Dienstag, 20. März 2007

An den Karren gefahren

Das BVerfG ist der Stadt Regensburg ordentlich an den Karren gefahren. Diese wollte ein israelisches Bodenkunstwerk, das eine Begegnungsstätte sein soll, von vier Videokameras überwachen lassen.
Begründet wird dies vor allem mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht, der mangelnden rechtlichen Grundlage und der mangelnden Verhältnismäßigkeit. Gleichzeitig schloss das Gericht aber nicht aus, dass in (vielen) anderen Fällen Videoüberwachung angebracht sein kann.
Trotzdem ist das Urteil eine gute Nachricht. Denn es hemmt den derzeit arg ausufernden Überwachungsstaat ein wenig in seinen Bestrebungen ein und gibt dem Bürger wieder mehr Freiheit und Rechte an die Hand. Denn der Fall war schon paradox: ein Kunstwerk, das als entspannter Begegnungspunkt dienen soll, wird kontinuierlich von vier (!) Kameras überwacht. An so einem Ort wird man sicherlich kein entkrampftes Verhältnis zur deutschen Geschichte und den Beziehungen zu den Juden finden können.

4 Kommentare:

  1. Das muss man etwas kritischer sehen. Das Urteil gibt leider nicht das her was viele gerne drin sehen würden. Siehe hier. (Sorry, aber habe kein TrackBack gefunden)

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  2. Sorry wenn der Eindruck erweckt würde, ich würde das so sehen: mir ist schon bewusst, dass das eine EInzelfallentscheidung ist und dass jederzeit pro Überwachung entschieden werden kann. Ich habe mich nur gefreut, dass es endlich einmal eine Stimme dagegen gab ;)

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  3. Eben grade die gab es nicht. Es ist keine Stimme gegen Überwachung, sondern eine die sagt: Keine gesetzliche Grundlage. Mit der Sache "Überwachung" hat das ganze leider gar nichts zu tun.

    Ist genauso wie beim Urteil des BGH zur Online-Durchsuchung; da ging es auch nicht um eine Entscheidung in der materiellen Sache, sondern nur um die formelle rechtswidrigkeit.

    Im Ergebnis aber lässt sich natürlich sagen: 4 Kameras weniger :-D

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  4. OK, damit hast du natürlich Recht...ich gebe mich geschlagen.

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