Montag, 9. November 2009

Diktatur, Krieg, Kriegsverbrechen - Teil 2: Die Dimension des Völkerrechts und der Internationalen Beziehungen

Vorlesung I (28.10.2009) – Historische Einordnung

Vorlesung II (04.11.2009) – Die Dimension des Völkerrechts und der Internationalen Beziehungen

Vorlesung III (11.11.2009) – Annexion Österreichs und Zerstörung der Tschecheslowakei

Vorlesung IV (18.11.2009) – Rechtsbruch, Indoktrination, Unterwerfung: die Wehrmacht im NS-Staat

Vorlesung V (25.11.2009) – Kriegsbeginn und Kriegsführung in Polen. Das Jahr 1939

Vorlesung VI (02.12.2009) - Völkermord

Vorlesung VII (09.12.2009) - Vernichtungslager

Vorlesung VIII (16.12.2009) – Deutsche Emigranten im Office of Strategic Services und die alliierte Nachkriegsplanung 1942-1944/45

Vorlesung IX (13.01.2010) - Das Internationale Militärtribunal IMT: Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Vorlesung X (20.01.2010) – Die Nürnberger Nachfolgeprozesse

Vorlesung XI (27.01.2010) – Probleme internationaler Rechtsprechung

Vorlesung XII (10.02.2010) – Ausblick: NS-Prozesse nach 1950


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Die Bestrebungen Nazi-Deutschlands in der Außenpolitik basierten hauptsächlich darauf, das seit 1918/19 entstandene internationale System zu verlassen, wie auch die bürgerlich-humanistische Rechtstradition im Inneren beseitigt wurde. Anfangs verlief dies recht unspektakulär, da niemand zu sagen vermochte, wie die Nachbarn reagieren würden. Man war also vorsichtig und hatte Rückfallpositionen eingebaut, um im Falle ernsthaften Widerstands schnell zurückrudern zu können.
Der Austritt aus dem Völkerbund am 14. Oktober 1933 ist das erste Fallbeispiel hierfür. Seit 1932 wurde in Genf am Sitz des Völkerbundes eine Abrüstungskonferenz statt; aus dieser tritt Deutschland aus – und gleichzeitig auch aus dem Völkerbund. Die Konferenz hatte eine gegenseitige Abrüstung zum Ziel und war Europa-zentriert. Der Versailler Vertrag hatte festgelegt, dass die Heeresstärke der Reichswehr maximal 100.000 Mann als Berufsheer umfassen durfte; die Marine war auf Küstenschutzaufgaben beschränkt. Die Siegerländer von Versailles boten auf dieser Konferenz über den Vertrag hinausgehende Konzessionen an, weil die Versailler Bestimmungen als kontraproduktiv für den Frieden empfunden wurden. Generell war das Versailler System in der Auflösung begriffen. 1933 arbeitete ohne Not an der Revision von Versailles, ohne den Locarno-Vertrag erheblich zu gefährden. Es war 1932 abzusehen, dass die Beschränkungen bald verschwunden sein wurden. Dass Frankreich und England bereit waren, diesen Weg mitzugehen zeigt, dass die Nazis nicht bereit waren, die Außenpolitik Weimars fortzusetzen, sondern eine eigene Politik führen wollten.
Ein erster Hinweis darauf, dass mit dieser anderen Politik der Nazis die radikale Nichtberücksichtigung des Völkerrechts gemeint war, das auf dem liberalen Rechtsstaatsverständnis bestand, wie es seit dem 19. Jahrhundert in Europa galt. Die Nazis negierten diese Tradition. Dies konnten sie natürlich nicht in aller Offenheit zeigen, denn in der Außenpolitik hing über dem Reich der Interventionsvorbehalt der Siegermächte. Bei den Genfer Verhandlungen wurde ebenfalls klar, dass die Westmächte nicht bereit waren ihre überlegenheit aufzugeben; allenfalls eine größere Parität der Deutschen wurde zugelassen. Besonders auf französischer Seite musste eine Überlegenheit erhalten bleiben; die Engländer waren da jedoch nicht mit ihnen einig. Daraus konnten die Deutschen einen Dissens im Siegerlager und damit eine Unwahrscheinlichkeit der Intervention erkennen. Im April 1933 boten die Siegermächte eine Armeestärke von 200.000 Mann an, verlangten aber gleichzeitig ein Verbot der paramilitärischen Organisationen (Stahlhelm, SA, Reichsbanner, …). Der Nazi-Außenpolitik standen von Neurath und Blomberg skeptisch gegenüber. Hitler sah die Gefahr der Intervention der Westmächte als gering an; eine Kriegsdrohung Polens sprach von deren Angst gegenüber der Deutschen. Er gab jedoch klein bei und brach nicht radikal. Er verkündete stattdessen: „Die Rüstungsfrage wird nicht am Konferenztisch gelöst. Es braucht eine neue Vorgehensweise.“ Er erklärte, man müsse zeigen wie einig das deutsche Volk sich in der Rüstungsfrage ist. Diese Vorgehensweise war für die Zeitgenossen nicht antizipierbar. Sie lautete letztlich: Rechtsbruch und Gewaltbereitschaft in Kombination. Die Gewaltbereitschaft findet sich beim Faschismus in ganz Europa; der Wille zum Rechtsbruch ist mehr oder minder ein Alleinstellungsmerkmal der Nazis. Hitler ist sich aber bewusst, dass es ein Interesse an Täuschung für diese Politik gibt.
Am 17. Mai 1933 hielt Hitler eine „Friedens“rede vor dem Reichstag. Diese Rede diente nicht so sehr dazu, den Gegner hinters Licht zu führen oder den Völkerbundaustritt anzukündigen. Das Beeindruckende war, dass es ihm gelang bei den westlichen Ländern den Eindruck zu erwecken, Deutschland wünsche zwar Aufrüstung zur eigenen Sicherheit, aber nur in bestimmten Grenzen und es werde sich in einer Konvention binden lassen. Das deutete an, dass der ganze Konflikt auf traditionellen Bahnen verlaufen könnte. Die Rede enthielt aber auch Passagen, die den Beifall der anderen Seite erweckten, der Scharfmacher des Reiches. Dies gelang Hitler, indem er eine kommunistische Bedrohung Deutschlands postulierte. Dies würde im Westen nie widersprochen werden; eine Rüstung gegen die Sowjetunion würde viel leichter Akzeptanz finden. Der Versailler Vertrag wird von ihm geradezu seriös kritisiert, vergleicht man seine Aussagen mit früheren Reden. Er argumentierte, dass der Versailler Vertrag es ermögliche, dem Besiegten stets die Kriegsschuld zuzuweisen; die Begriffe Sieger und Besiegte würden damit dauernde Rechtsnorm in den internationalen Beziehungen. Er postulierte ein moralisches Recht zur Aufrüstung, weil die Weimarer Republik sich stets an den Vertrag gehalten habe. Gleichzeitig schloss er eine „Verewigung“ des Versailler Zustands aus. „Jeder Versuch einer Vergewaltigung Deutschlands auf dem Wege einer einfachen Majorisierung der Siegermächte auf der Konferenz könnte nur die Absicht haben, uns von den Konferenzen zu entfernen.“ Er drohte außerdem mit dem Austritt aus dem Völkerbund.
Das zweite Fallbeispiel soll die Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht sein. Bis 1935 heißt die deutsche Armee Reichswehr. Ab 1935 heißt sie „Wehrmacht“. Das bedeutet, dass Deutschland eine weit über den Versailler Vertrag hinausgehende Armee aufbaut. Die Heeresleitung der Reichswehr, die seit den 1920er Jahren beschäftigt war, die Aufrüstung vorbzubereiten, plant eine Stärke von 36 Divisionen (rund 550.000 Mann). Dieses Manöver brachte Hitler auch die Unterstützung von Deutschen, die den Nazis bislang feindlich gegenüber standen. Das Aufrüstungsbegehren war populär, entgegen der späteren bundesrepublikanischen Legende von der friedfertigen Weimarer Republik. Die Politik hatte eine Mehrheit, solange sie die Revision von Versailler vorantrieb. Anders gesagt: die Politik konnte damals nur als Revisionsbestrebung verstanden werden, in Wahrheit handelte es sich jedoch um eine Zerstörung des gesamten internationalen Ordnung.
Wie wird das eingefädelt? Im Januar 1935 fand die im Versailler Vertrag vorgesehene Volksabstimmung im Saarland statt, ob die Saarbevölkerung lieber zum Reich oder zu Frankreich gehören wolle. Die Abstimmung brachte 90,8% für die Rückkehr nach Deutschland, das damals bereits deutlich als Diktatur erkennbar war. Am 1. März 1935 wurde das Saarland offiziell übergeben, und Hitler hielt wieder eine Friedensrede. Wer Hitler beobachtet hatte wusste, dass er schon bald einen Schritt unternehmen würde, der dem Hohn sprach. Am 9. März ließ Hitler den Westmächten verkünden, dass Deutschland über eine Luftwaffe verfügte und diese auch weiter ausbauen werde. Das war ein glatter Bruch des Versailler Vertrags. Am 15. März beschloss nun die französische Nationalversammlung, dass es zusammen mit Belgien die Wehrdienstzeit von einem auf zwei Jahre ausweiten würde. Dies nahm Hitler einen Tag später zum Anlass, um den Botschaftern zu verkünden dass das deutsche Heer 36 Divisionen aufbauen und die allgemeine Wehrpflicht einführen werde. In den Sonderausgaben der Naziorgane wird dies als „Erste Maßnahme zur Aufhebung der Regelungen von Versailles“ bezeichnet. Die deutsche Öffentlichkeit billigt dieses Vorgehen nach propagandistischer Vorbereitung unter dem Argument, dass Deutschland ein Aufrüstungsrecht habe, solange die Nachbarn nicht abrüsteten. Der Erste Weltkrieg spielt also wiederum scheinbar die wichtigste Rolle, die Revision von Versailles. Die wahren Hitler-Ziele stehen deutlich im 1925 erschienenen „Mein Kampf“. 1935 gab es keinen Anlass anzunehmen, dass Hitler davon abgerückt wäre.
Frankreich spielte daraufhin mit dem Gedanken, die Botschafter abzuberufen und mit den anderen Entente-Partnern ein Bündnis zu schließen. Eine echte Intervention planten aber auch die Franzosen nicht, dazu waren sie gar nicht in der Lage. Die Briten im Gegenzug ließen erkennen, dass sie an Beziehungen zu Deutschland interessiert waren. Das zeigte Deutschland, dass es keine einheitliche Linie gab, und daraus resultieren Spielräume.

Danke an Monika Henne für den folgenden Rest.

Fallbeispiel b)

Remilitarisierung des Rheinlandes

7 März 1936

Bis dato Hitlers größtes Risikospiel (bis Österreciht)

Überwindung der Regelung von Locarno und der Bestimmung des VV

Rehinland sowohl in Locarno als auch im VV festgelegt

Konflikt wäre auch mit Westmächte in den nächsten zwei Jahre gelöst worden wäre,

Hitler wollte sich nicht im Rahmen der völkerrechtlichen Bestimmungen agieren, wollte nicht Verhandlungen führen

Perspektive der 70er 3. Reich durch Hitler à Verführung des Volkes

Das dynamisches Zentrum Rechtsbruch und Gewalt: Adolf Hitler, ohne Destruktionsdynamik Hitler (charisamtische Performance) wirkt als Triebkraft

Beginn des 3. Reich Staatsrechtler Karl Schmitt 1934: wir denken die Rechtsbegriffe um ; wir sind auf der Seite der kommenden Dinge

è 1 WK stellt gängiges Rechtssystem in Dtld. in Frage

Politik des Rechtsbruch breite Abpufferung durch das Volk, Akzeptanten solcher Maßnahme durch Volk

Tradiertes System durch völk-rassisches erstetzen

F, GB, I Konfiguration Ankündigung: wir wiedersetzen uns gegen die aufkündigung des VVà gegen Hitlers D

Italien (Muss.) Krieg gegen Abessinien

7märz 1936 Hitler verkündet Remitilarisung Rheinlandà VV/Locarno

Dtld. wollte in VB wieder eintreten, Angebot des Nichtangriffspakt,

Hitler Reichtstagsrede 7. März: mit Vertrag Paris-Moskau verliert Locarno an Bedeutung, Dtld. sieht sich cniht mehr an den erloschenenn Vertrag(Locarno) gebunden.

Hitler, Reichstagsrede 7. März 1936:

Im Interesse des primitiven Rechts eines Volkes auf Sicherung seiner Grenzen und zur Wahrung seiner Verteidigungsmöglichkeiten hat daher die dt. Reichsregierung mit dem heutigen Tag die volle und uneingeschränkte Souveränität des Reichs in der entmilitarisierten Zone des Rheinlandes wiederhergestellt.

Hitler entschied am 7 März Reichstag aufzulösen du drei Wochen 29 März später Wahlen anzuberaumen

99% stimmten für NSDAP

Ankündigung des Einmarsches, parallel Rede über Einmarsch

Dtld. ohne festes System von Bündnisse à Gefahr wurde nicht wahr genommenà Dtld. auf sich selbst gestelltà Machtposition D gestärkt, aber sehr risikoreich

è Dtld. war in rechtsfreie Anarchie eingetreten, Bündnisse zu anderen Rechtstaaten gekappt


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