Montag, 15. Februar 2010

Bei den Trümmern von Babylon?


Karl May hätte wohl besser getitelt: Vor den Trümmern der Gewerkschaftsfreiheit, aber dann hätte er wohl Marx statt May heißen müssen. Der Arbeitskampf zwischen der syndikalistischen (Ex-)Gewerkschaft FAU und den Betreibern des Berliner Kinos "Babylon Mitte" geht Dienstag, den 16. Februar 2010,  vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in eine neue Runde.

 Worum geht es bei diesem Konflikt? Zunächst darum, dass die Beschäftigten des Kinos "Babylon Mitte" unter prekären Bedingungen zu Niedriglöhnen arbeiten müssen, obwohl das Kino finanziell gesund dasteht und vom Berliner Senat jährlich mit gut 300.000 Euro subventioniert wird. Die Arbeitnehmer wandten sich, da die Gewerkschaft ver.di sie nicht vertreten wollte, an die FAU Berlin, um von dieser anarchosyndikalistischen Organisation ihre Interessen vertreten zu lassen. In der Folge wurde die FAU stärkste gewerkschaftliche Vertretung im Betrieb und trat im Sommer 2009, nachdem ein Versuch, mit den Arbeitgebern einen Tarifvertrag auszuhandeln, gescheitert war, in den Arbeitskampf ein. Im Rahmen dieses Arbeitskampfes wurde von der FAU auch zu einem Boykott von "Babylon Mitte" aufgerufen, der per einstweiliger Verfügung gerichtlich verboten wurde, da die FAU eine "nichttariffähige Gewerkschaft" und somit nicht zu Arbeitskampfmaßnahmen berechtigt sei.

Einen vorläufigen Höhepunkt fand der Konflikt, als im Dezember 2009 das Landgericht Berlin der FAU bei Strafandrohung untersagte, sich überhaupt als "Gewerkschaft" oder "Basisgewerkschaft" zu bezeichnen. Gegen diesen Gerichtsbeschluss zieht nun die FAU ihrerseits am Dienstag vor das Berliner Landesarbeitsgericht, um ihr Recht zu erstreiten, weiterhin die gewerkschaftliche Vertretung eines Gutteils der Beschäftigten von "Babylon Mitte" dazustellen. Nicht ohne Pikanterie ist dabei das Verhalten der Linken, die am rot-roten Senat beteiligt ist, und das der Gewerkschaft ver.di, die beide nicht etwa Solidarität bewiesen, sondern den Angestellten und der FAU eher in den Rücken fielen.

Die eigentliche Bedeutung dieser Vorgänge liegt jedoch nicht in der Tatsache begründet, dass sich hier Die Linke und ver.di nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben oder dass hier zwei "Tarifpartner" einen Arbeitskampf ausfechten, sondern darin, dass es Arbeitnehmern faktisch untersagt wird, sich ihre Arbeitnehmervertretung selbst zu wählen. Ein weitgehend präzedenzfallfreier Vorgang in der Geschichte des Arbeitsrechts in der Bundesrepublik. Gemäß Grundgesetz, Art. 9, Abs. 3, ist die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer garantiert, weshalb eine Einschränkung dieses Grundrechts durch ein Gericht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Die syndikalistische Organisation FAU ist weder verboten, noch “verfassungswidrig” gemäß Art. 9, Abs. 2, GG, womit ihrer Berliner Sektion nicht so einfach das Recht, eine Arbeitnehmervertretung zu bilden, abgesprochen werden kann. Auch die Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen,  ILO, hält in ihren Konventionen das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit fest, womit sich der scheinbar normale Vorgang eines Arbeitskampfes in Berlin plötzlich in eine "internationale Affäre" verwandelt.

Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und der freien Wahl einer Gewerkschaft ist verbrieft und darf nicht einfach angetastet werden - auch nicht durch ein deutsches Gericht. Man muß kein Freund der "Gewerkschaft" FAU sein, um dies erkennen zu können. Hier geht es um höhere Güter als nur das Recht der Anarchisten, auch sich eben organisieren und Arbeitnehmer vertreten zu dürfen - hier wird Hand an ein Grundrecht gelegt und und das betrifft alle Arbeitnehmer und ihre Vertretungen,  handele es sich dabei um linke, rechte, christliche oder auch anarchistische Gewerkschaften. Dieser Arbeitskampf ist somit von "öffentlichem Interesse" und verdient wahr genommen zu werden.

Die Geschäftsführung von "Babylon Mitte" jedenfalls scheint bereit, eher "das Kino in den Abgrund zu führen" (Zitat: FAU), denn mit der syndikalistischen Arbeitnehmervertretung in Verhandlungen einzutreten, womit der Eingangstitel dann ja doch noch seine traurige Berechtigung fände.

[Anm. d. A.: Ein Interview mit Lars Röhm von der FAU Berlin ist hier zu hören.]

2 Kommentare:

  1. Ich als Ur-Berliner hab diesen Konflikt interessiert verfolgt. Für alle Nicht-Berliner hast Du hier eine gute Zusammenfassung geliefert.

    Kleine Randnotiz: Das Kino Babylon befindet sich nichtmal 100 Meter vom Karl-Liebknecht Haus entfernt, der Zentrale der Linkspartei.

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  2. Oh, danke! Hätte ich jetzt nicht erwartet, zumal ich "weitab vom Schuß" bin und auch leider etwas gepatzt habe, wie mir ein Kollege von der FAU schrieb. Beim gestrigen Gerichtstermin ging es ja nicht um die "Gewerkschaftsfähigkeit" der FAU an sich, sondern um ihr Recht, zu einem Boykott - also Arbeitskampfmaßnahmen - aufzurufen. Zwar läßt dies imo den Rückschluß darauf zu, ob die FAU denn nun als Gewerkschaft anerkannt wird oder nicht, aber ich war da leider nicht präzise und konnte es auch nicht mehr zurückziehen, da es schon über zuviele Blogs verbreitet war :-(

    Dennoch dreht es sich imho um Vereinigungs- und Gewerkschaftsfreiheit und ich werde weiter für kleine, selbstorganisierte Gewerkschaften eintreten.

    "Ur-Berliner"? Wußte ich noch nicht ;-) Das mit der Nähe vom Babylon zum Karl-Liebknecht-Haus auch nicht. Ist nicht manches sehr bezeichnend?

    Beste Grüße
    Frank

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