Sonntag, 9. September 2007

Gesetze im Eilverfahren

Kaum drei Tage, nachdem die Anschlagspläne bekannt und vereitelt worden waren, haben sich die Innenminister der Länder bereits auf eine Verschärfung der Antiterrorgesetze geeinigt - warum auch immer. Offensichtlich funktionieren die bestehenden ja. Sogar der Bundestrojaner zeigt sich vor dem Hintergrund der vereitelten Anschläge als offenkundig überflüssig, denn ein wichtiges Mittel bei der Identifizierung der Verdächtigen war ihr Surfverhalten - das bereits überwacht werden kann.
Die ständigen Verschärfungen zeigen wieder einmal, dass es für die Sicherheitsfanatiker in den Reihen der Politik ein Win-Win-Spiel ist, den Terror zu bekämpfen: hat man Erfolg, braucht man härtere Gesetze, hat man keinen, erst Recht. Dabei bleiben andere Felder gänzlich auf der Strecke, was nicht nur ein ungutes Magengefühl belässt: so häufen sich die Waffenfunde bei Rechtsextremen, selbst bei Maschinengewehren, und die entsprechenden Gruppen führen beständig Wehrsportübungen durch. Auf eine kleine Anfrage durch die Linkspartei empfindet die Bundesregierung es als "entbehrlich", die Frage nach Maßnahmen dagegen zu beantworten und verweist ansonsten darauf, dass Waffen und Wehrsportübungen bei der rechtsextremen Szene zum "szenetypischen Verhalten" gehören. Na dann.
Ich denke, Sprengstoffe und Anschlagspläne gehören bei Terroristen auch zum "szenetypischen Verhalten".

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