Ich finde es etwas problematisch zu den ursprünglichen Menschenrechten immer mehr neue hinzuzudefinieren. Es mindert ihre herausgehobene Bedeutung. Manchmal kann so etwas gerechtfertigt sein, zum Beispiel wenn aufgrund neuer, technischer Entwicklungen neue Schutzrechte notwendig sind. So rechtfertigte zum Beispiel die Entwicklung und Verbreitung der elektronischen Kommunikation die Übertragung des Brief- und Postgeheimnisses auf die neuen technischen Gegebenheiten in Form des Telekommunikationsgeheimnis.
Aber immer mehr Ansprüche allein durch den Versuch einer Akklamation unter einer nichtrepresentativen Gruppe von Aktivisten zu Menschenrechten zu erklären verwässert selbig und lässt Menschrechte zur Beliebigkeit werden. Besonders wenn diese Taktik dazu missbraucht wird Kritiker dieser neupostulierten Rechte zu "Feinden der Menschenrechte" zu erklären, wird auch das Druckmittel Menschenrechtsverletzungen anzuprangern verwässert.
Wenn nun auch ausdrücklich der Anspruch erhoben wird, alle diese "3 Dimmensionen der Menschrechte" seien gleich wichtig, so ist die totale Verwässerung komplett.
Natürlich werden in der zweiten Dimension einige Rechte genannt, die sich schon in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wiederfinden. Insbesondere, das die Menschenrechte diskriminierungsfrei gewährt werden müssen. Auch das Recht auf gewährleistung der Grundbedürfnisse für arbeitsunfähige oder arbeitswillige Menschen findet sich durchaus schon in der UN-Menschenrechtserklärung. Aber was als "Menschenrechte der zweiten Dimension" bezeichnet wird, geht teilweise darüber hinaus und es wurde nachträglich auch einiges hinzugedichtet.
Absolut abwegig ist es jedoch eine Gleichstellung des Ostblockes mit den westlichen Staaten zu versuchen, in dem so getan wird, als hätte der Ostblock halt nur seinen Schwerpunkt etwas anders gelegt. Im Osten war nichts (!) einklagbar.
Ich finde es etwas problematisch zu den ursprünglichen Menschenrechten immer mehr neue hinzuzudefinieren. Es mindert ihre herausgehobene Bedeutung. Manchmal kann so etwas gerechtfertigt sein, zum Beispiel wenn aufgrund neuer, technischer Entwicklungen neue Schutzrechte notwendig sind. So rechtfertigte zum Beispiel die Entwicklung und Verbreitung der elektronischen Kommunikation die Übertragung des Brief- und Postgeheimnisses auf die neuen technischen Gegebenheiten in Form des Telekommunikationsgeheimnis.
AntwortenLöschenAber immer mehr Ansprüche allein durch den Versuch einer Akklamation unter einer nichtrepresentativen Gruppe von Aktivisten zu Menschenrechten zu erklären verwässert selbig und lässt Menschrechte zur Beliebigkeit werden. Besonders wenn diese Taktik dazu missbraucht wird Kritiker dieser neupostulierten Rechte zu "Feinden der Menschenrechte" zu erklären, wird auch das Druckmittel Menschenrechtsverletzungen anzuprangern verwässert.
Wenn nun auch ausdrücklich der Anspruch erhoben wird, alle diese "3 Dimmensionen der Menschrechte" seien gleich wichtig, so ist die totale Verwässerung komplett.
AntwortenLöschenNatürlich werden in der zweiten Dimension einige Rechte genannt, die sich schon in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wiederfinden. Insbesondere, das die Menschenrechte diskriminierungsfrei gewährt werden müssen. Auch das Recht auf gewährleistung der Grundbedürfnisse für arbeitsunfähige oder arbeitswillige Menschen findet sich durchaus schon in der UN-Menschenrechtserklärung. Aber was als "Menschenrechte der zweiten Dimension" bezeichnet wird, geht teilweise darüber hinaus und es wurde nachträglich auch einiges hinzugedichtet.
AntwortenLöschenAbsolut abwegig ist es jedoch eine Gleichstellung des Ostblockes mit den westlichen Staaten zu versuchen, in dem so getan wird, als hätte der Ostblock halt nur seinen Schwerpunkt etwas anders gelegt. Im Osten war nichts (!) einklagbar.