auf ein moralisches Fundament.

      Gewiss wäre es wünschenswert, dass Ärzte sich einem offenbar bestehenden Klima der Angst vor einer drohenden Kündigung entziehen. Auch ein individuelles Versagen, gewiss. Trotzdem fiel mir dazu ein: "Ihr lasst den Armen schuldig werden....."


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    4. Sie haben mit dem "Das reicht mir nicht" begonnen. Nach Überzeugung der katholischen Kirche ist Abtreibung Mord, nach Ansicht der aufgeklärten Gesellschaft ist Abtreibung legal. Die katholische Kirche ist nicht verpflichtet, die moralische Wertung der Gesellschaft anzunehmen, zumal ein wesentlicher Teil unseres Wertegerüsts sich auf dem Christentum gründet.

      Also gehen Sie mit Ihrem "Das reicht mir nicht" moralisch daneben, soweit Sie das auf die katholische Kirche beziehen. Das Einzige, was ein der Kirche äußerst kritisch gegenüberstehender Mensch wie Sie verlangen kann, ist, dass sich der praktizierte Katholizismus an Recht und Gesetz hält.

      Wer sich für den Beruf des Arztes entscheidet, hat bereits in seiner Jugend den Eid des Hippokrates verinnerlicht. Und es wird Sie kaum erstaunen, da ist von Angst und Arbeitsverhältnissen nicht die Rede, wohl aber von Verantwortung und Ethik. Der Beruf des Arztes ist ein freier Beruf, dem besondere rechtliche Privilegien zustehen, um ihn eben bei Gewissenskonflikte zu schützen.

      Wer dennoch mit seiner "Angst um seinen Arbeitsplatz" argumentiert, dem ist nicht zu helfen, der hat seinen Beruf nicht begriffen und dessen Verantwortungsethik muss man heftigst in Zweifel ziehen.

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    5. "... zumal ein wesentlicher Teil unseres Wertegerüsts sich auf dem Christentum gründet."
      Sie meinen aber nicht wesentliche, humanistische Teile wie Gleichheit, Meinungsfreiheit, Selbstbestimmtheit, etc., ganz allgemein: MENSCHENRECHTE, die GEGEN das Christentum und die Kirche erkämpft werden mussten??? Und gegen die die katholische Kirche teilweise auch heute noch steht!!!

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    6. Welche Gleichheit? Jesus Christus hat gepredigt, dass vor Gott alle Menschen gleich seien. Ansonsten, schauen Sie in die Bergpredigt, dort werden sie den Ursprung zahlreicher westlicher Werte finden.

      Gewaltlosigkeit:
      Selig, die keine Gewalt anwenden; denn sie werden das Land erben.

      Gerechtigkeit üben:
      Wenn eure Gerechtigkeit nicht weit größer ist als die der Schriftgelehrten und der Pharisäer, werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen.

      Barmherzigkeit und Ablehnung der Todesstrafe:
      Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten; wer aber jemand tötet, soll dem Gericht verfallen sein. 5:22 Ich aber sage euch: Jeder, der seinem Bruder auch nur zürnt, soll dem Gericht verfallen sein; und wer zu seinem Bruder sagt: Du Dummkopf!, soll dem Spruch des Hohen Rates verfallen sein.

      Bescheidenheit:
      Hütet euch, eure Gerechtigkeit vor den Menschen zur Schau zu stellen; sonst habt ihr keinen Lohn von eurem Vater im Himmel zu erwarten.

      Sozialer Ausgleich:
      Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten.

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  12. Na, jetzt wird´s lustig. Alles was hier aufgezählt wird sind olle Kamellen und wurden lange vor dem Christentum in dieser oder ähnlicher Form schon unzählige male von anderen Völkern, Gemeinschaften, Religionen propagiert - sind in Teilen quasi variable Grundprinzipien des menschlichen Zusammenlebens. Schwierig wird es nur zu diskutieren, wenn derdiedas Gegenüber glaubt, Märchenbuch-Zitate von irgendwelchen Gurus aus der Bronzezeit seien gute Argumente - vorausgesetzt dieser Guru hat tatsächlich existiert und diese Sprüche wurden auch richtig interpretiert....
    Thank you - good night!

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  13. Zu 100%-staatsfinanzierten Institutionen in Deutschland, die jedoch von der Kirche kontrolliert werden, sieher auch hier: http://www.der-postillon.com/2013/01/satanisches-krankenhaus-weigert-sich.html

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  14. Mich würde mal interessieren, wer eigentlich "die" katholische Kirche ist, die Frauen damit beauftragt hat, sich als vergewaltigte Opfer auszugeben?! Herr Sasse, wer genau hat denn den Auftrag erteilt? Der Papst nämlich nicht. Und im Übrigen könnte man dem armen Mann beipflichten und die ganze Organisation und die Verbände einfach abschaffen!

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  15. Säkulare Revolution!!!!! Genau darauf hoffe ich lange schon, aber Religion und Kirche bekommen immer mehr Raum in den Medien eingeräumt, immer mehr Leute bekennen in der Öffentlichkeit ihre "wieder gefundene" Nähe zur Kirche und Religion. So scheint es zumindest. Man möchte über so viel abhanden kommende Vernunft fast verzweifeln! Wann endlich treten mehr frei denkende Menschen öffentlich auf, die sich diese ganze religiöse Verdummung nicht mehr gefallen lassen! Wir leben im dritten Jahrtausend seit Beginn der modernen Zeitrechnung! Aufklärung vorbei, oder?

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