Mittwoch, 16. Juni 2010

Über einen Versuch, die Folter als ›letztes Mittel‹ zu legalisieren

Von Wolf Wetzel

Am 31.5.2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Folterandrohung gegen Magnus Gäfgen während einer Vernehmung im Frankfurter Polizeipräsidium im Jahre 2002 als einen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Folterverbot, verurteilt. Auffallend kurz wurde in den Leitmedien darüber berichtet, ganz schnell war das Thema vom Tisch. Aus gutem Grund: Es ging um weit mehr als einen Vizepolizeipräsidenten, der ganz alleine und einsam mit Folter Leben retten wollte.
Im Zuge einer Fahndung nach Personen, die Jakob von Metzler entführt hatten, wurde am 30.9.2002 Magnus Gäfgen als Tatverdächtiger verhaftet und vernommen. Tags darauf ordnete der Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner die Androhung der Folter und gegebenenfalls deren Durchführung an. Man wollte den Tatverdächtigen »zum Sprechen bringen«. Noch am selben Tag dokumentierte Daschner diesen Rechtsbruch in einer Aktennotiz und informierte den zuständigen Staatsanwalt Rainer Schilling. 


Erst drei Monate später wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten eingeleitet. Der Vorwurf lautete ›Aussageerpressung‹, für Juristen gleichbedeutend mit Folter, für die Freiheitsstrafen zwischen ein und zehn Jahren verhängt werden kann. Obwohl Polizisten bei weit weniger massiven Vorwürfen bis zum Ende eines Verfahrens suspendiert werden, blieb der Vize-Polizeipräsident im Amt. Im Februar 2004 ließ die Staatsanwaltschaft auch diesen Vorwurf fallen und klagte den beteiligten Kriminalhauptkommissar Ortwin E. und den ehemaligen Vize-Polizeipräsidenten Daschner wegen ›Nötigung‹ bzw. ›Anstiftung zu einer Tat‹ vor dem Landgericht Frankfurt an. Das Urteil war an Milde nicht zu überbieten:
»Ehrenwerte Motive, mildes Urteil. Der ehemalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner ist wegen der von ihm angeordneten Folterdrohung im Entführungsfall Metzler zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Strafmildernd hätten sich die ehrenwerten Motive Daschners und des mitangeklagten Polizisten ausgewirkt, so die Richterin.«
(Der Spiegel vom 20.12.2004)

»Irgendwann hätte er nicht mehr geschwiegen.«

An besagtem 1.Oktober 2002 gab der Vize-Polizeipräsident, nach mehreren Beratungen und Rücksprachen, seine Anweisungen. Im Gespräch war u.a. der Einsatz eines ›Wahrheitsserums‹ (Der Spiegel, 9/2003), um den Verdächtigen in einen Zustand zu versetzen, in dem er nicht mehr »Herr seiner Sinne« (Daschner, Der Spiegel 9/2003) ist. Es waren keine rechtlichen oder moralischen Bedenken, sondern schlicht handwerkliche Gründe, die den Einsatz dieses Mittels verunmöglichten: »In der Kürze der Zeit fand sich aber nichts.« (Daschner, Der Spiegel 9/2003). Stattdessen wurde beschlossen, dem Verdächtigten Schmerzen zuzufügen, die keine sichtbaren Verletzungen zurücklassen sollten: »Sie brauchen jemandem nicht fürchterliche Schmerzen zufügen. Es genügt, wenn ein relativ geringer Schmerz für eine bestimmte Dauer aufrechterhalten wird.« (Daschner, FR vom 22.2.2003). Auf die Frage der FR-Redakteure, was passiert wäre, wenn Magnus Gäfgen auch nach der Anwendung von Gewalt geschwiegen hätte, antwortete der Vize-Polizeipräsident skrupellos: »Irgendwann hätte er nicht mehr geschwiegen. Innerhalb sehr kurzer Zeit.«
Obwohl die Zeit knapp und davon auszugehen war, dass es sich hierbei um keine Routine handelte, war ›das Team‹ schnell zusammengestellt: Ein Kampfsportexperte, der aus seinem Urlaub auf Mallorca zurückgerufen wurde, sollte die Schmerzen zufügen. Ein Polizeiarzt stand bereit, das Ganze zu überwachen und Polizeibeamte, die das Verhör führen und die Drohungen aussprechen sollten, waren ebenfalls schnell gefunden. Und ganz selbstverständlich dachte der Vize-Polizeipräsident, ein »Ausbund von Korrektheit« (Der Spiegel 9/2003), nicht im Traum daran, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der das Vertrauen des Beschuldigten gehabt hätte.
Was sich dann genau abspielte, als mit dem Verhör begonnen wurde, blieb voller Andeutungen. Wolfgang Daschner behauptete, dass man bei dieser »Befragung« zuerst an Magnus Gäfgen und sein Gewissen appelliert habe, den Aufenthaltsort des entführten Kindes preiszugeben. Andernfalls müsse man ihn dazu zwingen: »Wie, das wurde ihm gegenüber nicht konkretisiert. Aber es wurde ihm schon sehr deutlich gemacht, dass wir ihm wehtun müssten, bis er den Aufenthaltsort des Kindes nennt.« (Daschner, Der Spiegel 9/2003). Was unter »sehr deutlich gemacht« zu verstehen ist, hat Magnus Gäfgen so beschrieben:
»Ein Spezialist wäre mit einem Hubschrauber unterwegs, welcher ein Fachmann wäre und mir große Schmerzen zufügen könnte. Er könnte mir Schmerzen zufügen, die ich noch nie verspürt hätte. Die Behandlung würde keine Spuren hinterlassen. Der Beamte verdeutlichte die Situation, indem er die Rotorgeräusche eines Hubschraubers nachahmte. Der Beamte kam weiter näher, machte das Rotorgeräusch weiter nach und drohte, dass ich mit zwei großen Negern in eine Zelle gesperrt würde, welche sich an mir sexuell vergehen könnten.«
(Der Spiegel 9/2003)

»Das war allein meine Entscheidung« (Daschner, FR vom 22.2.2003) – die Legende vom Einzelgänger

Die Tatsache, dass Wolfgang Daschner kurz vor seiner Pensionierung stand, mag so zufällig gewesen sein, wie die sich im Urlaub befindlichen Vorgesetzten: Der Frankfurter Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, der hessische Innenminister Bouffier (der bekanntlich Roland Koch folgen soll) und der hessische Ministerpräsident Roland Koch selbst. So gesehen hatten alle für die fragliche Zeit ein ›Alibi‹, als ein ihnen Untergebener die Androhung und Anwendung von Folter in die Wege leitete.
Adrienne Lochte, die als Polizeireporterin der FAZ den Fall Jakob von Metzler beobachtet hatte, schrieb später ein Buch darüber: ›Sie werden dich nicht finden‹ (Droemer Verlag 2004). Ohne es vielleicht zu wollen, demontiert sie darin die Legende von der ›einsamen Entscheidung‹ an besagtem 1.Oktober 2002: »Der Führungsstab kam zusammen. Anderthalb Stunden lang diskutierten die Kriminalisten darüber, wie Gäfgen anzupacken sei, mit welchen Methoden man ihn zum Sprechen bringen könnte, was rechtlich machbar sei. Der Polizeipsychologe soll davon abgeraten haben, dem Verdächtigen Schmerzen zuzufügen.« (S. 176) Drei Seiten weiter fasst sie das Ergebnis dieser Beratungen und Rücksprachen zusammen: »Der Innenminister wollte in seinem Urlaub ständig informiert sein. Auch Ministerpräsident Roland Koch, der ebenfalls gerade Ferien machte, wollte wissen, wie es weiterging.« (S. 179)
Die Entscheidung zur Androhung der Folter und die entsprechenden Vorbereitungen, sie anzuwenden, wenn die Androhung ihre Wirkung verfehlt, waren also zwischen dem Führungsstab der Polizei, dem hessischen Innenministerium und mit dem hessischen Ministerpräsidenten abgesprochen. Auch nach der Folterandrohung verlief alles nach Plan. Daschner spielte den verzweifelten Mann, der ganz alleine und auf sich selbst gestellt die Entscheidungen traf – was ihm seine Vorgesetzten danken sollten. Der aus dem Urlaub zurückgekehrte Polizeipräsident sicherte ihm »volle Rückendeckung« (FR vom 22.3.2003) zu und auch Roland Koch (CDU) reihte sich in die Phalanx der Beschützer und Versteher ein. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) sah auch nach Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft vor dem Frankfurter Landgericht – beim besten Willen – keinen Grund, den Vize-Polizeipräsidenten zu suspendieren.
Dennoch war Daschner enttäuscht. Er hatte ganz offensichtlich nicht mit der Zulassung der Klage gerechnet. So im Stich gelassen, überraschte er vor Prozessbeginn mit einer Stellungnahme, die die Legende von der einsamen Entscheidung endgültig demontierte. In einem Nachtrag an das Gericht teilte er mit, sein Vorgehen mit dem Innenministerium abgestimmt zu haben. »Aus der Wiesbadener Behörde habe er die Antwort erhalten: ›Machen Sie das! Instrumente zeigen!‹« (Spiegel online vom 13. November 2004)
Herr Daschner wollte nicht als Bauernopfer da stehen und zog damit drohend die Spur ins Innenministerium – ohne den betreffenden Staatssekretär bzw. den Innenminister beim Namen zu nennen. Die Drohung, die Legende vom Einzeltäter auffliegen zu lassen, zeigte Wirkung: Das Urteil strotzte nur so vor ›mildernden‹ Umständen.

Der Paradigmenwechsel – wer Folter anordnet und/oder befürwortet, wird politisch nicht geächtet, sondern ein Medienstar

Dass man für ein richtig gutes Motiv auch mal illegale Methoden bis hin zur Erpressung von Aussagen, also Folter, anwenden darf, haben die wenigsten am eigenen Leib erfahren müssen. Die meisten kennen solche Methoden und Szenen aus dem Fernsehen – wenn mal wieder der sympathische Bulle ›Schimanski‹ zuschlägt – und man ihm verzeiht, wenn es darum geht, einem Zuhälter, Kindesmörder und/oder Vergewaltiger das Handwerk zu legen.
Im wirklichen Leben, auf Polizeirevieren und in Polizeipräsidien sind einige Menschen diesen ›Schimanskis‹ schon begegnet, hatten die falsche Hautfarbe, hatten Pech oder wurden des Terrorismus verdächtigt – und haben z.T. schwere Verletzungen davon getragen. In den allermeisten Fällen werden Ermittlungen gegen solche Polizeibeamte wegen Mangel an Beweisen eingestellt. Nicht selten beantwortet die Polizei solche Anzeigen mit Gegenanzeigen.
Das Besondere am Fall ›Daschner‹ ist also nicht, dass die Polizei Festgenommene bedroht und/oder misshandelt, dass Personen, die in ihrer Gewalt sind, zu Aussagen und Geständnissen erpresst werden. Das Besondere ist, dass ein Vize-Polizeipräsident aus der behördlichen Routine des Leugnens und Vertuschens ausbricht, diese Polizeipraxis nicht bestreitet, sondern als ›letztes Mittel‹ des Rechtstaates offensiv propagiert.

Die Etablierung der Folter als ›letztes Mittel‹

Die Argumentationsfigur vom ›letzten Mittel‹ ist nicht neu: Wie viele ›letzte Mittel‹ wurden in den letzten 50 Jahren diskutabel gemacht, abgewogen und angewandt? Von der Wiederbewaffnung Deutschlands, über den ›finalen Rettungsschuss‹, über die Legalisierung von ›out of area‹-Kriegseinsätzen, bis hin zu Angriffskriegen zur »Verteidigung Deutschlands am Hindukusch« Aber wie etabliert und integriert man Folter, die ein Synonym für Diktaturen und ›Unrechtsregime‹ ist?

Die Zeit der ›furchtbaren Juristen‹

Zahlreiche Rechtsgelehrte, Wissenschaftler und sonstige Experten machten sich in der Folge daran, Folter als rechtstauglich darzustellen. Eine kleine Minderheit wollte Folter einfach nicht Folter nennen. Das Gros beschritt den Weg der ›Güterabwägung‹. Sie bestritten ihre Befürwortung der Folter nicht, sondern wollten diese mit der fiktiven/realen Rettung von Menschenleben aufgewogen sehen. Eine Vorgehensweise, die auch Diktaturen nicht fremd ist. Das schwante auch den Folter-Befürwortern. Also machten sie sich daran, Kriterien zu entwickeln, die Folter in Diktaturen von Folter in Demokratien unterscheiden sollten: In Diktaturen, so ihre Logik, wird willkürlich, außerhalb des bestehenden Rechts gefoltert – in Demokratien müsse mit klaren und festgelegten Maßstäben gefoltert werden, wodurch die Folter nicht länger ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei, sondern ein Rechtsgut.
Diese Debatte wurde in aller Öffentlichkeit wochenlang tabu- und verfolgungsfrei geführt. So bekam der Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Heidelberg, Dr. Winfried Brugger, eine ganze Seite in der FAZ, um für die »Folter als zweitschlechteste Lösung« zu werben. Akribisch führte er acht Merkmale auf, die erfüllt sein müssen, damit anschließend gefoltert werden darf: »Eine (1) klare, (2) unmittelbare, (3) erhebliche Gefahr für (4) das Leben oder die körperliche Integrität einer Person durch (5) einen identifizierten Aggressor, der (6) gleichzeitig die einzige Person ist, die zur Gefahrenbeseitigung in der Lage und (7) dazu verpflichtet ist. (8) Die Anwendung körperlichen Zwanges ist das einzig erfolgversprechende Mittel.« (FAZ vom 10.3.2003)
Diese schaurig-kalte Fähigkeit, ein (Staats-)Verbrechen in ein Rechtsmittel zu transformieren, hat in der Weimarer Republik bekanntlich nicht die Demokratie ›verteidigt‹, sondern zum Faschismus geführt. Ohne diese ›furchtbaren Juristen‹ und anderen Persönlichkeiten des bürgerlichen Lebens wäre der deutsche Faschismus nie an die Macht gekommen. Auch Michael Wolffsohn, Professor für Geschichte an der Bundeswehrhochschule in München, musste sich zu Wort melden. Wie viele andere vor und nach ihm, erklärte dieser in der Sendung von Sandra Maischberger: »Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim, jawohl.« (FAZ vom 18.6.2004).
Dieser Aufruf zur Folter erntete Zuspruch und Widerrede. Anstatt sich damit zufrieden zu geben, dass er für solche verfassungsfeindlichen Äußerungen nicht seines Amtes enthoben wurde, legte Wolffsohn nach. Unter dem Titel ›J’accuse!‹ (FAZ vom 25.6.2004) hielt er eine analytische und persönliche Rückschau. Die erste Hälfte seines Beitrages beschäftigte sich mit der »Gegenwärtigkeit und Wirksamkeit Herzls«, mit der (Leidens-)Geschichte des Judentums seit dem 19.Jahrhundert. Was dies Rekursion mit der Folterdebatte zu tun haben sollte, erschloss sich nicht – bis er seine Lehren aus Judenverfolgung und Holocaust in dem Credo zusammenfasste: »Nie wieder Opfer«. Was er damit meinte, führte er im Folgenden aus: »Der neujüdische Konsens billigt (…) die Gewaltkomponente nicht nur reaktiv, sondern notfalls auch präventiv, also vorwegnehmend. Für den politischen Zweck unseres Überlebens, in Notwehr, befürworten wir die Androhung und notfalls, notfalls, notfalls die Anwendung von Gewalt, also auch Krieg.«
Jenseits dieser unerträglichen Instrumentalisierung des Holocausts spielt das von Michael Wolffsohn eingebrachte Credo israelischer Staatspolitik »Nie wieder Opfer« tatsächlich eine nicht unbedeutende Rolle beim ›Aufweichen‹ des absoluten Folterverbots in Deutschland. Auf der Suche nach einem Land, das Demokratie und Folter miteinander vereinbart, verweisen Befürworter der Folter gerne und verständnisvoll auf den Staat Israel. Dort sind Misshandlungen und Aussagerpressung von Gefangenen rechtsstaatlich geregelt: »Nach einer Zeit weitgehend ungeregelten Vorgehens habe man 1987 ein Regelwerk zum ›maßvollen physischen und psychischen Druck‹ festgelegt, das Geheimsache blieb. Immerhin wisse man, so Frankel (Korrespondent bei der ›Washington Post‹), dass es dabei darum ging, Gefangene tagelang zum Stehen zu zwingen oder sie zusammengekrümmt zu fesseln, ihnen den Schlaf zu entziehen, sie mit überlauter Musik zu beschallen, sie am Gang auf die Toilette zu hindern oder sie extrem hohen und niedrigen Temperaturen auszusetzen.« (Lorenz Jäger, FAZ vom 18.6.2004)
Dass deutsche Experten die Überlebenden des Holocausts angeführt hatten, ihnen das Credo ›Nie wieder Opfer‹ raubten, um damit in Deutschland die Anwendung der Folter zu begründen, war der Höhepunkt dieser Folterdebatte – an die sich wieder einmal niemand erinnern will.

Wolf Wetzel

Dieser hier skizzierte Fall war (und ist) in eine weltweite Debatte eingebunden, die die Abschaffung von elementaren Schutzrechten zur ›Verteidigung der Demokratie‹ gegen Terrorismen (der anderen) nicht für verrückt, sondern für paradigmatisch hält.

7 Kommentare:

  1. > Nach einer Zeit weitgehend ungeregelten
    > Vorgehens habe man 1987 ein Regelwerk zum
    > ›maßvollen physischen und psychischen Druck‹
    > festgelegt, das Geheimsache blieb. Immerhin
    > wisse man, so Frankel (Korrespondent bei der
    > ›Washington Post‹), dass es dabei darum ging,
    > Gefangene tagelang zum Stehen zu zwingen oder
    > sie zusammengekrümmt zu fesseln, ihnen den
    > Schlaf zu entziehen, sie mit überlauter Musik
    > zu beschallen, sie am Gang auf die Toilette
    > zu hindern oder sie extrem hohen und
    > niedrigen Temperaturen auszusetzen.

    Weiß der Artikelschreiber nicht, dass das höchste Israelische Gericht all diese Praktiken 1999 wieder verboten hat, oder ist er einfach nur ein weiteres antisemitisches Arschloch, welches dies mit voller Absicht nicht erwähnt?

    Ich frage auch deshalb, weil im damaligen Urteil einige Sätze gesagt wurden, die man in der Folterdebatte als geradezu vorbildlich betrachten kann:

    :: „Diese Entscheidung wurde mit einer
    :: Beschreibung der schwierigen Realität, in
    :: der sich Israel befindet, eröffnet. Wir sind
    :: uns bei dieser Entscheidung der rauen
    :: Realität bewusst. (…) Dies ist das Schicksal
    :: der Demokratie – sie betrachtet nicht alle
    :: Mittel als akzeptabel und die Praktiken
    :: ihrer Feinde stehen ihr nicht immer offen.
    :: Manchmal muss eine Demokratie mit einer Hand
    :: hinter ihrem Rücken kämpfen. Aber selbst
    :: dann behält sie die Oberhand. Die
    :: Rechtsstaatlichkeit und die Freiheit des
    :: Individuums stellen wichtige Komponenten in
    :: ihrem Sicherheitsverständnis dar. Am Ende
    :: des Tages werden sie ihren Geist gestärkt
    :: haben und diese Stärke wird ihre
    :: Schwierigkeiten überwinden.“ [1]

    Wer mehr dazu finden will, schaue mal nach unter
    diesem Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_Israels#Foltervorw.C3.BCrfe_und_-debatte

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  2. @ Ben
    Und nach dem Gerichtsurteil hat das foltern aufgehört.
    Du bist ein israelverliebtes Arschloch.

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  3. > Und nach dem Gerichtsurteil hat das
    > foltern aufgehört.
    > Du bist ein israelverliebtes Arschloch.

    Besser als ein feiges, totalitäres, antisemitisches Arschloch, wie du es bist, oder? Es ist ein Unterschied, ob Folter erlaubt ist, oder nicht. Auch in Deutschland wird gefoltert, es gibt Misshandlungen in Gefängnissen und Polizeistationen. Und dennoch, trotz der ganz, ganz miserablen Verfolgungsquote und äußerst polizeifreundlicher Rechtsprechung macht es einen erheblichen Unterschied, dass all dies NICHT erlaubt ist. Aber so was will eine totalitäre Arschgeige wie du natürlich gar nicht sehen, weil Demokratie und Rechtsstaat sind ja im Weltbild von Leuten wie dir einer grausamen Diktatur moralisch nicht mal ebenbürtig, sondern insgeheim sogar unterlegen.

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  4. Als Freidenker UND Polizeibeamter möchte ich dem Verfasser des Artikels, Wolf Wetzel, eine Gegenposition darlegen. In einer, wie im Artikel beschrieben Situation, in der eine oder mehrere Agitatoren oder auch Rechtsbrecher eine Unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben verursachen (Bsp. Messers an der Kehle eines Opfers) wie soll dort der Polizeibeamte sich verhalten? Zieht er die Waffe und droht? Schießt er direkt dem Aggressor in den Körper - einmal ungeachtet der Schwierigkeit des Zielens in der Situation? - In der öffentlichen Diskussion und in diesem vorliegenden Fall ist sowohl die auslösende Situation (Freiheitsberaubung, Gefahr für Leib oder Leben), wie auch der Betroffene Beamte auf einer höheren Ebene. Aber wo ist hier die Differenz zu der Rechtsgüterabwägung, die der normale Schutzmann auf der Straße zu fällen hat? Das Opfer hat auch Rechte - auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. Seine einzige Hoffnung ist das rechtzeitige Einwirken durch die Staatsgewalt. Und der Staat, das sind letztlich wir alle - die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit mit allen Werten und Normen. Wir können das Gewaltmonopol des Staates nicht blindlings ausblenden, solange der Mensch an sich gewalttätig bleibt und diese Evolutionsstufe nicht verlässt. Wir können alleine jedesmal aufs neue Abwägen und zusehen, dass wir die Konsequenzen unseres Handels am Schluß noch ertragen können, wenn die Philosophen mit mehr Zeit für Abwägung über uns zu Gericht sitzen. "Folter" als nackter Begriff ist mit Sicherheit negativ bewertet - Nichtsdestoweniger gibt es ein Gewaltmonopol und Zwang IST ein Mittel zur Durchsetzung übergeordneter Interessen gegen das Individuum. Die Freiheit des Handelns muß Grenzen haben und die Grenze muß auch aufgezeigt werden (dürfen)- Das Einschreitendarf nur nicht zur Sache außer Verhältnis stehen. Inwiefern ein Schweigen eine Mitttäterschaft darstellt bleibt dem ganzen unbenommen. Leider darf der Täter Schweigen, um sich nicht zu belasten (Aussageverweigerungsrecht in der STrafprozessordnung)- einen Redezwang bei Gefahr für Leib oder Leben gibt es durch das Gesetz leider nicht. War hier nicht vielleicht der Täterschutz höher, als der Opferschutz?

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  5. Ich halte Guantanamo für falsch und ebenso Gewalt auf Polizeirevieren---aber als Vater dreier Kinder und angesichts der Situation hatte und habe volles Verständnis für Herrn Daschners Vorgehen und habe ihm das seinerzeit auch persönlich geschrieben. Und dabei bleibe ich auch heute: besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen.Punktum.

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  6. @Ben
    Ich mag ein Arschloch und eine Arschgeige sein, dass antisemitische geht mir am Arsch vorbei, die Keule zieht schon lange nicht mehr.
    Einem selbstverliebtem Arschloch wie dir macht es auch nichts aus, dass in seinem demokratischen Israel trotz Folterverbot Folter an der Tagesordnung steht. Aber solange ja keine Juden davon betroffen sind spielt das ja auch keine Rolle, die Gefolterten sind wahrscheinlich alles Antisemiten.
    Ich denke so ein großes Arsch wie du kann ich selbst totalitär gar nicht werden.

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  7. @all:

    Ich möchte nicht in einem Land leben, in welchem man mich einem utopischen Demokratiegedanken opfert, indem man meinen Entführer recht lieb bittet, doch meinen Aufenthaltsort preiszugeben.

    Die Diskussion erinnert mich in ihrer Weltfremdheit an die Argumente von Veganern gegenüber Omnivoren. Wir sprechen uns alle nochmal, wenn unsere politischen und wirtschaftlichen Systeme zusammengebrochen sind und Anarchie an der tagesordnung ist. Dann, und nur dann, werden wir sehen wer hier wirklich in der Lage ist Leben und Moral miteinander zu verknüpfen.

    Möchtegernintellektuelle und Möchtegernmoralisten sind mir zuwider. Sie sind die Ersten die einem Kleinkind dir Rettungsweste aus der Hand reißen wenn das Schiff sinkt...

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