Von Stefan Sasse
Erinnert ihr euch noch an den Fall von der fristlosen Kündigung wegen der sechs Maultaschen, die von der Essensausgabe übrig waren und weggeworfen werden sollten und stattdessen von einer Pflegerin - 17 Jahre Betriebszugehörigkeit ohne Fehl und Tadel - gegessen wurden? Das Unternehmen kündigte daraufhin fristlos, der Vertrauensbruch sei nicht wiedergutzumachen, Essen sei "die intensivste Form der Aneignung". Sind wir mal froh, dass Zumwinkel seine hinterzogenen Millionen nicht gefressen, sondern nur in Liechtenstein geparkt hat. Das Landesarbeitsgericht Freiburg hat jetzt in zweiter Instanz das Urteil der ersten verworfen: der zuständige Richter machte klar, dass das Essen von sechs für den Abfall bestimmten Maultaschen kein Diebstahl sei, sondern allenfalls eine Abfallmengenreduzierung.
Erinnert ihr euch noch an den Fall von der fristlosen Kündigung wegen der sechs Maultaschen, die von der Essensausgabe übrig waren und weggeworfen werden sollten und stattdessen von einer Pflegerin - 17 Jahre Betriebszugehörigkeit ohne Fehl und Tadel - gegessen wurden? Das Unternehmen kündigte daraufhin fristlos, der Vertrauensbruch sei nicht wiedergutzumachen, Essen sei "die intensivste Form der Aneignung". Sind wir mal froh, dass Zumwinkel seine hinterzogenen Millionen nicht gefressen, sondern nur in Liechtenstein geparkt hat. Das Landesarbeitsgericht Freiburg hat jetzt in zweiter Instanz das Urteil der ersten verworfen: der zuständige Richter machte klar, dass das Essen von sechs für den Abfall bestimmten Maultaschen kein Diebstahl sei, sondern allenfalls eine Abfallmengenreduzierung.
Wenn der Arbeitgeber nicht einem Vergleich zustimme, werde er die fristlose Kündigung aufheben. Die Gekündigte erhält nun eine fristgerechte Kündigung und eine Entschädigung von rund 45.000 Euro. Das ist natürlich ein bitterer Sieg, denn eine neue Stelle zu finden dürfte schwierig werden, und nach Steuern sind vielleicht noch 20.000 Euro von der Abfindung übrig, die im Zweifel ohnehin aufgezehrt werden müssen, bevor Hartz-IV beantragt werden kann. Für die Gekündigte ist also alles andere als alles in Butter.
Was allerdings zu hoffen ist: das Urteil könnte Arbeitgeber in Zukunft vielleicht wenigstens etwas davor abschrecken, bei Bagatellen sofort fristlos zu kündigen. Es wäre schön, wenn von dieser Entscheidung, die im Gegensatz zu so vielen arbeitsrechtlichen Schiedssprüchen immerhin nachvollziehbar ist, eine Signalwirkung ausginge. Dabei kommt es natürlich auf die Motive der Unternehmen an: kündigten sie wirklich nur wegen des erschütterten Vertrauensverhältnisses, könnte tatsächlich ein Abschreckungseffekt eintreten. Wollten sie dagegen - wonach es in all diesen Fällen aussieht - lediglich missliebige, weil zu lange im Betrieb befindliche, Arbeitnehmer loswerden, so wird das Ganze immer noch als gutes Geschäft gesehen werden. Die wenigsten Arbeitnehmer werden den langen Weg durch die Instanzen gehen, und die Abfindung kommt das Unternehmen im Zweifel immer noch billiger, wenn es so eine Voll- in zwei Teilzeitstellen spalten kann.
Hallo Stefan,
AntwortenLöschenletzte Woche las ich einen abartigen Fall: Ein Architekt wurde gekündigt, weil er nach Schweiß gemüffelt haben soll - in seinem Bürojob. Es war, so meine ich noch zu wissen, in der "Jungen Welt" und einer anderen Zeitung die Rede davon, dass das zuständige Gericht den Kündigern recht gegeben hat.
Bleibt also zu hoffen, dass "Es gibt doch noch gute Neuigkeiten" als Präzedenzfall auch für diesen herhalten muss. Meines Erachtens kann es doch nicht sein, dass jemand, egal welchen Büroberufes er ist, nur gekündigt wird, weil er Schweißflecken unter den Achseln hat.
Man stelle sich nur die Kündigungswelle vor, die im Sommer 2010 auf die Arbeitsagenturen losrollt *shock*
Übrigens, mir fallen dann noch bessere Kündigungsgründe ein, aus dem Maul riechen, schiefe Zähne haben, den falschen Blick bzw. schielen, usw. usf.
Das Arbeitsunrecht würde dann wohl keine Grenzen mehr kennen?
Meint
Bernie
Ja das ist wahr. Hoffen wir einfach mal, dass das Pendel endlich wieder in die andere Richtung schwingt.
AntwortenLöschenzu 1: der Mann war noch in der probezeit. Und in der probezeit kann ohne jegliche Begründung gekündigt werden, daher war der Kündigungsgrund irrelevant. Was mich da mehr stört ist, daß die Richterin die vom Kläger angesprochene Verletzung der Menschenwürde verwarf.
AntwortenLöschen@Frank
AntwortenLöschenDanke für den Hinweis.
Ich konnte mich gerade noch so an den Fall erinnern. War es nicht auch so, dass der Kläger durch die Beklagten eben mit dem Vorwand "Schweißgeruch" rausgemobbt wurde? Darum ging es mir eigentlich.
Man stelle sich vor, und das kann jedem passieren:
Deine Nase paßt deinem momentanen Chef nicht - Ergo Kündigungsgrund "Chef schief angesehen" - Arbeitsgericht gibt recht.
Wo leben wir eigentlich? So etwas kennt man vielleicht aus südamerikanischen Bananendikaturen, aber sicher nicht aus Deutschland.
Gruß
Bernie
@Stefan Sasse
Ich schließe mich deiner Hoffnung an, denn wenn Kündigungen von Richtern ausgesprochen werden, ohne auf die Verletzung der Menschenwürde des Gekündigten ("Schweißmüffler angeblicher") einzugehen, man kann es nicht oft genug schreiben, ist der Willkür der neoliberal-deutschen Chef-Despoten Tür und Tor geöffnet.
Du hast Humor, Kollege ;-) "Gute Neuigkeiten" ...
AntwortenLöschen'nuff said
Frank
@Bernie:
AntwortenLöschen"Wo leben wir eigentlich? So etwas kennt man vielleicht aus südamerikanischen Bananendikaturen, aber sicher nicht aus Deutschland."
Hast Du in den letzten Jahren deine Augen und Ohren verschlossen? Wir sind die mitteleuropäische Bananendiktatur!
@River Tam
AntwortenLöschenNein, ich habe in den letzen Jahren meine Ohren nicht verschlossen - Ich hielt die Sache nur noch für eine Bananenrepublik - eben ganz ohne ...dikatur.
Tja, danke für die Belehrung lieber River Tam
meint
Bernie