Es geht heute Vormittag nicht um einen Gnadenerweis für Brigitte Mohnhaupt, es geht nicht um eine Sonder-Wohltat für eine Ex-Terroristin - es geht um die Anwendung des geltenden Strafrechts: Die Strafvollstreckungskammer des Oberlandesgerichts Stuttgart entscheidet darüber, ob Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft auf Bewährung entlassen wird.Die von Prandtl beschworene "Sucht nach Strafe" zeigt sich am Besten, wen wundert es, bei der Springerpresse. Das muss an dieser Stelle gar nicht weiter kommentiert werden; der Irak zeigt derzeit, warum man einen Rechtsstaat braucht - und warum er so nicht lange bestehen kann.
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Das besondere Unrecht der Taten war Gegenstand des Strafurteils; es kann bei der Bewährungsentscheidung nicht noch einmal besonders gewichtet werden. Das Gesetz setzt nicht voraus, dass sich ein Täter in der Haft in einen Heiligen verwandelt hat; der Lebenslängliche soll, das gebietet die Menschenwürde, wenn er ausreichend lang gebüßt hat und nicht mehr gefährlich ist, die Chance auf ein Rest-Leben in Freiheit haben. Nur darum geht es. Lebenslange Haft wäre ansonsten nur die Variante des Todesurteils. Der Täter würde zwar nicht gehenkt, stattdessen aber gebrochen.
Eine Frist läuft ab; ein Gericht prüft, was zu prüfen ist. Die Aufregung über diesen normalen Vorgang zeigt: Allen anderslautenden Beteuerungen zum Trotz werden die letzten noch inhaftierten Terroristen doch nicht als normale Gefangene betrachtet. Ein Zweites kommt hinzu: Es gibt in Teilen der Öffentlichkeit ein lauernd exzessives Strafbedürfnis, das über Recht und Gesetz weit hinausgeht. Ein aufgeklärtes Strafrecht muss daher mit der Aufklärung immer wieder neu anfangen.
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Montag, 12. Februar 2007
Zur Freilassung von Brigitte Mohnhaupt
Es gibt viele Gründe, die für eine Freilassung von Mohnhaupt sprechen. Sie sind rechtlicher wie moralischer Natur. Homo homini lupus, der Mensch ist des Menschen Wolf. Heribert Prandtl schreibt in der SZ hervorragend, warum die Entlassung ein Segen für den Rechtsstaat ist:
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Die RAF-Leute sollten genauso behandelt werden, wie alle anderen, die wegen solcher Verbrechen einsitzen und ihre Zeit im Knast rumhaben.
AntwortenLöschenFalsch finde ich eine mystifizierung dieser Leute. Also z.B., wenn darüber diskutiert wird, ob der Bundespräsident den Klar im Knast besuchen soll, oder ob Klar ins Berliner Schloss zum Gespräch gebracht werden soll.
Nach meiner Kenntnis hat noch nie ein Präsident einen Mörder im Knast besucht, um mit dem über seine Befindlichkeiten zu sprechen.
Daß in den siebziger Jahren eine besondere Situation in Deutschland war, ist unbenommen. Daß gesellschaftliche Veränderungsprozesse im Gang waren, die auch so etwas wie die RAF produzierten, nachdem sich die konservativen Kräfte auch mit aller Staatsgewalt und Geheimdienstmauscheleien und Meinungsmache gewehrt haben, wissen wir. Berufsverbote des damaligen Bundeskanzlers Brand waren beispielsweisse ein Auswuchs davon.
Das ändert aber nichts daran, daß die RAF-Leute sich als Herren über Leben und Tod verstanden, wenn es ihnen genehm war. So musste auch der eine oder andere Unbeteiligte daran glauben. Ich denke da an Angestellte der eigentlichen "Ziele". Aber auch an den US-Soldaten, der nur umgebracht wurde, um an seinen Ausweis heranzukommen.
Solch ein Verhalten ist zynisch und hat mit Heldentum à la Robin Hood oder Schinderhannes nichts zu tun. Auch nichts mit Spartakus.
Mit den von der RAF gewählten Mitteln, eine solidarische Gesellschaft schaffen zu wollen war auch damals vermessen.
Vollkommene Zustimmung.
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