Samstag, 24. Mai 2008

Am Scheideweg [UPDATE]

In den letzten Jahren war das BVerfG die letzte Bastion der Rechtsstaatlichkeit gegenüber denen, die versuchten diese zum Einsturz zu bringen. Meist waren das Politiker der Union und SPD, aber nicht ausschließlich. Nun steht dem BVergG eine Entscheidung bevor, die größere Tragweite kaum besitzen kann: es entscheidet unter anderem über den eigenen Fortbestand.
Konkret geht es um die Annahme des Lissabonner Vertrags, des neuen "Grundlagenvertrags" der EU - der Versuch, den gescheiterten Verfassungsvertrag über die Hintertür einzuführen. Bundestag und Bundesrat haben bereits zugestimmt, und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat bereits angekündigt, beim BVerfG eine einstweilige Verfügung gegen die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten einlegen zu wollen (die leider außer Frage steht, noch so ein Grund, Köhler abzuwählen).
Für diejenigen, die nicht wissen, was der Grundlagenvertrag eigentlich so Böses enthält, dass man ihn verhindern muss, hier kurz ein Überblick:
- BVerfG. Das BVerfG würde effektiv entmachtet. Die Kompetenzen über solche Entscheidungen würden ihm weitgehend aus der Hand genommen, wenn die entsprechenden Gesetze in Brüssel gemacht wurden.
- Aufrüstungsgebot. Die neue EU-Verfassung enthält ein Aufrüstungsgebot für alle beteiligten Staaten. Was man mit aufgerüsteten Streitkräften dann macht, dürfte klar sein.
- Geistiges Eigentum. Der Grundlagenvertrag soll das Recht auf geistiges Eigentum absolut setzen und von der im GG vorhandenen Bindung an seine soziale Verträglichkeit lösen. Das ist der Grund, warum Bertelsmann den Vertrag so unterstützt, der damit sein Einkommen erheblich zu steigern hofft. Dieser Artikel ist eine größere Katastrophe, weil er das Elend der Welt deutlich verstärken würde - sei es beim Handel mit Generika, sei es mit Klageüberziehungen durch die Content-Mafia.
- Gewaltenteilung. Der neue EU-Vertrag schafft effektiv die Gewaltenteilung ab. Die Macht und Aufsichtspflichten des Parlaments werden deutlich beschnitten, die Exekutive ungemein gestärkt, die bald ohne Kontrolle und vor allem ohne demokratische Legitimation vor sich hinentscheiden könnte. Dazu gehört auch die Einführung der Möglichkeit gezielter Tötungen durch die Hintertür, schon im ersten Verfassungstext umstritten und immer noch enthalten. Dazu kommt natürlich auch, dass die vom deutschen Volk gewählten Organe machtlos würden - ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, da die Staatsgewalt NICHT mehr vom Volke ausging. - Privatisierungen. Der Text kann dahingehend verstanden werden (und wird!), dass der Staat kein öffentliches Bildungswesen, Wasserversorgung und Altenpflege mehr bereitstellen darf, weil dies als Konkurrenz zu privaten Anbietern zu werten wäre. Ich denke, die Folgen sind allen klar und lassen sich beispielsweise in Chile hervorragend beobachten.

So viel in aller Kürze; wer mehr wissen will bemühe Google oder die unten angegebenen Links. Was aber sind die Konsequenzen nun für das BVerfG? Wenn es nicht den Weg der Selbstauflösung beschreitet - was leider durchaus möglich ist -, bleiben dem Gericht mehrere Möglichkeiten, wie es bezüglich des Vertrags entscheiden kann. Die erste ist, einen bundesweiten Volksentscheid auf Grundlage des GG-Artikels 146 anzustrengen:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Das ist die Möglichkeit, die ich deutlich präferieren würde, die aber unwahrscheinlich ist. Die andere Möglichkeit ist, die Wirkung des Grundlagenvertrags für die Bundesrepublik und das BVerfG zu begrenzen; eine Technik, für die das BVerfG in den "Solange-I" und "Solange-II"-Gesetzen bereits zwei Präzedenzfälle geschaffen hat.
Ein weiterer Hoffnungsschimmer bleibt noch: Tschechien stellt das Gesetz derzeit ebenfalls auf den Prüfstand. Jeder halbwegs demokratische Verfassungsfreund kann zu dieser Stunde nur die Daumen drücken, dass irgendjemand klar Denkendes den Grundlagenvertrag doch noch zu Fall bringt - es wäre eine Katastrophe für die Freiheit und die Demokratie, wenn er durchginge.

Quellen:
Telepolis: Verfassungsfeinde feiern in Berlin
Peter Gauweiler: Persönliche Homepage
Spiegel Online: Die wichtigsten Elemente der Verfassung (Achtung! Negativbeispiel!)

NACHTRAG: Als einziges Bundesland hat Berlin gegen den Vertrag gestimmt, weil Wowereit die LINKE nicht überzeugen konnte. Die gelten jetzt als "nicht regierungsfähig" und "unfähig zu Außen- oder Europapolitik". Auch Degler denkt mal wieder.

4 Kommentare:

  1. Ich finde, dass die ganzen Blogger die EU Sache zu spät aufgegriffen haben.

    Das muss ich Euch leider sagen.

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  2. @anonym
    Blogger haben den Vertrag von Lissabon schon sehr früh aufgegriffen. Wenn Du die Beiträge nicht gesehen hast, so liegt es vielleicht daran, dass Du einige interessante Blogs nicht auf dem Schirm hast.

    Die Meldungen zu den Mängeln des Vertrages von Lissabon sind schon bei der Unterzeichnung durch den Parteibuch Ticker gelaufen.

    Im Politblog erschien beispielsweise schon am 13.12.2007: Der Verrat am Volk wird paraphiert

    Und auch im Parteibuch erschien bereits am 26.12. ein Beitrag mit dem mehr als deutlichen Titel: EU-Reformvertrag? Diktaturverfassung!.

    Das außergewöhnliche bei der neuen EU-Verfassung ist jedoch, dass sie besonders schnell durchgepeitscht werden soll, damit sich keine Diskussion entwickelt und der Widerstand keine Zeit hat, sich zu formieren. Deshalb kommt nun die Welle des Protestes erst nach der Verabschiedung im Bundestag.

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  3. Davon abgesehen habe ich das Thema hier im Blog auch schon mehrfach aufgegriffen...

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  4. Wenn dem so ist wie hier beschrieben, bestünde der Weg eines Petitionsantrages (Volksabstimmung bezgl. Aufhebung der Verfassung) per Online-Petition auf der Homepage des Deutschen Bundestages. Für jeden Petitionsantrag wird "gevoted", d.h. bei entsprechender Öffentlichkeitsarbeit in einschlägigen Foren und Blogs sollte da ganz ordentlich was zusammen kommen und schwerlich ignoriert werden können.

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