Bei der Terrorbekämpfung kann der Grundsatz der Unschuldsvermutung nach Ansicht von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht gelten.Dumm nur, dass seine Auffassung hier vollkommen wurscht ist. Denn die Unschuldsvermutung ist ein Kernpunkt des Rechtsstaats, den einfach zu demontieren Schäuble schlichtweg nicht befugt ist - abgesehen davon, dass es grundfalsch ist. Der gute Mann schwebt gerade in Sphären, in denen Vernunft und Verantwortungsbewusstsein nicht mehr vorkommen. Auch Folter ist kein Problem, wenn es um "Terrorismus" geht:
„Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Unschuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen", sagte Schäuble dem Stern.
Dieser Grundsatz könne nicht für die Gefahrenabwehr gelten. "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche?", fragte der Minister und gab darauf selbst die Antwort: "Nach meiner Auffassung wäre das falsch.“
Schäuble hob hervor, dass er Folter strikt ablehne und sie „auch nicht augenzwinkernd“ hinnehme. Allerdings würde der Innenminister Erkenntnisse nutzen, auch wenn sie möglicherweise durch Folter erzwungen wurden.OK, langsam zum Mitschreiben: keine Folter, aber wenn wir unter der Folter gewonnene Informationen haben, ist das natürlich toll. Das lässt zwei Schlüsse zu: entweder ist Schäuble zwar persönlich gegen Folter, lässt aber alle machen und nutzt gerne die Infos, die daraus entstehen, oder aber man institutionalisiert einfach die Praxis, Gefangene in irgendwelche Staaten zu überstellen, die foltern - auf den Balkan oder in den Nahen Osten zum Beispiel. Beides spricht Rechtsstaat und Menschenrechten Hohn, die ein Innenminister eigentlich zu verteidigen hätte.
Wenn Nachrichtendienste Informationen über einen sehr gefährlichen Anschlag erhielten, wäre es nach Aussage Schäubles „absurd“, die Informationen nicht zu nutzen, weil „nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden“.
Mit einer anderen Haltung „würde ich meiner Verantwortung für die Sicherheit der Menschen nicht gerecht“, fügte der CDU-Politiker hinzu.
Als Konsequenz kann eigentlich nur eine Amtsenthebung folgen.
Die Telepolis inzwischen hat sich erkundigt, ob Schäuble eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Regierungssprecher lügen dabei teilweise dreist, teils täuschen sie Überlastung vor. Bemerkenswert in jedem Falle der Schlusssatz:
Man stößt auf eine Mauer des Schweigens – und die erschreckende Erkenntnis: vielleicht gehen die Befugnisse des Verfassungsschutzes wirklich nicht weit genug, und es bedarf erst einer – wie Hegel es nannte – "List der Vernunft", also eines Wolfgang Schäuble als Innenminister, damit die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, mit denen auch eine Gefahr wie er überwacht werden kann.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.