Prävention hat im Rechtsstaat, gerade bei Straftaten, keinen niedrigeren Rang als nachträgliche Verfolgung. Ich verstehe deshalb nicht, wenn argumentiert wird, dass bestimmte Grundrechtseingriffe von vornherein nur zur Strafverfolgung, aber unter keinen Umständen gesetzlich zur Vorbeugung vorgesehen werden dürfen.Die Art Prävention, von der Schäuble spricht, hat natürlich gleich inhärent den rein strafrechtlichen Aspekt, über den er sich im Vorfeld ausgelassen hat. Die Versuche, eine Atmosphäre zu schaffen, in der nicht Angst Straftaten vermeidet sondern die schlichte Idee, dass es nicht nötig ist, kommt Schäuble nicht. Strafen und abschrecken ist alles, was er kennt. Dazu kommt die vollkommene Unsensibilität gegenüber Grundrechtseingriffen. Ganz nach dem Motto: Mein Gott, was stehen die auch im Weg?!
Deswegen ist der Überwachungsstaat wahrscheinlich in GB auch schon deutlich ausgepräger.
Dieses Denkmuster [einen Gegensatz zwischen Freiheit und Sicherheit zu konstruieren, Anm. d. Verf.] hängt vielleicht mit unserer Geschichte zusammen: einer Staatstradition, die sich im 19. Jahrhundert nur langsam von einer obrigkeitsstaatlichen Tradition zu einem Staat der Bürger entwickelte, auf den dann aber die Perversion des Staats durch den Nationalsozialismus folgte. So muss der Gesetzgeber bei uns mit einem Grundmisstrauen leben, das in Großbritannien oder in Frankreich nicht gleichermaßen ausgeprägt ist.
Unter den Bedingungen moderner Staatlichkeit bedrohen nur nichtstaatliche Akteure das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Auch die persönliche Freiheit und die Bewegungsfreiheit sind weit mehr von nichtstaatlicher Gewalt bedroht als durch den Rechtsstaat.Noch vermeidet Schäuble das böse T-Wort. Ich glaube, jeder kann sich denken was gleich kommt.
Man braucht dabei gar nicht an Entführungen und Menschenhandel zu denken. Auch die terroristische Bedrohung beeinträchtigt die Bewegungs- und Handlungsfreiheit der Bevölkerung unmittelbar. Wenn etwa in der Debatte über die Videoüberwachung öffentlicher Räume die gefühlte – und damit auch reale – Verkürzung der Freiheit geltend gemacht wird, so ist ebenso an die reale Verkürzung individueller Freiräume zu erinnern, die aus bedrohter persönlicher Sicherheit im öffentlichen Raum erwächst.Sicher. Ich fühle mich beim Einkaufen in der Königsstraße immer ungemein durch terroristische Attentate bedroht. Mehr Kameras, dann bin ich sicherer!
Wer ist unfreier: der Bürger, der sich aufgrund einer Sorge vor Kriminalität zu bestimmten Zeiten nicht mehr an bestimmte Orte traut, oder derjenige, der bestimmte Räume meidet, weil sie videoüberwacht sind?Anders gefragt: wo liegt der Unterschied? In beiden Fällen ist meine Freiheit gleich eingeschränkt, was also bringt es?
Um ein anderes Beispiel zu nennen: Ist die Freiheitsverkürzung, die in einer automatischen Ablesung von Autokennzeichen und dem sofortigen Abgleich mit der Fahndungsdatei gestohlener Autos liegt, wirklich relevant im Vergleich zur Freiheitsverkürzung, die mit der Gefahr häufig unaufgeklärter und damit sanktionsloser Autodiebstähle verbunden ist?Die typische Argumentation der Sicherheitsfanatiker: man kann ja auch normale Verbrechen damit aufklären und damit die Verbrechensrate senken. Das mag schon richtig sein und an Stammtischen für Zustimmung sorgen, aber das allein ist kein Argument. Die Todesstrafe auf Handtaschendiebstähle mag die Handtaschendiebstahlsrate senken, nur ob das vernünftig ist steht auf einem anderen Blatt. Totalüberwachung, um zehn Autodiebstähle im Jahr aufzuklären? Da könnte man eine Autodiebstahlsversicherung für alle Bürger einrichten und hätte Geld gespart.
Welchem Freiheitsideal entspricht es, wenn die Bürger ein Gefühl staatlicher Ohnmacht haben müssen und sie sich nur im Wege des Selbstschutzes – etwa mit immer aufwendigeren Alarmanlagen oder gar dem organisierten Selbstschutz von gated communities – wehren können?Gegen terroristische Bedrohungen? SAM-Staffeln? Patriotraketen? Schäuble inszeniert hier die inhärente Furcht vor den "gated communities" (sowieso auffällig, wie er mit englischen Begriffen um sich wirft um zu zeigen, wie up to date er ist, obwohl er keinen Internetbrowser bedienen kann), um Zustimmung zu erheischen, obwohl das mit Terrorismus nichts zu tun hat, sondern zu den sozialen Problemen gehört, denen sich zu stellen die CDU nie trauen wird.
Schon bei der Zusammenführung banaler Daten werden unter dem Stichwort eines chilling effects – einer Abschreckwirkung – schwerwiegende Freiheitsverkürzungen gemutmaßt, der chilling effect einer allgemeinen Bedrohungslage oder sehr konkreter Unsicherheit wird dabei oft ignoriert."Chilling effect" klingt natürlich besser als Abschreckwirkung, denn darum geht es. Dass hier eine abschreckende Wirkung für ALLE Bürger erreicht wird, die dazu noch diffus ist, weil man gar nicht weiß welche Daten wo zu welchem Zweck zusammengeführt werden - das ist natürlich im Weltbild eines Schäuble nicht vorgesehen.
Das Grundgesetz verpflichtet die staatliche Gewalt, die Menschenwürde nicht nur zu achten, sondern auch zu schützen. Damit erweist sich der Schutz potenzieller Opfer nicht mehr als bloßer Reflex der Sorge des Staates für die öffentliche Sicherheit, sondern auch als Erfüllung einer Pflicht, die der Staat dem Bürger schuldet.Und plötzlich wird Schäuble zum fürsorgenden Daddy, der in treuer Pflichterfüllung, stets wachsam die Bürger unserer Republik in den dunklen Nachtstunden schützt. Geradezu romantisch, wenn es nicht so absurd wäre.
Der Rechtsstaat muss seine Aufgabe, das Recht zu wahren und durchzusetzen, auch in einer sich verändernden Gesellschaft erfüllen. Denn die gesellschaftlichen Veränderungen – offene Grenzen, kommunikative Vernetzung, Internet – bleiben nicht vor Kriminellen stehen, sondern werden von ihnen intensiv genutzt. Der Handtaschendiebstahl ist durch den Datenklau und anschließenden Onlinebetrug ersetzt worden. Die Verlagerung menschlicher Aktivität ins Internet spiegelt sich in einer steigenden Internetkriminalität. In der Sicherheitspolitik geht es also nicht nur um eine neue Bedrohung durch internationalen Terrorismus, sondern auch um eine sich wandelnde Alltagskriminalität in der digitalen Informationsgesellschaft.Und natürlich wieder das böse Internet. Ich wette, als die Autos aufkamen, hat das zu einer steigenden Autokriminalität geführt, als die Leute den Kutschenraub auf den Autoklau verlagerten. Schäuble zeigt wieder einmal, dass er von den von ihm so gefürchteten neuen Medien überhaupt keine Ahnung hat. Natürlich nutzen auch böse Buben das Internet, wie will man es ihnen auch verbieten? Aber sie ziehen auch Hosen an, ohne dass man es ihnen verbietet. Wenn man aber alle Hosenverkäufe total überwachen würde müssten die Terroristen bald ohne Hosen herumlaufen und wären leicht zu identifizieren. Die Dämonisierung der neuen Medien mag zwar die konservativ-verkalkten und erstarrten Geist und Vorstellungsvermögen von Schäuble befriedigen, löst aber kein einziges Problem.
Zugleich sind die Bedrohungen, die vom Verlust staatlicher Souveränität ausgehen, von failing states und asymmetrischer Kriegsführung, und die der Nährboden des internationalen Terrorismus sind, eine der großen sicherheitspolitischen Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Dazu gehört, dass wir nicht nur weltweit vielfältige Krisen und Konflikte haben, sondern auch, dass sie auch nicht mehr ausschließlich von souveränen Staaten beherrscht werden: Das Konfliktgeschehen wird heute auch von Bürgerkriegen, von selbst ernannten Warlords, Guerillakämpfern, regionalen und privaten Kriegsherren bestimmt. Gewaltanwendung in großem Stil ist zu einer Dienstleistung geworden, für die es Märkte gibt.Das ist so gesehen natürlich richtig. Was man aber mit Onlinedurchsuchung in Deutschland und Kameras in Deutschland gegen Warlords in Afghanistan tun will, bleibt schleierhaft. Und Warlords und Guerillas sind sicher nicht das Problem mit Sicherheit, das wir in Deutschland haben.
Die weltweiten Spannungen und Konflikte sind die Basis für terroristische Entwicklungen, die sich dann auch bei uns entladen. Unsere traditionellen Bezüge, die alte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit werden somit zunehmend obsolet.Bisher hat sich bei uns außer einigen Trittbrettfahrern, die zu dumm waren um im Dunkeln den Lichtschalter zu finden gar nichts entladen. Und wenn man vielleicht in das Feuer der weltweiten Spannungen und Konflikte nicht auch noch beständig Öl gießen würde, gäbe es vielleicht auch nichts, das sich bei uns "entladen" müsste.
Der Rechtsstaat muss seiner Schutzpflicht auch in einer sich verändernden Realität nachkommen, er darf nicht resignieren und sich zurückziehen, sondern muss sich aktiv mit den neuen Entwicklungen – der Auflösung des Gegensatzes von innerer und äußerer Sicherheit und dem Fortschritt der Informationsgesellschaft – auseinandersetzen.Hier bedient sich Schäuble eines der routiniertesten Hilfsmittel der neoliberalen Propagandaanstalten à la INSM. Die "Auflösung des Gegensatzes zwischen innerer und äußerer Sicherheit" wird nicht etwa als zu diskutierendes Problem, sondern schlicht als unabwendbare, von außen aufoktroyierte Tatsache dargestellt - die gleiche Methode, mit der dem deutschen Volk auch die angebliche Notwendigkeit von Reformen eingebläut wurde.
Die Auflösung von innen und außen, die neuen Bedrohungen durch failing states und asymmetrische Konflikte bringen eine Reihe von schwierigen, national wie international zu debattierenden Fragen mit sich. Beispielsweise entspricht die strikte Trennung zwischen Völkerrecht im Frieden und Völkerrecht im Krieg den neuen Bedrohungen nicht mehr. Meine Überzeugung ist, dass nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht den neuen Formen der Bedrohung im Grunde nicht mehr ausreichend gerecht werden. Ich weiß, dass diese Debatte sensibel ist. Ich verstehe aber nicht, warum wir sie deswegen gar nicht führen sollen. Wir müssen unsere Antworten auf die sich verändernde Realität in der öffentlichen Debatte finden. Tabuisierung ist die falsche Antwort.Jetzt springt Schäuble möglichst breitflächig in ein Minenfeld. Die Auflösung des Rechtsstaates betreibt er nirgendwo so akut, zielgerichtet und gleichzeitig offen wie in der Frage der Anwendung des Kriegsrechts innen und außen und damit dem vollständigen Aushebeln des Grundgesetztes, zu dem er vorher zahlreiche Lippenbekenntnisse abgab. Das ist nicht schwer, denn unter dem Kriegsrecht wäre das Grundgesetz zwar weiter in Kraft, aber effektiv nicht mehr gültig - die Parallele zu den Notverordnungen drängt sich auf, die Weimar ebenfalls nie außer Kraft setzten. Vermutlich weiß Schäuble nicht einmal, mit welchem Feuer er eigentlich spielt.
Der Rechtsstaat hat immer darauf geachtet, dass es keine Rückzugsräume für Kriminelle gibt. Er muss auch heute darauf achten, dass keine entstehen.Und wieder stellt Schäuble den Rechtsstaat als vordringlich strafrechtliches Mittel dar. Die ureigene Aufgabe des Rechtsstaates war nie die Vermeidung oder Bestrafung (das meint das Gerede von Rückzugsräumen ja letztendlich) von Verbrechen - es schützte immer den Einzelnen vor der Willkür des Staates. Schäuble aber setzt das ganze ad absurdum und erklärt es zur vordringlichsten Aufgabe dieses Gebildes, das den Bürger schützen soll, ihn zu entrechten.
Deswegen brauchen wir die Onlinedurchsuchung. Wir geben den Rechtsstaat eher auf, wenn wir zulassen, dass der Staat und sein Recht in der globalisierten Internetgesellschaft an Boden verlieren, als – wie dies vielfach beschworen wird – durch die Einführung neuer, dem technischen Fortschritt geschuldeter Ermittlungsinstrumente.Noch ein tpyisches Beispiel der Schäublerhetorik: die Grundgesetzdemontagen sind nötig, weil der technische Fortschritt nicht durch Gesetze abgedeckt wird. Das ist aber Unsinn. Die Onlinedurchsuchung dringt in Privaträume ein. In der Theorie könnte man sich auch ein SEK vorstellen, dass in eine Wohnung eindringt und die Platte ausliest - es wäre verboten, käme aber auf das Gleiche hinaus. Niemand würde dem zustimmen, aber die Onlinedurchsung ist still, leise und heimlich und wird nicht bemerkt. Dieses "neue Mittel" ist aber schlicht nicht vorhanden: es geht darum, in eine Wohnung (die durch das Grundgesetzt geschützt ist) einzubrechen. Das lässt sich auch durch eine Hausdurchsuchung nach bestehendem Recht machen.
Das bisweilen verbreitete Empfinden einer Aufgabenteilung zwischen den Gewalten – nach dem Muster: Die Regierung ist für die Sicherheit, das Bundesverfassungsgericht für die Freiheit zuständig – trifft also nicht zu.Vollkommen richtig. Nur sorgen Menschen wie Schäuble dafür, dass diese Trennung zur Zeit de facto existiert. Nur das BVerfG steht derzeit noch zwischen ihm und der Herde der willen- und rückgratlosen Parlamentarier und dem Zusammenbruch des Grundgesetzes, um ein wenig dramatisch zu werden.
Datenschutz bedeutet nicht, dass der Staat wegschauen muss, wenn es um die Vorbereitung schwerster Straftaten geht. Datenschutz bedeutet, dass der Gesetzgeber transparente Grundlagen dafür schafft, wer welche Daten wofür erhebt, welche Daten vernetzt werden können, wie lange sie gespeichert werden – das heißt: klare rechtliche Regelungen und richterliche Kontrolle, aber kein bewusster Verzicht auf Informationen, die notwendig sind, um den staatlichen Sicherheitsauftrag wahrnehmen zu können.Und hier hebelt Schäuble noch eben schnell den Datenschutz aus: unter dem Feigenblatt der "Transparenz" will er sich jeden Schindluder mit Daten erlauben lassen. Es wäre problemlos möglich, alles zu vernetzen und zu nutzen, wenn nur irgendwo eine AGB steht, die das legitimiert. Das ist aber kein Datenschutz, da die Daten nicht geschützt sind. Vor allem: was hilft es mir zu wissen, dass der Staat Schindluder mit den Daten treibt, wenn ich es nicht unterbinden kann? Das ist wie das Zulassen von Raub, wenn der Räuber vorher dem Opfer ankündigt es bestehlen zu wollen. Oder irgendwann einmal die Aussage getätigt hat, es sei möglich, dass er irgendwann einmal irgendein Opfer bestehle.
Natürlich muss der Staat innerhalb klarer rechtsstaatlicher Grenzen handeln und darf nicht in einem rechtsfreien Raum oder einer Grauzone agieren. Weil das so ist, sind wir gefordert, die Voraussetzungen und gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Das ist ein Teil der parlamentarischen Verantwortung und politischen Führung.Dieser Verantwortung darf sich der Gesetzgeber nicht entziehen. Die verfassungsgerichtlichen Befugnisse haben natürlich bei uns Politikern eine Neigung hervorgerufen, politische Konflikte vor das Gericht zu tragen und als verfassungsrechtliche Konflikte fortzusetzen. Auch das ist tiefer in unserer Tradition verwurzelt, als viele meinen. Schon für das frühe Reichsstaatsrecht des 15. und 16. Jahrhunderts ist die Neigung, politische Fragen vor die Gerichte zu tragen, als Gegenstand einer deutschen libido litigandi (Prozesslust) Gegenstand ernsthafter Sorge gewesen.
Nun wird auch noch das BVerfG als letzte Bastion angegriffen. Da auch Schäuble die Umfragen kennt, nach denen dem BVerfG mehr als doppelt so viel Vertrauen wie dem Bundestag entgegengebracht wird (oh Wunder), beschädigt er natürlich nicht die Institution selbst sondern - perfide - diejenigen, die sie nutzen, also Staat- und Bürgerrechtler.
Wie klar zu erkennen ist stellt Schäuble eine enorme Gefahr für den Rechtsstaat dar. Ich denke nicht, dass er wirklich (wie die Nazis) mit dem Ziel antritt, ihn zu demontieren und einer Quasi-Diktatur Platz zu machen, auch wenn er sicher eine gewisse geistige Verwandschaft zu rechten Kreisen hat (man denke nur an seine Schlesien-Rede). Aber genau auf dem Weg ist er. Sollten jemals wieder solche Kräfte an die Macht kommen - sie können dankbar auf dem Fundament aufbauen, das Schäuble und Schily ihm freundlich bereitet haben. Freiheit stirbt mit Sicherheit, denn Sicherheitsinsitutionen ist es egal, für welchen Herrn sie arbeiten. Stabilität und Ordnung kennen keine Ideologie, ihre Apolegeten arbeiten für Nazis, Kommunisten und Demokraten gleichermaßen. Man sollte annehmen, dass auch ein CDU-Mann das vestehen kann, aber das ist wohl wahrhaftig zu viel verlangt.
Hehe... nett kommentiert...
AntwortenLöschenEr spielt jedoch auch nur klug mit der absoluten Dummheit der Massen. Irgendjemand stimmt diesem Krempel ja sogar noch zu und denkt das wäre wichtig und richtig was dort beschlossen wird...
Erst wenn es zu spät ist werden viele begreifen und sich wundern wie so etwas geschehen konnte. Wieder einmal kann nett bewießen werden, dass selbst aus der schlimmsten Vergangenheit nicht gelernt wird. Es wird sich wiederholen, früher oder später, weil viel zu wenige aufstehen und sich dagegen stellen. "Die Masse" wird dumm bleiben...
Und by the way:
" - die gleiche Methode, mit der dem deutschen Volk auch die angebliche Notwendigkeit von Reformen eingebläut wurde."
Reformen waren/sind notwendig...!