Donnerstag, 8. März 2007

In Frankreich hat Sarkozy, der Präsidentschaftskandidat der Rechten, gerade einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der sich vorgeblich gegen die Praxis des "Happy Slapping" richtet. Vorgeblich.
Liest man den Text genauer durch stellt man fest, dass die Beweisaufnahme durch Filmen auch in anderen Fällen verboten wird: beispielsweise bei Polizeigewalt. So wird ein wichtiges Beweismittel bei einem durchaus nicht seltenen Tatbestand einfach per Gesetz verboten und die Beweisführung zumindest stark erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht; das Opfer und ein eventueller Filmer werden in den Dunstkreis des Illegalen abgedrängt. Dass hier lediglich ein Formulierungsfehler vorliegt, ist extrem unglaubwürdig - dafür verstehen die Juristen ihr Geschäft zu gut, dafür ist die Praxis, solche Gesetze unter dem Deckmantel anderer, konsensfähiger Scheingesetze, durchzudrücken zu verbreitet und dafür wäre es zu einfach gewesen, diese Lücke auszumerzen. In der letzten Vergangenheit gab es mehrere solche "Doppelgesetze", beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung, vorgeblich gegen Terrorismus, die nun gegen Telekommunikationsstraftaten ebenso einsetzbar sind oder die bayrische "Killerspiele"-Initiative, die auch den Verleih von Pornos verbieten würde. Diese undemokratische und höchst repressive Praxis greift immer mehr um sich.

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