Donnerstag, 3. Mai 2007

Die Gefahr der Terrorlisten

Gebetsmühlenartig wird darauf hingewiesen, dass die Terrorlisten rechtswidrige und abzulehende Willkürakte der Exekutive darstellen. Die Telepolis stellt in einem Artikel dar, wie sie die Existenz eines philippinischen Professors und Menschenrechtsaktivisten zerstörten, weil man, willkürlich wie immer, seine Organisation auf die Terrorlisten setzte. Der Artikel bietet eine hevorragende Zusammensetzung der Kritikpunkte:

* Ohne Begründung und ohne demokratische Legitimation: Die Terrorliste beruht auf einer rein politisch-exekutiven, nicht auf einer legislativen Entscheidung; die Entscheidungsfindung ist hochgradig interessegeleitet und willküranfällig, weil sie zumeist auf dubiosen Geheimdienstinformationen basiert und oft nur von einem EU-Mitgliedsstaat initiiert wird.
* Ohne demokratische Kontrolle: Ihr Zustandekommen, ihre Zusammensetzung und Veränderung unterliegen keiner demokratischen Kontrolle – obwohl die Folgewirkungen (Sanktionen) dieser Liste gravierend sind und zu massiven Menschenrechtsverletzungen führen können.
* Kein rechtliches Gehör und ohne Rechtsschutz: Obwohl zahlreiche Grundrechte der aufgelisteten Einzelpersonen und Organisationen verletzt werden (Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Recht auf Eigentum, Recht auf rechtliches Gehör, Recht auf Verteidigung, Rechtsweggarantie, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz u.a.), wird rechtliches Gehör gegen den Beschluss, der die Mitgliedsstaaten bindet, nicht gewährt und eine Überprüfung der Entscheidungen durch unabhängige Gerichte ist nicht vorgesehen. Den Sanktionsmaßnahmen sind die Betroffenen also schutz- und wehrlos ausgeliefert.

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