Es geht ja nur um eine Gesetzeslücke. Und Lücken müssen geschlossen werden. Klar. Dazu sind Lücken da. Im Fall von Uwe K. bedeutet die Lücke, er muss nur solange hinter Gitter, bis er seine Strafe abgesessen hat. Als er verurteilt wurde, hat er für seine Taten elf Jahre bekommen. Diese elf Jahre sind rum. Er wird freigelassen. Ein Skandal?
Mitnichten. Ein Skandal ist vielmehr, dass die Sicherungsverwahrung inzwischen als gängiges Mittel angesehen wird, einen Täter länger hinter Gittern schmoren zu lassen, als es der bloße Urteilsspruch zugelassen hätte. Gerade bei Triebtätern spielt die Gefährdungsprognose hier oft eine Ausschlag gebende Rolle.
[...]
Aber stellen wir die Frage dennoch: Was wenn, wenn Uwe K´s Prognose nicht stimmt? Was wenn er kein Mädchen mehr anrührt? Dann wird er weiter Jahre im Gefängnis sitzen für nichts. Wohlgemerkt. Seine Strafe hat er abgesessen. Sie mag manchem als zu kurz erscheinen oder ungerecht. Aber ein Gericht hat es anders entschieden. Sicherungsverwahrung dagegen ist einsperren auf Verdacht. Das ist der eigentliche Skandal.
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Montag, 5. Februar 2007
"Der Skandal ist die Sicherheitsverwahrung!"
Schreibt die SZ. Einige Auszüge:
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