Samstag, 30. Dezember 2006

Wann kommt der gelbe Hammer?

Es scheint langsam nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis Arbeitslose einen gelben Hammer (oder etwas vergleichbares) als Identifikationsmerkmal auf der Kleidung tragen müssen. In Stuttgart (wo auch sonst) hat das Oberlandsgericht einen Präzedenzfall entschieden, demzufolge die Anwesenheit von Hartz-IV-Empfängern im Haus ausreichender Grund für eine Mietminderung ist.
Gut, teilweise ist das in diesem Fall durchaus berechtigt, da das Haus zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags ein "exklusives Ambiente" bot - nichts desto trotz sorgt dieses Urteil für eine ungemeine Stigmatisierung der Erwerbslosen und ist in dieser Form einfach nicht hinnehmbar, besonders da zu befürchten ist, dass weitere Urteile dieser Art folgen werden - von den gesellschaftlich bereits praktizierten Ausgrenzungsstrategien einmal ganz abgesehen.

3 Kommentare:

  1. Nicht die bloße Anwesenheit von Hartz-IV-Empfängern ist ein Mietminderungsgrund, sondern das gehäufte und fortgesetzte Verweilen einer ganzen Reihe von Hartz-IV-Empfängern in einem Bürogebäude, das sich sein exklusives Ambiente extra vergüten ließ von den übrigen Mietern. Also mal schön auf dem Teppich bleiben, ein völlig korrektes Urteil!

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  2. Ich sehe an diesem Urteil auch kein Problem, da es sich um eine Büroimmobilie handelte und nicht um eine Wohnimmobilie. Dinge wie Lage, Umfeld usw. sind für Gewerbetreibende besonders wichtig und wenn sich da Veränderungen ergeben, kann das für die dort ansässigen Unternehmen durchaus Auswirkungen haben. Ich denke, da war die durchgesetzte Mietminderung dem Kläger wichtiger als die Diskriminierung von Arbeitslosen, denn in der gewerblichen Vermietung werden die Mieter so richtig kräftig geschröpft. Inwiefern eine Arbeitsagentur und eine Suchtberatung in einem Gebäude mit vermeintlich "exklusivem Ambiente" richtig sind, steht auf einem anderen Blatt. OK, vielleicht die Suchtberatungsstelle wäre noch tragbar als Anlaufstelle für die Kokser aus den dort angesiedelten Steuerberater- und Anwaltsbüros...

    Wer in diesem Kommentar Sarkasmus findet darf ihn behalten ;)

    Gruß

    Alex

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  3. Gut, mir geht es auch weniger um das konkrete Urteil als vielmehr die Präzedenzfallmöglichkeit für weitere Stigmatisierungen und Urteile dieser Art.

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