Mittwoch, 21. März 2007

Emanzipation am Beispiel

Kaum zu glauben, aber wahr: eine Richterin hat das Ehescheidungsgesuch einer Marokkanerin, die von ihren Mann verprügelt und mit Mord bedroht wurde, auf Grund des Korans abgelehnt. Der nämlich enthalte ein Züchtigungsrecht.
Wie Fefe schreibt, lösen sich damit 100 Jahre Erfolge der Frauenemanzipation in Luft auf. Denn das Urteil wurde nicht von einem patriarchalischen, verknöcherten Richter, sondern von einer Richterin gefällt. Also einer Angehörigen jener Elite, die die Feministen seit Jahren auf die Chefsessel der Republik schreiben.
Zum anderen ist es auch eine Niederlage der Integrationspolitik. Hallo? Der Koran ist keine Grundlage deutschen Rechts! Es ist vollkommen wurscht, was im Koran steht, wenn es um eine Entscheidung nach geltendem deutschen Recht geht. Dieser Fall dürfte Wasser auf den Mühlen des HB-Männchens sein.

Nachtrag: Indessen wurde der Richterin der Fall entzogen.
Nachtrag 2: Lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl.

1 Kommentar:

  1. Ich glaube die Frau hat da ziemlich in Kloschüssel gegriffen. Aber so wie ich die Medien kenne, haben die sich den einen doofen Satz aus der ganzen Urteilsbegründung geschnappt und daraus Ihre Story gedreht. Das ganze Gerichtsurteil müßte man lesen, dann weiss man mehr.

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