Von Stefan Sasse
In der Frankfurter Rundschau schreibt Sabine Schiffer zum Thema PI und anderen Islamhasserblogs:
Verleumdung und Volksverhetzung – die Grenze zur Strafbarkeit wird überschritten. Die rechte Blogger-Szene missbraucht die Meinungsfreiheit.
Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Die Meinungsfreiheit kann man nicht "missbrauchen". Das ist ein politischer Vorwurf, ein Kampfbegriff, der einfach Quatsch ist. Entweder ist eine Aussage strafbar - etwa weil es sich um Volksverhetzung handelt - oder sie ist es nicht. Das zu entscheiden, ist eine Frage der Gerichte. Wenn eine Aussage nicht strafbar ist, ist es auch kein "Missbrauch" der Meinungsfreiheit, sie zu äußern. Es ist, im Gegenteil, ein "Gebrauch" der Meinungsfreiheit, denn genau dazu ist sie da. Die Meinung muss uns nicht passen, und sie tut es im vorliegenden Fall sicherlich nicht, aber das ändert nichts am grundlegenden Recht der PI-Leute, sie zu äußern.
Vieles von dem, was auf PI und Konsorten läuft, schrammt zumindest hart an der Grenze von Verleumdung und Volksverhetzung. Dass der Verfassungsschutz zwar beständig die kommunistische Plattform der LINKEn überwacht, aber der Meinung ist, dass die Planer der kommenden Pogrome nicht überwachungswürdig sind, ist ein Skandal. Nur, eine Argumentation, die die Meinungsfreiheit und ihre postulierten Missbrauch einbezieht scheint mir fehl am Platz zu sein. Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland ohnehin kein besonders hoch geschätztes Gut. Das beschützt zwar Prominente vor allerlei Unbequemlichkeiten und sorgt dafür, dass niemand öffentlich den Holocaust leugnen darf; allerdings entstehen dabei auch Kollateralschäden, da nie klar ist, wo genau die Grenze zu ziehen ist - besonders, da die Wächter und Rechtsbehüter darüber politisch einseitig schwer belastet sind.
Man sollte deswegen nicht von einem "Missbrauch" der Meinungsfreiheit reden. Bis zum Beweis des Gegenteils handelt es sich um einen Gebrauch der Meinungsfreiheit. Wir müssen mit dem ekligen Auswurf dieser Nischenspinner leben, wir können und sollten uns argumentativ damit auseinandersetzen, es nicht stehen lassen und dagegen agitieren. Was wir nicht tun sollten ist ständig den Knebel strafrechtlicher Verfolgung zu schwingen. Damit schaffen wir Märtyrer aus spießbürgerlichen Biedermännern, die gerne am gesamtgesellschaftlichen Haus zündeln. Entlarven wir die Hassprediger der bürgerlichen sehr-Rechten als das, was sie sind, anstatt sie unter Paragraphen zu beerdigen und so ihren eigenen Legenden von politischer Korrektheit, Maulkörben und Zensur auch noch Vorschub zu verschaffen.
Wie die Autorin, Leiterin eines (selbsternannten) "Instituts für"Medienverantwortung" (!) ihre eigene Meinungsfreiheit versteht, zeigt dieser Beitrag von ihr:
AntwortenLöschen„Jedoch sind es in der Tat inzwischen nicht wenige jüdische Organisationen, die dem gezielt gelegten Missverständnis aufgesessen sind, dass sie mit der Verbreitung des antiislamischen Rassismus im Sinne Israels handeln würden" - Zitat Ende -
Auf Nachfrage einer Journalistin, welche jüdischen Organisationen das denn seien, antwortete Frau Schiffer prompt:
"Ehrlich gesagt kann ich gar nicht belegen, ob die Richtung, die ich dem Wirken des antiislamischen Spins gebe, so stimmt – aber da ich ja viel von Muslimen rezipiert werde, habe ich das einfach – strategisch – so beschlossen.“
Frau Schiffer beschließt also "einfach - strategisch - so", was ihr ins Konzept passt.
Wer im Glashaus sitzt....
Quelle:
http://www.hagalil.com/archiv/2010/10/13/medien-3/:
Die rechte Blogger-Szene missbraucht die Meinungsfreiheit.
AntwortenLöschenDas ist, mit Verlaub, Unsinn. Die Meinungsfreiheit kann man nicht "missbrauchen".
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Ich glaube, man kann. Und PI und Broder und Ulfkotte und und... tun's.
Der Artikel "Es gibt keinen Missbrauch..." ist Rabulistik. Ein Spiel, sich die Worte oder Begriffe so zurechtzulegen, dass der andere Unrecht hat. Sogar wenn man weiß, wie's der Andere -die Autorin Schiffer- gemeint hat und auch weiß, dass sie eigentlich & natürlich Recht hat.
Was wäre wenn ich Ihr "...unter Paragraphen zu beerdigen.." wortreich als UNMÖGLICH darstellen würde? denn man kann Hassprediger u.a. nicht "unter Paragrafen beerdigen", dazu müsste man sie erst töten, einen Friedhof finden, Loch buddeln, etc.
Das ist nämlich auch nur so eine Floskel wie der Gebrauch des Wortes "Missbrauch" im besprochenen Artikel der Frau Schiffer.
Viel Lärm um nix.
- Klaus
Die Kanzlerin räumt in diesen Tagen offen ein, Deutschland habe „über die Verhältnisse gelebt“.
AntwortenLöschenhttp://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Null-neue-Schulden-von-Dietmar-Seher-id5129943.html
Ein Land, dass mehr produziert als es konsumiert lebt nicht über seinen Verhältnissen, sondern beutet seine Arbeitnehmer im Niedrioglohnsektor aus.
Die Macht, wie sie nach dem Krieg an die Familien Brost und Funke , verliehen wurde, sollte diesen Familien schnellstmöglich wieder weggenommen werden.
Das sind die meisten Verlegerfamilien.
Doch man kann die Meinungsfreiheit missbrauchen.
AntwortenLöschenUnd zwar, indem man immer wieder auf diese besteht, obwohl man die Grenzen, die die Meinungsfreiheit zu Recht einschränken, längst überschritten hat.
Wenn jemand Volksverhetzung betreibt und dabei ständig auf seine angebliche Meinungsfreiheit verweist ist das ein Missbrauch.
Missbrauch schon alleine deswegen, weil es dem echten Kern der Meinungsfreiheit widerspricht und sogar in den Rücken fällt.
Was sollen denn chinesische Dissidenten denken, wenn sie mitbekommen, wie Rassisten das hier anwenden?
Und es ist erst recht ein Missbrauch des Begriffs, weil die ja selbst auf ihren Webseiten jede andere Meinung sofort zensieren.
Der Begriff wird somit nur noch als Kampfmittel benutzt. Eine Benutzung, die dem eigentlichen Sinn widerspricht nennt man nun mal Missbrauch.
Und dem Sinn wird ja nicht nur widersprochen, der Begriff wird sogar ad absurdum geführt. Das ist schwerer Missbrauch, der auch negative Folgen für unsere Gesellschaft haben kann.
Das Grundgesetz behandelt ja keine Kleinigkeiten, sondern die existenziellen Voraussetzungen für eine freie Gesellschaft und Demokratie.
Meinungsfreiheit ist das Resultat aus den hart erkämpften allgemeinen Menschenrechten und sollte eigentlich universelle Gültigkeit haben. Grenzen werden ihr aber nicht nur durch das Strafrecht gesetzt, sondern jenseits des verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzips auch durch die wesentlich umfassendere Moral. In der Praxis zeigen dies insbesondere die Hausherrenmodelle einiger lili-Blogger.
AntwortenLöschen@Anonym4: Nein. Entweder eine Aussage ist strafrechtlich belangbar - etwa weil sie volksverhetzend oder verleumdend ist -, dann fällt sie nicht unter Meinungsfreiheit. Oder sie ist es nicht, und dann ist sie von der Meinungsfreiheit geschützt.
AntwortenLöschenDer Beitrag unterliegt einem erstklassigen Zirkelschluss. Als ob eine Strafbarkeit von Meinungsäußerung nicht Ausdruck von unterstelltem Missbrauch sei. Da kann man sich nicht rauswinden, indem man Meinungsfreiheit selber definiert und missliebige Äußerungen ausnimmt. Und als ob es eine eindeutige Grenzziehung gäbe zwischen Strafbarkeit/Missbrauch und gnädigerweise genehmigter Meinungsäußerung. 'Volksverhetzung', Hassreden sind nicht überall strafbar. In den USA sind sie per Verfassung als freedom of speech geschützt. Wenn man Meinungsfreiheit aber als nachrangig ansieht wie bei uns und die Leerformel von 'Menschenwürde' anbetet, kommt es zu solchem Aktionismus sie beschneiden und im eigenen Un-Sinne interpretieren zu wollen. Im Gegenteil, wenn Meinungsfreiheit einen Sinn hat, dann als Schutz vor der Mehrheit, die sich über Äußerungen empören.
AntwortenLöschenJuristisch gesehen mag das ja stimmen. Aber es geht doch nicht nur um die rechtliche Frage.
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