Freitag, 30. März 2007

Die Macht der Blogger

Von Blogs ist immer häufiger die Rede. Nicht nur entstammen ihnen mittlerweile mehr Enthüllungsgeschichten als der Presse (!), sie erringen mit diesen Enthüllungen auch immer mehr Raum und Macht im Geschäft um Meinung.
Jüngstes Beispiel: WPP-Manager Sorrel. Der Brite, der das zweigrößte Werbeholding der Welt leitet, wurde über Blogs in Karikaturen durch den Schmutz gezogen - wegen eines Verhältnisses mit einer ehemaligen WPP-Managerin, bei dem wohl auch handfestere Unternehmensstrategien im Spiel waren. Die Blogger machten diese Geschichte publik - und übten ordentlich Druck auf Sorrel aus.
Es wird sich zeigen, ob die Blogger eine Revolution oder ein Phänomen der Nachrichtenwelt sein werden.

1 Kommentar:

  1. Ich habe eine kleine Geschichte zum Enthüllen. Ist das Bloggen dafür der richtige Weg?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich wünsche mir wieder frei und unbeschädigt zu sein, wie vor der Pflicht zur Wahrnehmung strafrechtsbezogener hoheitsrechtlicher Aufgaben für den Staat.

    Welche Rechtsnormen sind geeignet nachstehende Verhältnisse zu rechtfertigten?
    Wie findet man eine Handhabe gegen diese Verfassungswidrigkeit?

    Wie ist es eigentlich ohne weiteres möglich, dass eine privatrechtlich s a i s o n a l e (zeitlich begrenzte/befristete) Aushilfskraft einer Bundes(Verfolgungs)behörde gegen seine eigenen zwangsläufig zukünftigen potenziellen Arbeitgeber als Prüfungsleiter strafrechtlich ermitteln muss, ohne das für diese selbstständigen Wahrnehmungen hoheitlicher Kompetenzen und polizeivollzugsdienstlich gleichen Maßnahmen seine persönliche Einwilligung zu diesen Leistungen vorliegt?

    Warum werden hier durch politische Ziele der strafrechtlichen Verfolgung von Arbeitgebern verbürgte Rechte eines Aushilfsangestellten mit der Folge verletzt, die nachweislich seine Chancengleichheit beruflicher Betätigung am Arbeitsmarkt gegenüber anderen Bewerbern massiv benachteiligen?
    - - Zitat aus einer Bewerbungsabsage: “... teilen wir Ihnen mit, daß wir Ihre betriebsprüferischen Qualitäten zur ordnungs- und strafrechtlich präventiven Belehrung und Kontrolle nicht in Anspruch nehmen möchten”

    Muss nach unserer Grundordnung nicht ausgeschlossen sein, dass mit solchen behördlich aufoktroyierten staatlichen Daueraufgaben persönliches und berufliches Fortkommen dauerhaft ruiniert wird?

    Aus welchem Grunde besteht eine Pflicht Aufgaben eines Betriebsprüfers als Einzel- und Gruppenermittler im Arbeits- bzw. Bewerbungszeugnis zu offenbaren, die ja als Bewerbungsunterlagen dienen sollen?

    Warum dürfen für betreffende Ermittlungspersonen hier keine subjektiven, personenbezogenen Rechte geschützt und staatliche Fürsorge geleistet werden?

    Warum werden dieser Zustand und die zynischen Vorgehensweisen eines Verwaltungsleiters und ehemaligen DDR-Blockpartei- Kreisvorsitzenden, der sich doch so mit den Zielen und der Politik der damaligen SED identifizierte, durch die Gerechtigkeitspartei SPD gestützt?

    Kann man denn außerhalb eines hierzu bestimmten autorisierten Rechtsverhältnisses zu hoheitsrechtlich polizeivollzugsdienstlich gleichen Handlungen ohne verfassungsmäßigen Schutz gezwungen werden?

    Mit Hinsicht auf etwas Zeit für eine Antwort, bis bald und alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Träger hoheitlicher Gewalt mit Befugnissen aus der Eingriffsverwaltung in befristeten privatrechtlichen Schuldverhältnissen a.D.

    Joachim Kraus
    Tel. 037436 83988
    (auch)Mail: kraus.joachim@web.de

    P.S. Bei eventueller Unklarheit nochmals kurzum und konkret die Frage:

    Warum ist es in diesem Land möglich, Aufgaben und Befugnisse aus dem Gewaltmonopol des Staates, hier z.B. von Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht freier Bürger, an zeitlich begrenzte/befristete Aushilfsangestellte in privaten Rechtsverhältnissen zu übertragen. Noch dazu, wenn diese dann aus diesen Arbeitsverhältnissen nachhaltig persönliche Schädigungen erleiden?

    Mann tut sich eben sehr schwer verstehen zu müssen, dass eine zeitlich begrenzte/befristete private Aushilfskraft verpflichtet werden kann, mit Befugnissen aus der Eingriffsverwaltung dem Bürger ein Tun, Dulden oder Unterlassen aufgeben zu dürfen und damit in sein Recht, nach seinem Belieben zu handeln oder nicht zu handeln, eingreifen zu müssen.

    Mit welchen Normen ist so etwas zu rechtfertigen? In welchen Demokratien wird ein ebensolches Vorgehen gepflegt?

    Um straffällige Arbeitgeber bloßzustellen und bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen wurde ich als befristeter Aushilfsangestellter relativ gut bezahlt. Das Versprechen der anschließenden Festanstellung wurde gebrochen. Nun bin ich auf die von mir angezeigten Arbeitgeber wieder angewiesen durch Erbettelung von Arbeit mein tägliches Auskommen zu sichern. Das gelingt mir aber nicht!

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