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Montag, 20. November 2006
Hartz-IV vor Gericht
Nächste Woche entscheidet das Bundessozialgericht über die Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV. Juristische Bedenken gibt es zuhauf, und noch viel mehr sozialpolitische. Im Zeit-Interview äußert sich Richter Berlit zum Thema. Er findet, kurz zusammengefasst, dass der Hartz-Regelsatz zu niedrig sei (wobei er die Position noch für verhandelbar hält - er prangert in dem Zusammenhang auch die mangelnde Legitimation dieses 345 Euro Betrags durch die Politiker an), dass keine öffnungsklausel für atypische Fälle besteht, dass Hartz-IV im allgemeinen eine viel zu große Typisierung betreibt und dass es Leute eben in die Ecke stellt. Interessant zu lesen in jedem Fall.
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