Donnerstag, 5. April 2007

Zusammenarbeit von Polizei und GEZ

Wo? Natürlich in Hessen. Aber der Reihe nach. Die Polizei in Osthessen hat ein neues Projekt gestartet: Radio Blaulicht, einen Radiosender rund um die Polizei, quasi eine hauseigene PR-Agentur über den Äther. Neben Musik (mit Polizeibezug) soll es Informations- und Unterhaltungsprogramme geben.
Nicht, dass die Polizei ihr (meist leider begründet) schlechtes Image nicht dringend aufpolieren sollte. Aber die Kooperation mit der GEZ hat einige wirklich bedenkliche Schlagseiten.
Zum einen kann das Informationsprogramm leicht zur Panikmache im Zeichen des GWOT (Global war on terror) benutzt werden. Auch Hetze gegen irgendwelche Personengruppen durch Warnungen ist gut möglich und alles andere als unwahrscheinlich. Zum anderen aber ist die Kooperation quasi auf "dienstlicher Ebene" besorgniserregend. Während die GEZ die Umschulung einiger Kommissare zu "Medienprofis" sponsorte, versprach die Polizei im Gegenzug Unterstützung gegen Gebührensünder. Und hier fangen die Probleme an.
Solche Verschränkungen irgendwelcher Dienste schaffen wieder Schäuble'sche Albtraumszenarien von vernetzten Datenbanken und übergreifenden Kenntnissen, von präventiven Maßnahmen und Bespitzelung. Nicht nur, dass im Namen der Terrorprävention einfach auf jeder Rechnerplatte geschnüffelt werden soll - durch eine solche Kooperation könnte man auch gleich noch nach raubkopierten MP3 suchen, die andernfalls ignoriert werden müssten. Wenn weitere Kooperationen dieser Art folgen sollten, steht bald einer vollkommen Hilflosigkeit des Individuums gegenüber dem Staatsapparat kaum mehr etwas im Wege. Und mal ehrlich - welcher PC-User hat sich keines einzigen Internetverbrechens strafbar gemacht?

1 Kommentar:

  1. Nun, also um mal wieder den juristischen Millimeter zu ficken:
    Internetverbrechen: Verbrechen sind Delikte, die mit einer Freiheitstrafe von min. einem Jahr bedroht sind (vgl. §12 Abs. 1 StGB). Alles andere sind Vergehen.
    Einschlägig sind insbesondere: §§ 202a, 263a, 269, 303a, 303b StGB. Allesamt Vergehen.

    Und wenn ich gaaanz ehrlich bin - naja, § 202a (Ausspähen von Daten) liegt wohl nicht so ganz fern.. ;-)

    Ich sehe das nicht ganz so kritisch. Was sich die GEZ erhofft ist eine Sache. (Die Formulierung, die Polizei versprach find ich da etwas unglücklich, da sie den Wortlaut der Meldung doch arg überdehnt) Außerdem kann ich mir nicht wirklich viele Situationen vorstellen, in denen die Polizei der GEZ tatsächlich helfen kann. Es sei denn, sie machen bei jeder Hausdurchsuchung dann eine Abfrage bei der GEZ. Das wäre natürlich mies UND fragwürdig.

    Was mich aber wirklich ein bisschen irritiert: Der Blanko-Strafzettel Gewinn. Kann ich den dann einfach meinem Nachbarn ans Auto pinnen? :-)

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