Mittwoch, 10. Februar 2010

Der Kater nach der Party

Das BVerfG-Urteil ist gerade anderthalb Tage alt, und schon steht die Republik Kopf. Wie wird sich Hartz-IV ändern? Nach oben? Nach unten? Bleibt es gleich? In die anfängliche Euphorie über das Urteil mischt sich schnell Ernüchterung. Das Gericht hat nämlich die Höhe der Hartz-IV-Sätze nicht generell bemängelt. Das ist allerdings auch nicht seine Aufgabe. Es ist ohnehin schon schlimm genug, dass das BVerfG das einzige Korrektiv zu einer völlig aus dem Ruder gelaufenen Regierungspraxis ist, eine Stelle, die eigentlich die Legislative, nicht die Judikative ausüben sollte. Was aber ist in der Folgezeit zu erwarten?
 
Die FDP und Teile der CDU werden versuchen, das Urteil auszunutzen um Hartz-IV in ihrem Sinne zu reformieren, sprich möglichst niedrige Sätze und stärkere Restriktionen. Ich vermute aber, dass sie mit einer Senkung der Sätze nicht durchkommen werden. Stattdessen wird wohl im Windschatten der "großen" Beitragssatzreform und der zu erwartenden Namensänderung einiges im Kleingedruckten verschwinden, über das man nur ungenügend informiert wird.
Ganz sicher - und da gehe ich fast jede Wette ein - wird der Name des Gesetzes geändert werden. Hartz-IV ist extrem negativ konnotiert, und von der Leyen hat bereits vor wenigen Tagen deutlich die Absicht verlauten lassen, eine Namensänderung durchzuführen, eine Forderung, die in der Vergangenheit periodisch wiederholt wurde.
Ich vermute aber auch, dass die Hartz-IV-Sätze steigen werden. Die für Kinder ohnehin, aber wenn die Regierung die Vorgaben des BVerfG umsetzt und eine realistische Berechnungsweise vornimmt, dann kommt sie gar nicht umhin, die Sätze anzupassen. Allein die in den vergangenen Jahren extrem gestiegenen Energiekosten dürften eine ordentliche Steigerung bewirken, wenn ich das Berechnungssystem richtig verstanden habe. Das dürfte manchen in der Koalition durchaus gelegen kommen, auch wenn sie es nicht zugeben werden, weil es ihnen eine billige Möglichkeit gibt, aus dem Dilemma der Steuersenkungsversprechen herauszukommen. Allein schon deswegen dürfte eine geringe Steigerung der Beiträge (mit einer hohen rechne ich nicht) für die Koalition attraktiv sein. Manche Steigerungen lassen sich in jedem Falle für den Bund kostenneutral durch Gutscheinsysteme substituieren. Die Mehrkosten blieben dann bei Ländern und Kommunen hängen, aber auf dem Papier wird der Staatshaushalt nicht belastet.

Die Bedeutung des BVerfG-Urteils selbst ist, wie Heribert Prantl bereits beschrieben hat, ziemlich umfassend, da das Gericht nicht nur ein neues Grundrecht (das soziokulturelle Minimum) definiert, sondern der Allparteienkonstellation der Schröder'schen Reformtage auch eine ziemliche Watsche verpasst hat. Abgesehen von der LINKEn sind nämlich alle Bundestagsparteien an der Entstehung von Hartz-IV tragend beteiligt gewesen, die einen in Regieurungsverantwortung, die anderen durch ihre Rolle in Vermittlungsauschuss und Bundesrat. Damit kommt auf die Regierung sehr viel Arbeit zu, die ihr von außen aufoktroyiert wurde, und ist die Agenda für 2010 in weiten Teilen gesetzt.

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2 Kommentare:

  1. Absätze, bitte. Mit Leerzeilen dazwischen. Man wird alt und das ganze verschwimmt dann zu einem Brei. Nur am Rande.

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  2. Das Gesetz heißt nicht und hieß nie "Hartz IV". Das Gesetz, das im Volksmund so genannt wird, heißt offiziell "Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Dieses Gesetz ist aber ein bloßes Artikelgesetz, das ein neues Gesetz geschaffen und etliche andere geändert hat. Das neu geschaffene Gesetz, das Zentralstück des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, ist das Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dieses SGB II enthält die Regelungen zu den staatlichen Leistungen, die umgangssprachlich ebenfalls als "Hartz IV" bezeichnet werden.

    Langer Rede kurzer Sinn: Da das Gesetz offiziell nie Hartz IV hieß, kann der Name auch nicht durch eine Gesetzesänderung geändert werden. Insofern darf man gespannt sein, ob die Medien ohne Not auf die anstehende PR-Kampagne der Frau von der Leyen aufspringen.

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