Donnerstag, 4. März 2010

Fundstücke

Von Stefan Sasse

Mangels Zeit für einen größeren Artikel will ich hier kurz vier Artikel vorstellen und kommentieren: Ein Beitrag der Piratenpartei über die Musikindustrie, ein Interview mit Wolfgang Franz, in dem dieser im Cicero einmal mehr seine billigen Phrasen ablässt, eine Beschreibung von sechs Niedriglohnjobs in der Süddeutschen Zeitung, und schließlich ein Artikel zum Vorratsdatenspeicherungsgesetz.

Nicht viele Worte verlieren muss man zum Artikel im Freitag über die Musikindustrie. Dass diese es verpasst hat, bezahlbare Alternativen zum illegalen Download zu finden, zeigt sich bereits seit mehreren Jahren. Es kann tatsächlich nicht angehen, dass die Branche den Staat dazu verwendet, ihr eigenes Versagen zu decken und dies über den Missbrauch des juristischen Systems und damit über Steuergelder rückgängig machen zu versucht.

Der Artikel von Wolfgang Franz zeigt wieder einmal auf eindrucksvolle Art und Weise auf, wie rückständig das Denken im Rat der Wirtschaftsweisen ist. Er schlägt pauschal vor, alle Hartz-IV-Empfänger zur Arbeit zu verpflichten. Ansonsten sollten saftige Abzüge drohen. Dass es bereits ausreichende Sanktionen für das Ablehnen jeglicher Arbeit gibt, ficht Franz genauso wenig an wie die Tatsache, dass es schlicht nicht genügend Arbeit dafür gibt. Er schlägt stattdessen vor, einfach eine Reihe niedrigster Service-Jobs einzuführen, wie sie etwa in den USA vorhanden sind. Dazu gehört auch das berühmte Tütenpacken an der Supermarktkasse. Wer diese Jobs bezahlen soll, oder auch nur die Frage, ob derartige Leistungen überhaupt nachgefragt werden, ist dem „Marktwirtschaftler“ natürlich relativ egal: es geht ohnehin nur um Staatsknete. 

Wiederum recht wenig Kommentar benötigt der Artikel in der Süddeutschen Zeitung über die sechs Niedriglohnjobs. Jeder einzelne von ihnen ist ein Skandal, gegen den die Politik nicht einzuschreiten bereit ist. 

Der Bericht über die Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vorratsdatenspeicherung ist insofern interessant, als dass er sich mit den Reaktionen der Provider beschäftigt: diese haben sich für relativ viel Geld kostenintensives Equipment angeschafft, das zur Speicherung der Daten nach der vorherigen Gesetzeslage benötigt wurde. Nicht nur müssen sie nun aufwendig die bereits gesammelten Daten löschen, sie müssen, wenn die Politik die Vorgaben des Gerichts umsetzt, noch aufwendiger und noch teuerer das Equipment anschaffen, um den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu genügen. Darauf haben sie verständlicherweise wenig Lust. Möglicherweise darf der Blick der Netzgemeinde und aller um Bürgerrechte besorgten Bürger sich nicht noch einmal nach Karlsruhe wenden, sondern stattdessen aus ganz profan marktwirtschaftlichen Gründen auf die Provider, die - realistisch betrachtet - deutlich mehr Drohpotential dazu haben, die Vorratsdatenspeicherung zu beenden, als dies die vielen tausend Kläger und noch viel mehr Sympathisanten der Kläger gegen das Gesetz jemals auf die Waage bringen könnten.

2 Kommentare:

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.