Dienstag, 25. September 2007

Feindstrafrecht bei Terroristen?

Telepolis hat ein neues, schlagendes Argument gegen die Anwendung des Feindstrafrechts im Kampf gegen den Terrorismus gefunden: wie seinerzeit bei der RAF soll reines Strafrecht gelten, die (Amateur-)Terroristen als gewöhnliche Verbrecher behandelt werden. Denn nichts adelt die kriminellen Fanatiker mehr, als ihnen den heiß ersehnten "Soldaten"status zu geben und einen offiziellen Krieg auszurufen. Damit wurde wieder einmal die denkbar ungeeignetste Strategie gewählt, die den Kampf nicht nur im Ausland (wo der überzüchtete Krieg geführt wird und ständig neue Bastarde hervorbringt) unbeliebt macht, sondern auch hierzulande, wo in seinem Namen Bürgerrechte beschränkt werden.

2 Kommentare:

  1. Klingt nicht schlecht... ausserdem kann man auch mit normalem Strafrecht Leute ordentlich bestrafen.

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  2. Widerspricht aber dem staatl. Drang sich martialisch darzustellen. Die psychologische Komponente der (Staats-) Gewalt fehlt.

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