Samstag, 12. Juli 2008

Spielwiese Grundgesetz

Ja, haben die denn alle den Verstand verloren? Die SPD fordert, den Ausstieg aus der Atomkraft im Grundgesetz zu verankern, während Merkel fabuliert, sie sei "sehr zurückhaltend", was Änderungen des Grundgesetzes anbelangte. Schön wär's. Leute, das Grundgesetz ist keine Spielwiese, in der man ständig irgendwelchen Kram ändert. Das ist ein Grund-Gesetz, und alles nähere regeln die entsprechenden Bundesgesetze. Wir brauchen keine Patchwork-Verfassung.

8 Kommentare:

  1. Ich weiß nicht, wie ich mich fühlen soll, angesichts solcher Fehleinschätzungen.

    Verzweifelt, traurig, wütend, angewidert, ...

    Die (SPD) sind doch nicht mehr von dieser Welt. Wie eine Sekte.

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  2. Die SPD ist nur noch ein Wurmfortsatz der CDU/ CSU/ FDP mit einem anderen Namen, welcher sich mit den wenigen verbliebenen Mitteln zu differenzieren versucht. Sie könnte es mit einer Umbenennung zur ASPD (=AsozialundemokratischePartei Deutschlands) probieren. Das wäre dann wenigstens ehrlich...

    Gruß

    Alex

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  3. wenn man bedenkt, mit welcher kaltschnäuzigkeit gegenüber dem grundgesetz vom bundesrat ständig gesetze beschlossen und von der bundesregierung entscheidungen getroffen werden, die verfassungswidrig sind - dann ist der vorschlag der SPD einfach lächerlich.

    man denke nur mal an die gesamte agenda 2010 politik, an den afghanistan einsatz, die pendlerpauschale, die zustimmung zum eu-vertrag von lissabon und und und. das grundgesetz ist denen doch scheissegal, solange das bundesverfassungsgericht etwas nicht als verfassungswidrig erklärt, wird auch nichts dagegen getan. frei nach dem motto: man kanns ja mal versuchen, denn bis das verfassungsgericht evtl. etwas als verfassungswidrig erklärt, vergeht viel zeit u bis dahin sitzt man/frau vielleicht schon nicht mehr auf dem pöstchen.

    diese ständigen loblieder politischer akteure auf unser grundgesetz sind doch pure heuchelei, wenn sie ständig entscheidungen/gesetze gegen selbiges beschließen.

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  4. Vielleicht sollte man die Bevoelkerung endlich mal darueber entscheiden lassen, ob sie diesem Grundgesaetz denn auch grundsaetzlich zustimmt.

    Schopenhauer sagte einmal, ein Volk sei frei zu nennen, wenn es sich seine Gesetze selbst gegeben habe - die Konsequenz daraus waere meines Erachtens, dass jeder Buerger mindestens einmal in seinem Leben zur weiteren Gueltigkeit der (ihm im Uebrigen ja vor-)gegebenen Verfassung befragt werden sollte.

    Grober Vorschlag: So etwa alle 50 Jahre eine Grundsatzentscheidung. Ausserdem sollten Aenderungen an der Verfassung vom Volk "ratifiziert" werden muessen - also erst durch allgemeine Abstimmung Gueltigkeit erlangen.

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  5. Die SPD eine Sekte? - Und Erhard Eppler als ihr Guru!

    Wennm man sich einmal anschaut, wie der einstige Vordenker und angebliche SPD-Linke Eppler sich in den letzten Jahren entwickelt und verändert hat, kann man es fast schon mit der Angst zu tun kriegen. Welch eine Bankrotterklärung in puncto Krisenmanagement und an politischem Gestaltungswillen in der kapitalistischen Gesellschaft.

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  6. erinnert mich an zypries idee, it-standards ins grundgesetz zu stecken. ich hab da immer den verdacht, die wollten das als chance nutzen, eine menge unbequemer änderungen vorzunehmen, die alleine nicht durchführbar wären.

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  7. Es gab einmal Zeiten, in denen Politiker das Grundgesetz als oberste Instanz im Kanon unserer Gesetze angesehen haben. Heute ist in den Augen der Politiker das GG nur noch eine Paragraphensammlung, die man sich zurechtbiegen oder die man verändern kann, wie es gerade in den Kram passt. Und wenn das Alles nicht klappt, kann man das GG ja auch umgehen.

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  8. Da brauche ich mich nicht wundern!

    Wieder einige Fragen nicht nur an Sozialdemokraten, sondern auch an Amtsträger!

    Anmerkung der Friedrich Ebert Stiftung über Privatisierungen staatlicher Exekutive:
    Eingriffsverwaltung bedeutet Ausübung von Staatsgewalt. Die Ausübung der Staatsgewalt bedarf der Legitimation. Die Legitimation ergibt sich aus der jeweiligen Verfassung. Daher ist einer Privatisierung entzogen grundsätzlich der gesamte Bereich der sog. Eingriffsverwaltung, also der Bereich, in dem die öffentliche Verwaltung mit Geboten, Anordnungen, Verboten usw. unmittelbar in Freiheit und Eigentum des Bürgers eingreift. Solche Eingriffe oder Zugriffe können mit Rücksicht auf den Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Ermächtigung (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht Privaten überlassen werden.

    Fragen zu den mir vom Arbeitsamt befristet privatrechtlich aufgezwungenen Aufgaben wie:
    = meine Pflichten zur Vornahme von Außenprüfungen bei Arbeitgebern ohne
    konkreten Anfangsverdacht gesetzwidrigen Handelns.
    = dazu meine Pflicht des Betretens von Grundstücken und Geschäftsräumen
    von Arbeitgebern auch ohne dessen Einwilligung während der Geschäftszeiten.
    = meine Pflichten, in dessen Geschäftsräumen Einsicht in die Lohn-, Melde- oder
    vergleichbarer Unterlagen des Arbeitgebers nehmen zu müssen.
    = die Pflicht zur Vernehmung von Zeugen und zur Überprüfung von Personalien der in den Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück des
    Arbeitgebers angetroffenen tätigen Personen.
    = die Pflicht der Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln und meine Pflichten zur Beschlagnahme und Sicherung von Beweisunterlagen und von Daten die der Arbeitgeber in automatisierten Dateien gespeichert hat und mein Auftrag,auf Kosten des Arbeitsamtes Datenbestände aussondern und einziehen zu müssen.
    = meine Pflicht aufzufordern und darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber meine
    Prüfungen für das Arbeitsamt unter Androhung weiterer Maßnahmen zu dulden und hierbei mitzuwirken hat.
    = die Pflicht den Arbeitgeber auf sein Recht hinzuweisen, Auskünfte auf Fragen,deren Beantwortung dem Auskunftsverpflichteten selbst oder einer ihm nahe stehenden Person die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer
    Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, verweigern zu können.

    Waren und sind das Aufgaben der Eingriffsverwaltung einer Verfolgungsbehörde ?
    Durften diese Aufgaben privatisiert werden ?
    Wurden hier durch Amtsträger Rechte gebeugt ?
    Wurde hier durch Zustimmung von Parteien und Gremien mitgeholfen Strafe zu vereiteln ?
    Sollte oder muss ich hierzu noch Strafantrag stellen ?

    Antworten und Tipps angenehm!
    Joachim Kraus
    Mail: demoliekratie@web.de

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