Montag, 12. März 2007

Maulkorb für Abweichler

Das BVerfG hat den Eilantrag der beiden CDU-Abweicheler (Oeffinger Freidenker berichtete) abgewiesen. Das war vorauszusehen. Interessant ist eher die Begründung.
Denn nach Maßgabe des Gerichts sind die beiden Abgeordneten gar nicht befugt, Klage zu führen! Das dürfen nach Stand der Dinge nur Fraktionen tun. Leider stehen die Chancen eher schlecht: SPD und CDU sind Regierung, Grüne und FDP unterstützen die Sache und die LiPa tut gar nichts. Schade. Schlimm auch deswegen, weil diese Beschränkung des Kreises potenzieller Kläger einen weiteren der vielen Maulkörbe darstellt, die Kritikern des Systems immer wieder auferlegt werden.

Nachtrag: Glaube nie den Leitmedien. Die LiPa hat den beiden Abgeordneten Unterstützung angeboten und will die Klage übernehmen.

5 Kommentare:

  1. Also ich bin nicht der Meinung, dass lediglich die Klageabweisung einen Maulkorb darstellt. Aber bitte, von mir aus. Das kann man so sehen.

    Was mich aber ärgert ist die Überschrift im verlinkten Artikel: »Karlsruhe macht Weg für Tornado-Einsatz frei« - aber so wird halt auch Politik gemacht von unseren großen Zeitungen. Meiner Meinung nach macht Karlsruhe nicht den Weg frei für den Tornado-Einsatz, sondern hat lediglich die Klage wegen fehlender Klagebefugnis abgewiesen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Also meiner Meinung nach liegt der Maulkorb weniger bei Karlsruhe, sondern bei unseren Zeitungen, die es einfach schaffen, ganz geschickt tendenziös zu berichten.

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  2. Ich meine auch nicht, dass das der einzige Maulkorb ist, sondern nur einer von vielen :)

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  3. Also einen Maulkorb halte ich für überzogen. Aus Urteilsgründen geht hervor, weshalb die Abgeordneten nicht klagebefugt waren. Im Übrigen eine Prüfung die bei jeder Klage/Beschwerde/Streit durchgeführt wird.

    "Das
    Organstreitverfahren dient dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im
    Verhältnis zueinander, nicht einer allgemeinen Verfassungsaufsicht."


    Dass die Abgeordneten scheitern würden, stand von vornherein fest. Bereits die JUNGEWELT in dem von dir zitierten Link weist darauf hin. Erklären lässt sich die Klage daher nur aus dem politischem Kalkül heraus, Aufmerksamkeit zu erregen.

    Der LiPa wiederum muss klar sein, dass die Abgeordneten der CDU niemals mit ihnen zusammen arbeiten werden. Das Angebot ist daher auch lediglich ein politischer Schachzug; alleine deshalb, weil die LiPa andernfalls selber hätte einen Organstreit anzetteln können.

    Mit Ruhm bekleckern tut sich die politische Klasse hier offenkundig nicht. Egal ob rechts oder links.

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  4. Nun, die LiPa macht tatsächlich ernst.

    Mir ist zwar noch nicht klar, weshalb sie nicht schon früher geklagt hat, aber jetzt tut sie es.

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