1) In der Schweiz wurden zahlreiche Einbürgerungen nur mit dem Grund abgelehnt, dass die Einzubürgernden Muslime sind. Das ist doppelt bedauerlich und erschreckend, als dass in der Schweiz die Bürger demokratisch selbst entscheiden, wer eingebürgert wird. Vorgeschlagen werden die Einzubürgernden von einer entsprechenden Kommission, die scharf auf zu erfüllende Kriterien achtet - die die potenziellen Neubürger in diesem Fall alle erfüllen. Trotzdem werden sie pauschal aus diesem einen Grund abgelehnt, da die Stimmung immer aufgeheizter wird. Demokratie kann nur funktionieren, wenn auch die entsprechenden Bildungseinflüsse vorhanden sind. In einer Atmosphäre der Angst müssen Ergebnisse wie in der Schweiz, dass die Beschneidung der Bürgerrechte letztlich mehr Bürgerrechte bringt, nicht verwundern.
2) In Niedersachsen wurde eine Islamistenhatz von oberster Stelle an den Universitäten ausgerufen, ganz nach bayrischem Vorbild. Die CDU tut sich dabei natürlich wieder ganz besonders hervor, besonders, wenn es um differenzierte Leitlinien für das Verdachstsmoment geht:
Niedersachsens Universitäten sollen terroristische Schläfer jagen. Als "auffällig" gelten künftig bereits "muslimische Studenten, die sich einschreiben ohne Leistungsnachweise zu erbringen", sagte ein Sprecher von Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Auch Studenten und Professoren sollen ein "Netzwerk von Ansprechpartnern" bilden und "Verdächtige" melden. "Wenn in der Vorlesung jemand aufsteht und verbal aggressiv wird, könnte sich der Minister vorstellen, dass Professoren und Studenten das wahrnehmen", sagte der Sprecher. Konkrete Pläne gebe es noch nicht, aber der Kieler Kofferbomber sei vor seinem versuchten Attentat auf diese Weise auffällig geworden.Armes Deutschland.
Es ist nicht ganz richtig, das in der Schweiz Einbürgerungen GENERELL direktdemokratisch erfolgen. Dies ist lediglich in vereinzelten Gemeinden der Fall und (auch vom Bundesgericht) stark umstritten.
AntwortenLöschenEinbürgerungen gehören als Verwaltungsakt m.E. keinenfalls vor das Volk, sondern in die Verwaltung.
Eine gerechte Rechtsausübung kann nur garantiert werden, wenn auch eine Überprüfung durch eine höhere Instanz möglich ist. Dies widerum kann nur erfolgen, wenn die untere Instanz für ihren Entscheid eine überprüfbare Begründung liefern muss - was bei Volksentscheiden nie der Fall sein kann.