- Ein Gastbeitrag von Lutz Hausstein
I. Vorbemerkung
Mit der Einführung der aktuellen Sozialgesetzgebung durch die rot-grüne Regierungskoalition im Jahr 2005 entstand in breiten Teilen der Bevölkerung massiver Widerstand dagegen, der sich sowohl gegen grundsätzliche Annahmen in diesen Gesetzen wie auch gegen eine Vielzahl einzelner Inhalte und Bestandteile richtete. Dieser zu Beginn noch in der Öffentlichkeit ausgetragene Widerstand, auch in Form größerer Demonstrationen in mehreren Städten, ebbte im Laufe der Zeit spürbar ab. Dies dürfte in nicht unerheblichen Teilen auf die konsequent „aussitzende“ Haltung der Politik zurückzuführen sein, der der öffentliche Widerstand scheinbar machtlos ausgeliefert war und noch heute ist.
Die nachfolgende empirische Analyse befasst sich explizit mit den Inhalten und der Höhe einer sozialen Mindestsicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Grundlagen betreffen alle hier wohnhaften Personen - Arbeitslose, geringfügig Beschäftigte, prekär Beschäftigte, Migranten, Rentner oder weitere betroffene Bevölkerungsgruppen. All diese müssen auch unter den Verhältnissen in der Bundesrepublik ihr Dasein gestalten und benötigen dafür auch die entsprechenden materiellen Voraussetzungen.
Angrenzende Inhalte wie Sanktionierungen als auch deren rechtliche Grundlagen, Ein-Euro-Jobs, die Praxis der sogenannten Bedarfsgemeinschaften und weitere kritisierte Bestandteile, bleiben hierbei unbetrachtet. Die Betrachtung möglicher Einschränkungen bzgl. Art.11, Art.12, Art.13 GG sowie der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen bedürfen einer separaten Untersuchung. Leitgegenstand dieser Untersuchung ist ausschließlich die Frage:
„Wieviel braucht ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Leben und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?“
II. Grundlagen der Berechnung
Mehrfach wurde der Gesetzgeber in den vergangenen 5 Jahren an verschiedenen Stellen durch unterschiedliche Gerichte zu vereinzelten Abänderungen der Gesetze, jedoch nur kosmetischer Natur, gezwungen. Die eigentlichen Ursachen des Widerstands in der Bevölkerung spiegeln diese Marginalien aber nicht wider und beseitigen sie demzufolge auch nicht. Einer der Punkte der massiven Kritik ist die Höhe der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, welche den von diesen Gesetzen Betroffenen ihre grundgesetzlichen Rechte und damit die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben garantieren sollen. Dies wird schon allein dadurch dokumentiert, dass der Regelsatz (inkl. der als „angemessen“ bezeichneten Kosten für Unterkunft) in seiner Höhe unter allen, verschieden definierten, Grenzen für Armut liegt.
III. Grundannahmen:
Im Folgenden wird anhand einer praktischen Untersuchung versucht, einen realitätsnahen Wert für die Höhe einer sozialen Mindestsicherung zu ermitteln. Dem wird ein an praktischen Bedürfnissen orientiert gebildeter Warenkorb, fußend auf den Rechten der physischen Existenzsicherung sowie grundlegenden Anteilen zu einer soziokulturellen Teilhabe, zugrunde gelegt. Die Mengen und Preise wurden durch empirische Untersuchungen, umfangreiche Recherchen als auch Befragungen vergleichbarer Haushalte ermittelt.
(2) Die zugrunde gelegten Güter und Leistungen basieren auf einer Analyse eines Ein-Personen-Haushaltes mit den im Grundgesetz sowie der Sozialgesetzgebung korrespondierenden Notwendigkeiten zur Bedürfnisbefriedigung bezüglich materieller Existenz und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
(3) Die jeweiligen Mengen wurden durch eine Eigenuntersuchung sowie Befragungen weiterer Personen unter Beachtung der Kriterien des Punktes (1) ermittelt.
(4) Alle Preise unterliegen einer generell sehr starken Schwankungsbreite. Diese sind regional, teils saisonal, jedoch auch anbieterspezifisch bedingt. Saisonalen Schwankungen wurde mit einer Mittelwert-Lösung Rechnung getragen. Regionale Besonderheiten sollten erfahrungsgemäß innerhalb eines Korridors von unter 10 Prozent liegen, einzelne Güter, wie z.B. Personennahverkehr, Stromkosten, ausgenommen. Auch aus diesen Gründen wurden keine absoluten Tiefstpreise zugrunde gelegt, sondern sich im unterem Segment befindliche Preise.
(5) Die Verwendung des fiktiven „homo oeconomicus“, welcher über eine vollständige, allumfassende Marktkenntnis verfügt und darüber hinaus in der Lage wäre, diese Kenntnisse durch den Kauf eines einzelnen Produktes am jeweilig preisgünstigsten Standort zu realisieren, ist absurd. Sowohl Informationsdefizite als auch logistische Unmöglichkeiten stehen dieser Annahme grundsätzlich entgegen. Auch aus diesem Grund werden in der nachfolgenden Untersuchung keine absoluten Minimalpreise in Anwendung gebracht, sondern Preise im unteren Segment.
(6) Es wurde generell auf die Nutzung von Gebrauchtartikeln verzichtet, da diese aufgrund ihrer Eigenschaften eine verkürzte Nutzungsdauer aufweisen und es somit zu einer schnelleren Neuanschaffung führen würde. Desweiteren legt eine „Mindestsicherung“ zugrunde, dass jeder Einzelne des betroffenen Personenkreises auf diese Produkte Zugriff haben muss. Dies ist jedoch in einer Vielzahl von Fällen, z.B. für Bewohner ländlicher Regionen, nicht zu gewährleisten.
(7) Derselbe Grund führte dazu, dass Sonderangebote keine Berücksichtigung finden können. Diese regelmäßig lokalen und temporär gültigen Ermäßigungen erlauben es einem Großteil der Hilfeempfänger nicht, auf diese zurückzugreifen.
(8) Mit einem Preis eines Produktes korrespondiert regelmäßig dessen Qualität und Nutzungsdauer sowie auch dessen wirtschaftliche und, bei elektrischen Geräten, energetische Effizienz. Bei der Berechnung, insbesondere langlebiger Wirtschaftsgüter als auch technischer Produkte, wurde somit eine durchschnittliche qualitätsabhängige Produktnutzungsdauer zugrunde gelegt.
(9) Eine pauschalierte Zugrundelegung eines 30-Tage-Monats, wie aktuell praktiziert, ist realitätsfern. Die nachfolgende Berechnung basiert auf einem 31-Tage-Monat. Es wird empfohlen, den jeweiligen Monatsbetrag der entsprechenden Tagesanzahl anzupassen.
(10) Einzelne Produkte mit extrem kleine Mengen bzw. sehr geringwertige Güter wurden z.T. zu Gruppen zusammengefasst und mit einem monatlichen Pauschalwert berücksichtigt.
IV.Bedarfsermittlung:
V. Erläuterungen einzelner Positionen:
A. Reis, Kartoffeln, Eierteigwaren:
Diese Nahrungsmittel für Hauptmahlzeiten ergänzen sich additiv auf die zugrunde gelegte Tagesanzahl des Monats. Gleiches gilt für alle weiteren Substitutionsgüter.
B. Obst und Gemüse:
Obst und Gemüse unterliegen einer besonders starken saisonalen Preisdynamik. Aus diesen Gründen wurde ein unterer Mittelwert aus Hochpreis- und Tiefpreis-Saison als Grundlage der Berechnung herangezogen.
C. Alkoholika, Tabakwaren:
Die generelle Nutzung von Alkoholika sowie Tabakwaren entspricht dem gesellschaftlich anerkannten Verhalten. Diesem wurde mit einer, wenn auch geringen, Menge Rechnung getragen.
D. Zusatzbeitrag Krankenversicherung:
Die vor kurzem durch die Bundesregierung zugelassene und inzwischen auch durch einige Kassen angekündigte Erhebung zusätzlicher Krankenkassenbeiträge in Höhe von maximal 8 Euro ist bei dieser Berechnung zwingend zu berücksichtigen.
E. Waschmaschine:
Eine Waschmaschine im Wert von 200 Euro ist im untersten Preisbereich angesiedelt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer eines solchen Gerätes beträgt erfahrungsgemäß 4 Jahre.
F. Computer, Monitor, Drucker:
Ein Computer gehört heutzutage in fast allen Haushalten zur technischen Grundausstattung. Er stellt die Basis für verschiedenartigste Kommunikationsmöglichkeiten dar und ist ebenso für Arbeitssuchende notwendiges Mittel zur Beschäftigungssuche.
G. Transportpauschale:
Der Kauf größerer Einrichtungsgegenstände wie auch elektrischer Geräte erfolgt im obigen Zusammenhang i.d.R. als Ersatzinvestition und somit zeitnah zum Zeitpunkt des Defektes. Eine Zusammenlegung von Käufen mehrerer Produkte ist damit nur eingeschränkt möglich. Diesem wurde mit der Zugrundelegung von 1 Transportpauschale beim Kauf von 3 diesbezüglichen Produkten berücksichtigt unter Zugrundelegung einer jeweiligen Lebensdauer von 8 Jahren für das entsprechende Produkt.
H. Geschirr:
Geschirr unterliegt sowohl einer häufigkeitsbedingten Abnutzung sowie auch Bruch. Diese Umstände wurden durch die durchschnittliche Nutzungsdauer eines 6-teiligen Services von 3 Jahren berücksichtigt.
I. Telefonanschluss, -gebühren, Internetanschluss, -gebühren:
Ein zum derzeitigen Preis von 29,99 Euro/Monat erhältliches Telefon-/DSL-Paket unterbietet den Preis für einen herkömmlichen Telefonanschluss zzgl. eines Internetanschlusses. Aus diesem Grund wurde auf diese Variante zurückgegriffen.
J. Mitgliedsbeitrag Sportverein:
Die Mitgliedschaft in einem Sportverein bietet sowohl die Möglichkeit für soziokulturelle Kontakte als auch die Möglichkeit zur Gesunderhaltung des Körpers. Mit einem Beitrag von 10 Euro monatlich werden Mitgliedschaften in nichtpreisintensiven Sportarten befördert. Mitgliedschaften exklusiverer Sportarten liegen regelmäßig beträchtlich über diesem Betrag.
K. Monatskarte Nahverkehr:
Monatskarten für den Nahverkehr werden in der Bundesrepublik in einer sehr großen Preisspanne angeboten. Aus diesem Grund ist es unmöglich, einen allgemeingültigen Betrag zugrunde zu legen. Es wurde sich deshalb am Betrag eines in einigen Städten erhältlichen Sozialtickets orientiert. Sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen werden, ist dringend geboten, deutschlandweit einheitliche Regelungen zu schaffen, um allen Betroffenen eine ausreichende Mobilität zu gewährleisten.
L. Reparaturen:
Die Nutzungsdauer langlebiger Wirtschaftsgüter und technischer Produkte kann signifikant verlängert werden, wenn bei Bedarf notwendige Reparaturen durchgeführt werden können. Mit dieser Pauschale soll diesem Rechnung getragen werden.
M. Strom:
Bei einem Single-Haushalt wird in der Literatur häufig ein Stromverbrauch von 1.800 KWh zugrunde gelegt. Dabei wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die betreffende Person nur einen geringen Teil des Tages in der Wohnung befindet. Die Lebenssituation von Hilfeempfängern ist jedoch signifikant anders. Dies wird mit dem leicht erhöhten Stromverbrauch von 2.000 KWh beachtet.
N. Privat-Haftpflicht- sowie Hausrat-Versicherung:
Häufige Voraussetzung zum Abschluss eines Mietvertrages ist das Vorhandensein einer Hausrat-Versicherung. Darüber hinaus kann ein Nichtbestehen beider Versicherungen von geradezu existentieller Bedeutung für die finanzschwachen Hilfeempfänger sein.
O. Eigenanteil Wohnungsinstandhaltung:
Regelmäßiger Bestandteil von Mietverträgen sind Eigenanteile von 75 Euro/Jahr für Instandhaltung sowie Reparaturen defekter Geräte oder Gebrauchsgegenstände. Dieses gilt es zu berücksichtigen.
VI. Auswertung:
Diese empirische Untersuchung förderte mit einem aktuellen Bedarf von 684,68 Euro eine eklatante Unterdeckung beim derzeitigen Regelsatz von 359 Euro zutage.
Den umfangreichsten Ausgabeblock mit über einem Drittel bildet hierbei zur physischen Existenzsicherung der Bereich der „Nahrungs- und Genussmittel“. Der umfassende Komplex „Bildung, Kommunikation, Freizeit, Mobilität“ stellt mit rund einem Viertel der Ausgaben den zweitgrößten Bereich dar. Dies ist nicht unmaßgeblich auf die im Verhältnis hohen Kosten für Mobilität zurückzuführen. Die im Bereich „Sonstiges“ zusammengefassten weiteren Kosten sind mit rund 15 Prozent der drittgrößte Ausgabeblock, welches sich zu großen Teilen auf den vom Hilfeempfänger nur wenig beeinflussbaren hohen Kosten für Strom ableitet.
Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Kategorien fällt ins Auge, dass die gesamten 359 Euro des aktuell seit 01.07.2009 gültigen Regelsatzes schon allein durch die Maßnahmen zur unmittelbaren Existenzsicherung mehr als nur ausgeschöpft sind. Hierbei überschreitet die Summe der Lebensmittel (ohne Genussmittel), Hygiene, Reinigung und Gesundheit sowie vertraglich zu zahlende Beträge (Tageszeitung, Telefon-, Internetgebühren, Mitgliedschaft Sportverein, Strom, Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung, Wohnungsinstandhaltung, Warmwasseraufbereitung), welche als nichtabwendbar angesehen werden müssen, den derzeitigen Regelsatz im Ganzen.
VII. Bewertung:
Dieser eklatante Widerspruch zwischen dem Anspruch einer sozialen Mindestsicherung und der tatsächlichen Realität mit seinem derzeitigen Niveau macht es unerlässlich, eine Wertung des ermittelten Datenmaterials vorzunehmen.
VIII. Schlussfolgerungen:
Der aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragene Rechtsstreit über die Höhe des Regelsatzes, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche, steht als Ergebnis eines vor Jahren, noch vor der offiziellen Einführung der beklagten Gesetze, alle Instanzen durchlaufenden Prozesses. Selbst unter der Annahme, dass das BVG der Klage stattgibt, bleibt zu konstatieren, dass aufgrund der durch diesen „Weg durch die Instanzen“ verstrichenen Zeit den Betroffenen eine sehr lange, wertvolle Lebenszeit genommen wurde, welche im Nachhinein in dieser Form nicht wieder herstellbar wird.
Interessante Rechnung. Aber: 3D-Diagramme sind *so* 90er. Die Daten sind zweidimensional, welchen Nutzen bringen 3D-Diagramme? Die Säulendiagramme sind schwerer zu lesen als ihre 2D-Pendants, und im Tortenfall wird das Flächenverhältnis durch die Perspektive verfälscht. Bitte korrigieren, dann ist der Artikel super.
AntwortenLöschenDas ist die Situation bei einigermassen jungen und halbwegs gesunden Menschen, die zumindest noch hoffen können das ihre Lage letzlich vorrübergehend ist. Noch trostloser sieht es bei Erwerbsunfähigen und Rentnern in der Grundsicherung aus. Der Regelsatz ist identisch, aber es gibt sowohl rechtlich als auch gesundheitlich bedingt keine nennenswerte Möglichkeit für einen Zuverdienst, und auch der Vermögensfreibetrag ist signifikant niedriger (redet aber kein Mensch davon), und schließlich bestehen in der Regel auch deutlich erhöhte Ausgaben für medizinische Leistungen sowie zur Kompensation körperlicher Gebrechen, die üblicherweise aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen. Die gesetzlichen Kassen übernehmen diese Kosten oft schon lange nicht mehr. Als Gegenargument werden immer gerne Mehrbedarfe und ein höherer Regelsatz bei Behinderung angeführt, aber ersteres wurde nahezu ersatzlos gestrichen, und letzteres funktioniert nur über das Merkzeichen "G". Wer schon einmal mit dem Versorgungsamt zu tun hatte, kennt sicherlich die abenteuerlichen Berechnungen für den GdB, und weiß auch wie extrem schwer es ist ein Merkzeichen "G" zu bekommen, egal wie eindeutig die gesundheitliche Situation dafür spricht.
AntwortenLöschenLeider werden diese Probleme so gut wie nie thematisiert, die Regelsätze des ALG II stehen hier immer im Vordergrund, während die Situation in der Grundsicherung gegenwärtig nicht einmal zur Diskussion, geschweige denn zur Disposition steht.
Gruß
N. W.
Der Satz "3D-Diagramme sind *so* 90er" ist ein gescheiterter Versuch, englische Rhetorik in einen deutschen Satz zu pressen. Wo wir schon beim Kritisieren sind.
AntwortenLöschenNaja, da sehe ich kein Problem bei ^^
AntwortenLöschen1 kg Äpfel für 1,49€????
AntwortenLöschen500g Brot für 69ct???
3 Paprika für 1,30€???
Definitiv Aldi-Preise, der Äpfel-Preis und die Paprika-Preise sind aber dennoch ziemlich optimistisch.
Soweit ich mich an unseren Aldi erinnere:
ca 5 Braeburn-Äpfel (500g) = 1,29€
3 Paprika: je nach Saison, bis zu 2,00€.
Brot für 70ct kommt hin, aber da meinte ein Bäckermeister zu Aldi-Vollkornbrot mal: da muss unheimlich viel Essigsäure zur Konservierung drin sein, denn anders kriegt man solche Zutaten nicht solange haltbar gemacht und dementsprechend schadet das übersäuerte Brot auch dem Magen. Bei ihm kostete dieselbe Menge Brot das Doppelte.
Wer das Aldi-Vollkornbrot in Rechteckform kennt, der weiß, wie "nass" das Zeugs ist.
Auch 3€ pauschal für "Damenhygiene" sind recht optimistisch.
20er Bindenpackung kostet so 1,00€ (und ja, die müssen ca. 3x täglich gewechselt werden ohne Beachtung der "Füllhöhe" und man trägt sie auch nachts), 64er Tampons aber schon ca. 3,00€ reicht dafür auch eine Weile, wer dann noch Slipeinlagen trägt... 45 Stck = 1,20€.
Die gehen wohl wirklich davon aus, dass Hartzis ULTRAsparsam sind.
BHs sind übrigens nicht drin, das kann doch nicht ernsthaft mit 5€ "Unterwäsche" abgegolten sein, oder? und frau muss doch wohl nicht darauf hinweisen, dass das Tragen entsprechend kontur- und formverschönender Unterwäsche eine Chance auf einen Arbeitsvertrag erhöht. Von wegen "gepflegtes Äußeres" und "Erscheinungsbild" usw.
@Anonym Freitag, 5. Februar 2010 20:44:00 MEZ
AntwortenLöschenNicht nur sparsam. Ein Problem ist, dass das immer Durchschnittswerte sind. In einigen Regionen wird man einiges mehr bezahlen. Das heißt einige kommen etwa hin und andere werden richtig ausgeblutet. Aber immerhin wurde ja der Vermögensfreibetrag hochgesetzt.
DSL Vertrag weg, Abo Tageszeitung weg, Nutzungsdauer Waschmaschine doppelt so lange, Fahrradreparatur weg, Monatskarte Bahn weg (wenn dann nur in Großstädten).
AntwortenLöschenUnd schon sind es "nur noch" 600 €. Das sind die Dinge die mir grob aufgefallen sind.
Mir kommen die Nutzungszeiten alle sehr niedrig vor... Meine Oma z.B. benutzt seit 40 Jahren das gleiche Geschirr. Außerdem ist in der liste einiges überflüssig, wie z.B. ein Wandbild, DVD-Player (kann man auch mit dem PC), ein Schuhschrank ect.
AntwortenLöschenKurzum, mit meinen 1500€ netto kann ich nichtmal die Hälfte von all dem vorweisen.
Außerdem muss man beachten das eine 4 köpfige Familie nicht 4 Computer und 4 Fernseher braucht, man also einiges von der Liste pro Haushalt und nicht pro Kopf rechnen muss.
Ich will nicht unbedingte eine Lanze für die bestehenden ALG2-Beträge brechen, weiß aber aus der Erfahrung als Student, dass man mit 350 € und gar weniger durchaus auskommt. Freilich, dies ist ein sparsames Leben, aber es ist auch nicht so, dass ich in Lumpen herumlaufe und nur Nudeln mit Ketchup esse. Also ich hätte gerne mehr - und vieles, was oben auf der Liste steht, habe ich nicht! -, aber menschenunwürdig empfinde ich meine Existenz nun bei weitem nicht.
AntwortenLöschenAllerdings sei hier auch angemerkt, dass ich als Student durchaus Vergünstigungen habe und, das sollte man auch nicht vergessen, ein sehr spartanischer Lebensstil in Studentenkreisen nicht geächtet wird - es geht ja sehr vielen so. Und auch die Aussicht habe, dass es mir einmal bedeutend besser gehen wird, mein "ALG2-Niveau" also eher vorübergehend ist. Insofern halte ich die 350 € zwar nicht für menschenrechtswidrig, aber ein paar mehr wären vermutlich angemessener. Die ermittelten fast 700 € hingegen finde ich zu hoch gegriffen. Jedenfalls angesichts der Lohnsituation in Deutschland. Dass da einiges im Argen liegt ist nicht zu bestreiten, aber eine "Stütze" für einen Alleinstehenden von mit Miete etc. über 1000 € halte ich dann doch für etwas problematisch. Wäre natürlich wünschenswert, jedem Arbeitnehmer 2500 € brutto zu geben, aber mit der Realität hat das erstmal nichts mehr zu tun.