Mittwoch, 25. März 2009

Kommentierte Fundstücke 25.03.2009, 17.21 Uhr

In der SZ findet sich ein Artikel über den Volkszorn in den USA über AIG. Das ist echt krass, und kaum mit der Verachtung hierzulande für die mittlerweile fast völlig diskreditierte Managerklasse vergleichbar.

Feynsinn bietet einen Nachschlag zum Thema Schule an, den ich bedingungslos unterschreiben kann.

Spiegelfechter befasst sich mit dem Weltwasserforum.

Die NDS geben noch einmal eine nette Übersicht zum Thema Gegenöffentlichkeit; schön zusammengefasst das Einmaleins des Nachdenkens.

Ein ganzer Haufen von Weißgarnix: er befasst sich mit der Ansprache Köhlers (wie auch die FAZ), mit Moral und die Krise und mit einer kurzen Zwischenbilanz.

Der kik-Oberchef drückt ein paar Tränen, weil er "völlig falsch verstanden" wird. Ooooooooooh.

Auch die SZ beschäftigt sich jetzt mit der Internetzensur unter dem Vorwand Kinderpornos.

Die NDS beschäftigen sich mit der Rede Köhlers. Dem Kerl kann man sein dummes Geschwätz gar nicht genug um die Ohren schlagen.

Die FDP bekommt Großspenden von äußerst dubiosen Briefkastenfirmen aus der Schweiz. Immerhin ist damit die Frage hinreichend geklärt, warum sich Westerwelle so vehement für Steueroasen einsetzt.

Die EU-Kommission wird Eon und RWE nicht zerschlagen, weil Merkel dagegen zu sehr Druck gemacht. Schön zu wissen, wie leicht man das deutsche Staatsoberhaupt kaufen kann.

Das BVerfG hat die aktuelle Wehrpflichtsform für grundgesetzwidrig erklärt. Hoffen wir, dass die Wehrpflicht bald endlich abgeschafft wird.

In Berlin hat ein Schuldirektor darüber abstimmen lassen, ob die Schule später beginnen soll. Abgesehen davon dass die Abstimmung das wegen der Unterstufe ablehnte, die den Nachmittag behalten wollte und das ganze ein äußerst vernünftiger Vorstoß ist ist das Ganze auch deswegen interessant, weil mehr Demokratie in der Schule äußerst wünschenswert ist.

1 Kommentar:

  1. Zum Urteil gegen KIK:
    Die Argumentation des KIK-Chefs hat auch schon bei Gericht nicht gezogen (vermutlich sind die Richter - wohlgemerkt in beiden Instanzen - einfach begriffsstutzig).

    hier der Link zur Urteilsbegründung der ersten Instanz:
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/arbg_dortmund/j2008/4_Ca_274_08urteil20080529.html

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