Seine Delikte: er hatte mit Springerstiefeln nach Bahnbeamten getreten und Ausländern mit Vergasung gedroht, nur um zwei zu nennen. Auch vorher war er bereits häufig negativ aufgefallen. Warum er nicht vorher in Haft saß, erklärt die SZ:
Nach dem Vorfall wurde gegen Frank M. Haftbefehl erlassen. Er sitzt nun hinter Schloss und Riegel. Warum er nicht schon viel früher eingesperrt wurde, ist das Geheimnis der Staatsanwaltschaft München I.Selbstverständlich. Ich stelle mir einmal einen ausländischen Mitbürger beliebiger arabischer Staatsbürgerschaft vor, der unter dem Verdacht steht, Terrorist zu sein. Oder ein Linker Extremist, der gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm pöbelt und Polizisten bedroht. Ob da ein "fester Wohnsitz" auch geltend gemacht werden könnte, dass man den nicht sofort einbuchtet?
Hier sieht man keine Versäumnisse. Die vom Gericht verhängte 14-monatige Gefängnisstrafe sei allein kein Grund für einen sofortigen Haftbefehl gewesen, meint Staatsanwalt Hans Lutz.
Frank M. habe über einen festen Wohnsitz verfügt, und Fluchtgefahr habe auch nicht vorgelegen. Auch die beiden anderen, "nicht so gravierenden" Straftaten hätten einen Haftbefehl nicht gerechtfertigt.
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