Das Bundesverfassungsgericht hat
beschlossen, dass die seit 2003 massiv betriebene heimliche Kontenabfrage bei Sozialhilfeempfängern und mutmaßlichen Steuerbetrügern. Das Gericht sah keine Verletzung der informellen Selbstbestimmung, warum auch immer.
Warum liest sich hier.
AntwortenLöschenHm, ich denke Das BVG macht immer noch einen richtig guten Job der uns vor den schlimmsten Auswüchen der Politiker bewahrt.
AntwortenLöschen