So wie es scheint, steht der Prozess gegen Zumwinkel vor seinem Abschluss. Wir erinnern uns: man hatte sein Haus medienwirksam durchsucht; er hatte deutlich über eine Million Steuern hinterzogen. Stellen wir uns einmal vor, wir hinterziehen auch nur ein tausendstel dieser Summe: das Finanzamt rückt uns mit schwersten Geschützen auf den Hals, droht mit Prozess und Gerichtsvollzieher. Im Falle der "Leistungselite" ist das aber natürlich was anderes. Warum, hat mir bisher niemand überzeugend erklären können. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein schönes Argument auf Lager: er kann sein Gesicht wahren. Das ist ja toll.
Das Problem bei dem Prozess ist für die Beteiligten, dass man Zumwinkel nach dem Gesetz eigentlich nicht auf Bewährung davonkommen lassen kann. Denn er ist ja gleich doppelt angeklagt, einmal wegen der erwähnten Steuerhinterziehung, einmal wegen seiner Rolle in dem Spitzelskandal um die Telekom.
Das Problem bei dem Prozess ist für die Beteiligten, dass man Zumwinkel nach dem Gesetz eigentlich nicht auf Bewährung davonkommen lassen kann. Denn er ist ja gleich doppelt angeklagt, einmal wegen der erwähnten Steuerhinterziehung, einmal wegen seiner Rolle in dem Spitzelskandal um die Telekom.
Im Falle einer doppelten Verurteilung käme der Manager eigentlich um eine Haftstrafe nicht herum. Doch in der nordrhein-westfälischen Justiz wird mit einer wenig bekannten Auslegung von Paragraf 56 des Strafgesetzbuchs geliebäugelt. Danach würde Zumwinkel eine hohe Geldstrafe zahlen, die in Gefängniszeit umgerechnet und von der Gesamtfreiheitsstrafe abgezogen würde. Dieser Strafrest wäre dann so gering, dass er zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Zumindest seien die Gerichte in vergleichbaren Verfahren zu ähnlichen Urteilen gekommen, hieß es in den Justizkreisen. "Das ist außerhalb der üblichen Bahnen", sagte Franz-Josef Schillo von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Allerdings böte diese Variante sowohl Zumwinkel wie den Justizbehörden einige Vorteile. "Es wahren alle ihr Gesicht", sagte Schillo. Die Staatsanwaltschaft könne eine zweifache Verurteilung vorweisen, die Vollstreckung der Urteile sei aber milde und komme damit Zumwinkel entgegen. (Quelle: FTD)
Eine einzige Sauerei.
Unglaublich.
AntwortenLöschenUnglaublich, aber wahr. Zwar wird als Begründung für diese faktische Ungleichbehandlung immer wieder angeführt, daß den Gerichten die personellen Kapazitäten und finanziellen Möglichkeiten fehlen würden, um langwierige Verfahren in den oftmals komplexen Fällen der Wirtschaftskriminalität durchzuführen.
AntwortenLöschenWarum aber läßt man den Staat auch an dieser Stelle finanziell und personell "ausbluten"? Könnten das die Vorboten für einen autoritären Minimalstaat der Reichen sein?
Zumwinkel wahrt sein Gesicht das stimmt, aber die Gerichte ganz sicher nicht. Erst die 2 Klassen Medizin, dann die 2 Klassen Bildung und nun auch die Justiz. Warum sollte man gerade die ausklammern.
AntwortenLöschenDas mag jetzt zwar emotional empörend sein... aber wenn es das Gesetz so ermöglicht, ist das Gesetz schlecht, nicht die, die es anwenden.
AntwortenLöschenViel spannender als die Frage, ob und wie lange der Herr Zumwinkel gesiebte Luft atmet (was mich, um ehrlich zu sein, nicht die Bohne interessiert - der Fisch ist längst gebacken) finde ich die Frage, wie man künftig präventiv solchen großangelegten Steuerskandalen vorbeugen möchte. Aber darüber höre/sehe/lese ich irgendwie überhaupt nichts - und dass ist meiner Meinung nach der eigentlich Skandal...