Donnerstag, 12. Juli 2007

Hure BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass die seit 2003 massiv betriebene heimliche Kontenabfrage bei Sozialhilfeempfängern und mutmaßlichen Steuerbetrügern. Das Gericht sah keine Verletzung der informellen Selbstbestimmung, warum auch immer.

2 Kommentare:

  1. Hm, ich denke Das BVG macht immer noch einen richtig guten Job der uns vor den schlimmsten Auswüchen der Politiker bewahrt.

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