Samstag, 10. Juli 2010

Polizeigewalt in Deutschland


Amnesty International hat einen neuen Bericht mit dem Titel “Täter unbekannt – mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland” (html, pdf, Zusammenfassung) vorgelegt. In diesem werden Fälle übermäßiger Polizeigewalt und Todesfälle in Polizeigewahrsam untersucht. Die Ergebnisse sind durchaus alamierend. Das gegenwärtige System, in welchem die Polizei unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt, könne danach keine umgehenden, unparteiischen, unabhängigen und umfassenden Untersuchungen aller mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei gewährleisten.


Die Studie listet eine ganze Reihe von Defiziten auf: Wenn Opfer von Polizeigewalt überhaupt einmal den Mut zu einer Anzeige hatten, wurden in der Mehrzahl der Fälle die Ermittlungen ohne Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ermittlungen kommen ansonsten selten, und wenn, meist erst auf juristischen Druck der Opfer zu Stande. Oft konnten die Täter nicht identifiziert werden. Die Ermittlungen entsprechen nicht einmal den von Deutschland ratifizierten Menschenrechtsabkommen, und die Ermittlungen sind oft nicht unabhängig. Es geht sogar soweit, dass bei einigen Ermittlungsverfahren gegen Polizisten der Bundespolizei entweder die Einheit, zu der der beschuldigte Polizist gehörte, oder gar der beschuldigte Polizist selbst ermittelte. In den vergangenen sechs Jahren wurde Amnesty International 869 mal wegen Polizeigewalt in Deutschland kontaktiert.
Es existiere, so die Amnesty-Generalsekretärin Lüke in einem Interview mit tagesschau.de, zwar keine systematische Polizeigewalt in Deutschland, aber große strukturelle Probleme. In allen (!) nachrecherchierten Fällen sei Vorwürfen gegen die Polizei nicht in der Weise nachgegangen worden, wie es das Recht erfordert. Es gäbe bei Vorwürfen gegen Polizisten nicht einmal unabhängige Untersuchungsgremien und es sei ein Problem, dass Polizisten immer noch nicht identifizierbar seien. Zudem herrsche innerhalb der Einheiten oft eine Art Korpsgeist, wobei Verbrechen vertuscht und Täter gedeckt werden.
Zum Thema berichten unter anderem auch:
Amnesty-Studie zu Polizeigewalt: Schläger in Uniform (taz)
Amnesty-Bericht: Die Polizei, Dein Feind und Quäler (Frankfurter Rundschau)
Polizeigewalt in Deutschland: Schläger in Uniform (Zeit)


Unter dem Titel “Mehr Verantwortung bei der Polizei” gibt es nun eine Kampagne bei Amnesty International. Sie möchte Verbesserungen, die gewährleisten, dass Ermittlungen auch gegen Polizeibeamte unmittelbar, umfassend, unabhängig und unparteiisch geführt werden. Dabei tritt sie für eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten ein, damit diese jederzeit identifiziert werden können. Sie fordert außerdem unter anderem eine Stärkung der Menschenrechtsbildung der Polizei, eigene Stellen und neue Mechanismen für die unabhängige Untersuchung von Polizeiübergriffen sowie eine Audio- und Video-Aufzeichnung von Vorgängen in den Gewahrsamsbereichen von Polizeiwachen.


Beonders negativ sticht bei Fällen von Polizeigewalt immer wieder Berlin heraus: dort war 2008 in 636 Fällen gegen Polizisten wegen Körperverletzung ermittelt worden. 615 mal wurden die Ermittlungen eingestellt, es kam zu keiner einzigen Verurteilung. In den letzten Tagen war ein Fall von Berliner Polizeigewalt besonders präsent: Ein Berliner Polizist ist dafür, dass er einen Kleinkriminellen erschossen hat, wegen Totschlags in minderschwerem Fall verurteilt worden: zu zwei Jahren auf Bewährung. Der unbewaffnete gesuchte Autodieb war Silvester 2008 durch acht Schüsse in den Oberkörper aus nächster Nähe durch die Seitenscheibe eines langsam fahrenden Autos getötet worden.
Laut dem Richter habe kein Anlass zur Notwehr bestanden und der angeklagte Kommissar habe bedingten Tötungswillen gehabt. Er habe “stressbedingt die falsche Entscheidung getroffen” – die aber der Tote mitzuverantworten habe, weil er sich widerstandlos hätte festnehmen lassen müssen. Eine genaue Rekonstruktion der Tat fiel schwer, da die Spuren schlecht gesichert wurden und die drei beteiligten Polizisten danach stundenlang alleine zusammensitzen und sich womöglich absprechen konnten. Dass die beiden anderen die Schüsse des ersten nicht gehört haben wollten, glaubte das Gericht ihnen aber nicht: Sie wurden wegen Falschaussagen und versuchter Strafvereitelung zu Geldstrafen von jeweils 120 Tagessätzen verurteilt.
Auf das Urteil hin gab es in Berlin heftige Reaktionen, von Tumulten im Gericht bis zu einer Demonstration, die laut Presse von Einsatzhundertschaften der Polizei mit Pfefferspray und Schlagstöcken ausgesprochen rabiat aufgelöst wurden (taz: Nach Urteil zu tödlichen Polizeischüssen – Berliner Polizei kämpft um ihren Ruf). Dem Anwalt des Angeklagten sowie manchen deutschen Juristen- und Polizeikreisen ist das Urteil derweil sogar noch zu hart, wie der Artikel ebenfalls berichtet.

Da macht es die Sache freilich nicht besser, dass es in manchen Ländern noch deutlich schlimmer ist: In Ägypten beispielsweise droht zwei Polizisten dafür, dass sie auf offener Staße mit brutalster Gewalt einen Blogger zu Tode geprügelt haben, 30 Euro Geldstrafe. In Ägypten kann wegen des seit 30 Jahren herrschenden Ausnahmerechts jeder ohne Grund verhaftet, beliebig lang festgehalten und misshandelt werden. Aber hey, Ägypten ist ja ein “Verbündeter des Westens”, da ist das schon o.k. Gut, dass sich Rechts- und Schurkenstaaten immer so angenehm trennen lassen.

14 Kommentare:

  1. Die unabhängige Untersuchung solcher Fälle kann auch nur im Interesse der meisten Polizisten liegen. Es gibt 869 offizielle Fälle, die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich höher, aber die Masser der Polizisten wird sich ordentlich verhalten. Sie kommen durch einige Spinner in Verruf. Mehr Mut zur Aufklärung!

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  2. Meldet sich "amnesty international" auch, wenn Polizisten von Leuten zusammengetreten oder anderweitig angegangen werden?

    Es steht ausser Frage, dass derartige Gewalt von Polizisten nicht zu tolerieren ist, und sicher gibt es ein "Kartell des Schweigens" bei der Polizei, aber der Bericht ist eine einseitige Verurteilung der Polizei. Ich möchte nicht mit den Polizisten tauschen, schon gar nicht in Berlin, wo man nur zu oft eine irrsinnige Politik ausbügeln muss.

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  3. @ Martin W

    Nein, warum sollte sich AI dazu auch äussern? Diese Fälle werden ja mit größtmöglichem Aufwand untersucht und dann wird auch jemand angeklagt und verurteilt, obwohl die Beweislage meisst sehr dünn ist. Und wer einen Polizisten schlägt - sei es auch nur aus Reflex heraus mit der flachen Hand - ist mit 2 Jahre auf Bewährung sehr gut bedient.

    Das ist es eben worauf AI hinweist: Straftaten von Polizisten werden in der Regel nicht verfolgt.

    Die Polizei darf rein rechtsfreier Raum sein! ;)

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  4. öhm.... Die Polizei darf kein rechtsfreier Raum sein.... mein ich natürlich... ^^

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  5. @ endless.good.news:
    Ja, und ich kann mir auch vorstellen, dass es einerhebliches Problem für manche Polizisten sein kann, Vergehen ihrer Kollegen anzuzeigen,d a sie dann als "Verräter" dastehen. Ein Hauptproblem scheint wirklich dieser Korpsgeist zu sein.

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  6. @ Martin W.:
    Zitat von http://www.amnestypolizei.de/mitreden/argumente.html

    Straftaten gegen die Polizei
    Ein Argument gegen die Kampagne von Amnesty International?
    Nein. Amnesty International verurteilt klar und unmissverständlich Straftaten gegen die Polizei. Unser Mitgefühl gehört den Polizisten, die Opfer von Gewalt werden. Solche Straftaten müssen mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

    Das Thema von Amnesty International ist ein anderes. Wir sind Menschenrechtsexperten. Als Menschenrechtsorganisation ist es unsere Aufgabe, auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und gegen sie aktiv zu werden. Auch im eigenen Land.

    Die Menschenrechte gelten weltweit, immer und für jeden Einzelnen. Inter- national verbindliche Verträge verpflichten die Staaten, die Menschenrechte durchzusetzen, zu achten und zu schützen. Tun sie das nicht, begehen sie eine Menschenrechtsverletzung. Nur Staaten sowie Personen und Organe, die in ihrem Auftrag oder mit ihrer Billigung handeln, können formal Menschen- rechte verletzen. Die Polizei ist ein Staatsorgan. Misshandelt ein Polizist während seiner Dienstzeit, ist das eine Menschenrechtsverletzung. In solchen Fällen wird Amnesty International aktiv.

    Amnesty International arbeitet rund um den Globus für eine Welt, in der die Menschenrechte geachtet werden: Für eine Welt ohne Menschenrechtsverletzungen.

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  7. @ Anonym:
    "Und wer einen Polizisten schlägt - sei es auch nur aus Reflex heraus mit der flachen Hand - ist mit 2 Jahre auf Bewährung sehr gut bedient."
    Was man da aber auch (als srukturelles Problem) betrachten muss: für das Beschädigen eines Polizeiautos kann man andererseits für fünf Jahre ins Gefängnis kommen. In unserem Justizsystem werden Eigentumsdelikte schwerer bestraft als Personendelikte.

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  8. @Markus

    Das glaube ich gerne. Es zeigt wie bei der Bundeswehr wie hörig diese Organe des Landes sind.

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  9. Zum Thema berichten u.a.... - alle 3 Links gehen auf die ZEIT, nicht auf taz und FR

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  10. @Markus Weber:

    Richtig zitiert: "Misshandelt ein Polizist während der Dienstzeit,...." Solche Missetaten gehören auch geahndet.

    Die Entziehung oder Beschränkung von Freiheit ist als Maßnahme erlaubt unter gewissen Voraussetzungen. Das Erzwingen , dass sich der Bürger einer Maßnahme unterordnet, auch wenn dieser sich in seinem Laienverständnis in Recht fühlt, ist ebenso erlaubt (unter gewissen Voraussetzungen). Und die Anwendung körperlicher Gewalt mit allen negativen Konsequenzen gehört dazu.

    Soviel dieser kleine Exkurs.

    Der Bürger kann eben nicht bis zum Exzess gegen die staatliche Ordnungsmacht aneseln. Irgendwann muss er gezwungen werden sich zu fügen. Und wenn die Situation erledigt und aktenkundig ist, dann - aber erst dann - kann man darüber richten lassen, ob das staatliche beschränken von Freiheiten (oder der Körperliche Unversehrtheit) unverhältnismäßig war oder nicht.

    Die Stellung von Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden ist in Deutschland Volkssport derer geworden, die sich leicht zu unrecht behandelt fühlen.

    Dieser Klientel steht leider auch eine Gruppe gegenüber, die ihre Ersparnisse für die Zahlung von Strafbefehlen auf die Hohe Kante legt, um auf öffentlichen Veranstaltungen mal wieder kräftig die Sau raus zu lassen.

    Überdies gibt es auch genügend Politiker, die unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit Straftäter decken, die aus einer Demo heraus erwiesenermaßen Steine und Molotowcocktails schmeißen.

    Ganz ehrlich, bei der miesen Bezahlung, den versauten Wochenenden fernab der Familie und dem Umstand für Randaletouristen und verbrecherische Politiker den Kopf hinzuhalten, wundert es mich, dass von zigtausend Straftaten nur ein paar Hundert Fälle von angeblichen Gewaltexzessen durch Staatsdiener vorhanden sind. Dabei gehe ich mal davon aus, dass an den 636 Fällen auch wirklich etwas dran ist (und kein Volkssport).

    Wenn ich mich regelmäßig mit Personen der Gesellschaft auseinandersetzen müsste, die Migrationshintergrund haben und bei denen die Blutrache noch sehr lebendig ist, dann würde ich auch kein Namensschild tragen wollen...

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  11. @ AllanofDale
    "Die Stellung von Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden ist in Deutschland Volkssport derer geworden, die sich leicht zu unrecht behandelt fühlen."
    Auf welcher Basis gründet sich diese Einschätzung?

    "dann würde ich auch kein Namensschild tragen wollen..."
    Ich fände eine Nummer sinnvoller, anhand derer dann eine Ermittlungsstelle, wenn nötig, die Identität überprüfen kann.

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  12. @Markus Weber
    Diese Einschätzung beruht auf selbst gemachten Erfahrungen. Als Polizeibeamter habe ich selbst in den letzten 15 Jahren 4 Beschwerden und 2 Anzeigen ausgefochten.

    Dabei habe ich erfahren, dass die disziplinare Vorermittlung einer inquisitorischen Hexenverfolgung gleichkommt. Die Unschuldsvermutung ist außer Kraft gesetzt, bis das Gegenteil erwiesen ist. Psychische Unterstützung erhält man selten bis gar nicht.

    Mit Sicherheit gibt es je nach Bundesland Einsatzgebiet und Stadt auch einen unterschiedlich ausgeprägten sog. Korpsgeist. Insbesondere in operativen Einheiten, wie SEK, MEK oder den besonderen Gruppen der Bereitschaftspolizei ist das stark ausgeprägt. Man schützt sich dort selbst, weil keiner Ihnen zur Hilfe kommt. Sie sind im Einsatz meistens die letzte Instanz und ohne Reserve im Rücken.

    Ich will Exzesse durch psychosomatisch angeschlagene Kollegen oder schlichtweg unerfahrene oder ungeeignete Uniformträger dadurch nicht abschwächen. Exzesse gehören untersucht und gesühnt. Und in den meisten Bundesländern ist eine disziplinarische Untersuchung auch immer durch eine völlig außenstehende, dritte Dienststelle durchzuführen.

    Wird das nicht getan, so haben die Vorgesetzten versagt - oder es liegen VIELLEICHT Gründe vor, die wir nie zu Hören bekommen (z.B. um einen politischen Beamten/Präsidenten vor der Medienwirkung) zu schützen. Erfahren werden wir die ganze Wahrheit nie.

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  13. Ein wichtiges Thema das öffentlich diskutiert werden muss.

    Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass Polizisten auch nur Menschen sind und für uns ihre Birne hinhalten, sich mit Gewalttätern, Kriminellen und Betrunkenen auseinandersetzen müssen.

    Möglicherweise gehen die Ursachen von "Polizeigewalt" viel tiefer als uns lieb ist.

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