Donnerstag, 8. September 2011

Zum BVerfG-Urteil

Von Stefan Sasse

Das Urteil des BVerfG hat vor allem zwei wichtige Ergebnisse. Erstens, die bisherigen Rettungsmaßnahmen sind verfassungskonform. Zweitens, jede weitere Integration in Europa - besonders also die Schaffung einer Wirtschaftsregierung - ist nicht im Rahmen der bestehenden Institutionen und Gesetze möglich. Der Fokus der Berichterstattung auf der Stärkung der Rechte des Parlaments dagegen ist meiner Meinung nach verfehlt. Es ist zwar richtig, dass das BVerfG betont hat, dass der Bundestag mehr Entscheidungsspielraum bei den Rettungspaketen bekommen sollte. Nur wird damit ein bereits größtenteils in der Vergangenheit liegendes Problem gewissermaßen nachträglich sanktioniert. Denn die Frage ist nicht mehr die nach dem nächsten Rettungspaket, sondern nach weiterer Integration, auch politischer Integration. Dafür aber, das hat das BVerfG letztlich selbst gesagt, ist die Bundestagszustimmung zu einzelnen Gesetzen irrelevant, weil er - dem Lissabon-Urteil folgend - ohnehin keinen weiteren Souveränitätsverlust beschließen darf.

Dieser Souveränitätsverlust für die deutschen Institutionen zugunsten der europäischen, vulgo der Schaffung einer europäischen Wirtschaftsregierung, ist daher nur auf einem von zwei Wegen möglich. Entweder eine große Verfassungsreform findet statt, in der bestehende Artikel des GG umgeschrieben und neue hinzugefügt werden, oder ein großes Referendum über einen solchen Schritt wird abgehalten. Die politischen Realitäten sprechen eher für die erstere Lösung. Dafür aber braucht Schwarz-Gelb mindestens die Stimmen der SPD, besser auch der Grünen, anders lässt sich das Grundgesetz in diesem Ausmaß gar nicht vernünftig ändern. Merkel hat hier eine einmalige Chance: wenn sie offensiv Europa zu ihrem Thema macht, eine Art überfraktionelle Kommission für eine Verfassungsreform mit einer Arbeitsdauer von rund zwei Jahren einberuft und alle Parteien (nach Lage der Dinge minus die LINKE) zu einer Mitarbeit dazu verpflichtet, könnte sie nicht nur Erfolg haben, sondern auch ihre Kanzlerschaft deutlich stabilisieren. 

Natürlich könnte sie sich auch entscheiden, den entgegengesetzten Weg zu gehen, ein teutonisches „Niemals!“ in die Welt zu rufen und das BVerfG als Schranke für das deutsche Engagement nehmen. Das würde höchstwahrscheinlich die Europa-Krise verfestigen, wenn nicht sogar verschärfen. Sollte dann 2013 eine rot-grüne Regierung inmitten eines europäischen Chaos’ an die Macht kommen, stehen die Chancen auf eine solche Grundsatzreform deutlich schlechter. Allein, Merkel ist nicht gerade der Typ für mutige Schritte und große Würfe. 

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4 Kommentare:

  1. Am 7. September billigt das Bundesverfassungsgericht im Grundsatz das aktuelle Konzept zur Eurorettung. BILD feiert den „guten Tag für unser Geld“. Der Euro steigt, der Dax ist im Plus und die Finanzmärkte seien von dem Euro-Urteil und der diesbezüglichen Merkel-Rede ganz begeistert. Auch der Leser der Zeitung soll sich freuen, für den wird die Jubelmeldung schließlich gedruckt.

    Um als BILD-Leser in den Jubel mit einzustimmen, sind freilich einige geistige Verrenkungen patriotischer Art vonnöten...

    Weiter im Text hier:

    http://antipatriotin.blogspot.com

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  2. Die Schaffung einer europäischen Wirtschaftsregierung, die in meinen Augen notwendig ist, wird schon allein an der CSU scheitern. Und ich glaube kaum, dass Merkel - selbst wenn sie es wollte - dafür ihre ohnehin schon brüchige Koalition aufs Spiel setzt. Ein Bruch mit der CSU wäre überdies für die Union viel einschneidender als bloß ein Bruch mit der FDP. Wir erinnern uns: Als der selige FJS 1976 in Kreuth androhte, die Fraktionsgemeinschaft mit der CDU aufzulösen, war unionsintern die Hölle los.

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  3. Wenn Dein letzter Satz nicht wäre, hätte ich gefragt, wovon du denn nachts träumst :)
    Mit Merkel und ihrer Regierung halte ich das wirklich für sehr unwahrscheinlich. Nicht nur, dass ihr selbst wahrscheinlich der Mut fehlt, sowas überhaupt anzugehen.
    Ihr fehlt auch der Enthusiasmus und das Emotionale, um das auch nur ansatzweise zu verkaufen. Denn für so einschneidende Änderungen braucht man erstmal einen großen Plan und ich denke, sie ist eher eine Durchwurschtelerin. Und dann braucht man noch den Enthusiasmus, um die Bevölkerung und alle anderen Parteien (vor allem mit der FDP und der CSU wirds da Schwierigkeiten geben) mit ins Boot zu holen, ohne dass das ganze von vornherein torpediert wird.

    Selbst mit mutigen, entschlossenen Leuten an der Spitze wäre ich nicht sicher, dass so eine Verfassungsreform gelingen könnte. Mit Merkel halte ich das ehrlich gesagt wirklich für unmöglich.

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  4. Eine europäische Wirtschaftsregierung wäre wohl nicht nur aus politischen, sondern schon aus verfassungsrechtlichen Gründen unmöglich.

    Die vollständige oder weitgehende Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen auf dem Gebiet des Wirtschafts- (und wohl auch Steuer-) -rechts wäre eine so weitgehende Beschränkung der Rechte des Bundestages, dass dies eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) bedeuten würde. Das Deokratieprinzip ist aber durch die sog. "Ewigkeitsgarantie" (Art. 79 Abs.3 GG) sogar gegen verfassungsändernde Mehrheiten geschützt, so dass der Bundestag selbst einstimmig so etwas nicht wirksam beschließen könnte. Die entsprechenden Verfassungsänderungen wären deshalb überhaupt nicht möglich.

    Der einzige verfassungsrechtlich gangbare Weg wäre deshalb wohl tatsächlich die Aufhebung des Grundgesetzes durch ein Verfassungsreferendum (Art. 146 GG). Die Vorstellung, dass sich eine Mehrheit des Wahlvolks von so etwas überzeugen ließe, ist aber wohl mehr als irreal --- selbst wenn sich in der Politik tatsächlich eine Mehrheit für eine derartig wahnwitzige Idee finden ließe.

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