Montag, 23. April 2007

Teilsieg für die Bürgerrechte

Erinnert sich noch jemand an Magnus Gaefgen? Kinderschänder, zu lebenslang verurteilt. Dramatische Geschichte seinerzeit, weil man das Gefängnis des Kindes nur deswegen fand, weil die Polizei mit Folter drohte. Riesenknatsch.
Sicherlich, das Ergebnis überzeugt auf seine Weise, da das Kind gefunden wurde. Der Mann hat sich bei der EU beschwert - und die Beschwerde wurde zugelassen und wird bald den Menschengerichtshof der EU beschäftigen. Zwar sind die Aussichten auf einen Sieg für Gaefgen - und damit eine Wiederaufnahme des Verfahrens - gering, und dazu besteht das Problem, dass er nun einmal ein überführter Kinderschänder ist.
Problematisch ist aber, dass Folter angewandt bzw. angedroht wurde. Und das ist nicht rechtmäßig. In diesem Einzelfall mag es zu einem Erfolg geführt haben; jedoch heiligt der Zweck nun einmal nicht die Mittel. Und so sehr auch zu wünschen ist, dass Verbrecher wie Gaefken im Gefängnis landen - es muss mit sauberen, rechtsstaatlichen Mitteln geschehen. Wo sich der Staat mit denen gemein macht, die er verurteilen will, verliert die dafür notwendige moralische Überlegenheit.

1 Kommentar:

  1. Uh, endlich haben wir Menschen auch mal einen Gerichtshof bekommen! So was gabs ja bisher nur für Roboter... ;-)

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