Montag, 12. März 2007

Aktenvernetzung

Ein besonders ekliges Beispiel an Aktenvernetzung (für die Betroffenen) hat SpOn hervorgekramt: demnach greifen Versicherungen routiniert auf die Akten der Bundeswehrmusterung zu. Das kann im Einzelfall schlimme Folgen haben.
Denn wenn in der Musterung mittels irgendwelcher Atteste Krankheiten bescheinigt werden und diese der Versicherung nicht gemeldet werden (was den Beitrag in die Höhe schießen lässt), kann diese bei den KWEA einfach die Akten einsehen - und gegebenenfalls den Vertrag kündigen. Ermöglicht wird dies durch eine "freiwillige" Einverständniserklärung, die Versicherungskunden unterschreiben. "Wer das nicht tut, gilt als verdächtig", so SpOn, und die Folge wird im Artikel zwar nicht genannt, ist aber offenkundig: schlechtere Konditionen oder gar Nichtabschluss des Vertrags.
Auf diese Art sorgt die Vernetzung der Akten für einen eklatanten Nachteil beim Bürger. Nicht nur, dass unzulässig vorausgesetzt wird, die Musterungsakte enthalte die volle Wahrheit und nicht der Versicherungsantrag - so dient eine Lüge bei der Musterung letztlich der Umgehung eines mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht zu vereinbarenden Zwangsdiensts -, auf diese Art entstehen gleich doppelt Nachteile für den Bürger.

Gefunden via Fefes Blog.

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