Mittwoch, 20. Februar 2008

Geheimniskrämer

Es ist schon erstaunlich, wie man für Gesetze sein kann, die Anwalts-, Beicht- und sonstiges Geheimnisse aufheben, aber andererseits die Aufdeckung von Nebeneinkünften mit dem Argument des Mandantenschutzes verweigert. Gründe dafür gibt es genug, und keiner ist irgendwie sauber zu nennen.

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