Samstag, 9. Dezember 2006

Schäuble bläst zur neuen Offensive gegen das Grundgesetz

Nach dem letzten Scheitern des Luftsicherheitsgesetzes, das den Abschuss von Passagiermaschinen im Entführungsfall erlauben soll, vor dem Bundesverfassungsgericht will Schäuble nun einen zweiten, unbedeutend veränderten Anlauf wagen. Die Argumentation entbehrt dabei jeglicher Logik: um das Grundgesetz im Ernstfall nicht verletzen zu müssen, soll es eben geändert werden. Sich daran zu halten kommt Schäuble dabei wahrscheinlich gar nicht erst in den Sinn.

7 Kommentare:

  1. Ich möchte deinen Kommentar hören, wenn ein vollbesetztes Flugzeug in Deutschland in ein Hochhaus geknallt ist - und die Politiker sagen: "Sorry, das Grundgesetz ließ nicht zu, dass wir einfreifen". Ich bin sicher, das werden die Opfer und die Öffentlichkeit verstehen... [/zynismus]

    AntwortenLöschen
  2. Und ich möchte den Kommentar hören wenn ein vollbesetztes Flugzeug abgeschossen wird, wo der Entführer nur nach Dubai wollte...

    AntwortenLöschen
  3. Ja und... so etwas muss mMn trotzdem erlaubt sein. Ich will damit bei weitem nicht sagen das ich diese "ohhh Terrorismus" Hysterie gut finde. Du weißt wie sehr ich dieses Gerede um eine nicht wirklich existente Bedrohung hasse, aber so ein Gesetzt muss es geben.

    AntwortenLöschen
  4. Meiner Meinung nach nicht; aber das gleitet so sehr ins philosophisch-ethische ab, dass eine Diskussion unter und Dilettanten glaube ich nicht weiterhilft ^^

    AntwortenLöschen
  5. Jenseits jeder Schadensphantasien ist das ganze genauso wenig rechtlich zulässig wie das Luftsicherheitsgesetz, siehe:

    http://advocatusdiaboli.beeven.de/wolfgang-schaeuble-oder-wo-der-unverstand-regiert/

    Beste Grüße,
    Advocatus Diaboli

    AntwortenLöschen
  6. Hmm, irgendwie mag er keine langen Zeilen...

    http://advocatusdiaboli.beeven.de/
    wolfgang-schaeuble-oder-wo-der-
    unverstand-regiert/

    So sollte das heißen... ;-)

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.