Nach deutschem Arbeitsrecht darf ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer sofort das Gehalt streichen, wenn dieser ins Gefängnis kommt (keine Arbeit, kein Lohn), da der Arbeitnehmer als schuldig gilt. Der Arbeitgeber ist aber in der Lage, trotzdem weiter zu bezahlen, wenn er die Unschuld für erwiesen hält. Selbst im Falle eines Freispruchs jedoch wird er das Geld vom Staat nicht zurückerhalten.
Stellen wir einfach die naive Frage, ob im Falle eines normalen Arbeitnehmers eine Lohnfortzahlung geschehen würde. Und dann sehen wir uns an, was im Fall des speziellen Arbeitnehmers Feldmeyer mit einem Gehalt von 2,6 Millionen im Jahr passiert.
Komisch, nicht?
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