Mittwoch, 7. Februar 2007

Zur Haftentlassungsdebatte um Christian Klar

Derzeit herrscht Hochstimmung für die Law&Order-Fraktion des rechten bis sehr rechten Spektrums in der BRD, deren Freiheit bisweilen eben B.R.D.igt werden muss: in der Debatte um eine vorzeitige Haftentlassung Christian Klars via Gnadengesuch sind annähernd 91% der Deutschen dagegen. Zu verdanken ist dies einer unter anderem - neben niederen Instinkten wie Rache, denen immer der Vorzug vor Gnade gewährt zu werden scheint - mit einer beispiellosen Medienkampagne, an der sich neben den üblichen Verdächtigen aus der Rudi-Dutschke-Straße auch eigentlich eher unverdächtige Mitglieder wie die ARD kommen, in denen Sabine Christiansen einen äußerst bitteren Nachgeschmack im Abgang hinterlässt.
Die Süddeutsche Zeitung kommentiert diesen Niedergang des seriösen Journalismus in einem eindringlichen Artikel:
Gleich drei emotional sehr beteiligte Personen saßen in Christiansens Gnadengericht: Michael Buback, der Sohn des von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts; Michael Esper, ein Opfer des Djerba-Grauens; Bettina Röhl, Tochter der RAF-Mitgründerin Ulrike Meinhof.

Mahner des Rechtsstaates

Sie haderten, mehr oder weniger, mit dem deutschen Rechtssystem und der anstehenden Haftentlassung von Mohnhaupt und Klar. Argumentativ war Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf seiner Seite.

In dieser von Gastgeberin Christiansen geschaffenen Gruppierung war Gerhart Baum, der frühere Bundesinnenminister in bleierner Zeit, mit seinen verfassungsrechtlichen Betrachtungen auf ziemlich einsamen Posten.

Ein im Laufe der Sendung immer verzweifelter werdender Mahner des Rechtsstaates, der wollte, dass auch Mörder vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Moralische Hilfe bekam er nur von Abtprimas Notker Wolf, der darauf hinwies, man müsse auch loslassen von der Vergangenheit, weil sich der Mensch so befreien könne.

Aber wollte das die Fernsehfrau Christiansen hören? War das nicht schon viel zu kompliziert? Sie insistierte erkennbar auf den immer gleichen Fragen: Wollen die Opfer Rache? Bereuen die Täter? Während der Sendung ließ sie abstimmen, ob Mohnhaupt und Klar vorzeitig aus der Haft entlassen werden sollen - und Volkes Stimme war so, wie zu erwarten war nach dieser Debatte.
91 Prozent stimmten mit: "Nein".

Bankrotterklärung des Journalismus'
Wenn Christiansen gefragt hätte, ob für Terroristen die Todesstrafe wieder eingeführt werden sollte, hätten vermutlich 91 Prozent dafür gestimmt.

Ein solch sensibles Thema in dieser Form an einem populären Sendeplatz aufzubereiten, ist eine Bankrotterklärung des Journalismus'. Jeder weiß, dass es hier aufzuklären gilt, dass Informationen zu vermitteln sind, nicht nur Emotionen.

Ex-Minister Baum, der die Terroristen einst jagte, kam nicht durch mit seinen Ausführungen, es gebe in Deutschland faktisch kein "Lebenslänglich", da auch Täter in der Regel resozialisiert werden sollen - auch nicht mit dem Hinweis, dass Brigitte Mohnhaupt ihre 24-jährige Mindeststrafe abgesessen hat.

"Vorzeitig"? Auch der Bundesanwalt beantragt die Haftentlassung Mohnhaupts. Über eine Begnadigung von Klar, der noch zwei Jahre im Gefängnis bleiben müsste, befindet der Bundespräsident, beraten vom Gutachter. Warum wartet Sabine Christiansen das nicht ab? Warum will sie vorher ein Votum, das die Diskussion nur noch mehr aufheizt?
Gute Frage.

5 Kommentare:

  1. Es ist doch bigott, wenn man Christian Klar die Haftentlassung verweigert, bloß weil er an der Ermordung reicher Funktionäre und Bonzen beteiligt war. Bei Mördern, die Taxifahrer, Prostituierte, Kioskbetreiber ermordet haben, stellt man sich da weniger an. Soll sich die Strafe zukünftig am Geldbeutel oder gesellschaftlichen Status der Opfer orientieren? Und im Gegensatz zu den Witwen der Funktionäre und Millionäre haben die Hinterbliebenen der durchschnittlichen Opfer aus Unter- und Mittelschicht oftmals auch noch mit existenziellen Problemen zu kämpfen, während die übersättigten Millionärswitwen medienwirksam in die Kameras weinen dürfen, um die Freilassung von Klar & Co. zu verhindern.

    Ich warte nur noch auf den Tag, wo alle Strafgesetze um einem Absatz erweitert werden:

    "War das Opfer Millionär, Politiker oder anderweitig Mitglied der gehobenen Gesellschaft, gilt Auge um Auge, Zahn um Zahn - mindestens."

    Im aktuellen Spiegel beschwert sich in einem Leserbrief auch ein Anwalt aus Burscheid, dass man offenbar den Grundsatz "Vor dem Gesetz sind alle gleich" übergehen will, bloß weil die Opfer reich und/oder prominent waren.

    Gruß

    Alex

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  2. Recht haben sie. Ich meine, was ist denn so ein Unterschichtler auch wert? Der Schutz der Leistungselite darf sich nicht nur auf das Eigentum beschränken, ansonsten wird Deutschland nie weiterkommen in der Welt.

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  3. Ich hoffe, ich bin nicht gerade zu überarbeitet und habe das entweder richtig als Ironie erkannt oder im Halbschlaf falsch verstanden - gute Nacht!

    Gruß

    Alex

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  4. Es war Ironie. So weit solltest du mich kennen.

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  5. Klar, war nur zum Zeitpunkt des Postings nicht offensichtlich wegen Überarbeitung und Übermüdung - das schwächt die Ironie-Detektoren... ;)

    Gruß

    Alex

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