Dienstag, 9. Januar 2007

Fundstücke

Eines Tages findet in einem Rechtsstaat wegen eines Bankraubes ein Prozeß gegen einen Studenten statt. Er habe bei dem Bankraub zwar nicht mitgemacht, aber er habe die Bankräuber vorher gekannt und unterstützt, heißt es in der Anklageschrift. Der Angeklagte sagt, er habe von dem Plan nichts gewußt und seine angebliche Mithilfe seien ganz normale Gefälligkeiten unter Studenten gewesen. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Gefälligkeiten und dem Bankraub läßt sich nicht herstellen. Da man ihm auch eine Mitwisserschaft nicht nachweisen kann, ist der Angeklagte freizusprechen. Denn eine Verurteilung käme nur in Frage, wenn der Angeklagte von den Plänen seiner Mitstudenten gewußt und ihnen bei der Ausführung geholfen hätte.

Er ist auch deshalb freizusprechen, weil über die Haupttat, also den Bankraub, keine Klarheit zu gewinnen ist: Wer hat ihn überhaupt wirklich begangen? Die angeblichen Bankräuber konnten nämlich weder Auto fahren, noch eine Waffe bedienen, noch mit Sprengstoff umgehen. Dennoch sollen Sie mit einem schnellen Wagen vorgefahren, außerhalb der Öffnungszeiten in das Allerheiligste der Bank eingedrungen sein (was ohne Hilfe aus der Bank nicht möglich gewesen wäre) und den Tresor gesprengt haben.

Auch für ihre Tatbeteiligung gibt es nicht nur keine Beweise;
sie selbst kann man auch nicht verhören, denn seit dem Bankraub sind sie verschwunden: Bei der Sprengung des Tresors umgekommen, behauptet die Polizei. Von den eigentlichen Drahtziehern des Bankraubs aus dem Weg geräumt, behaupten andere. Wie ihre Leichen aus der Bank getragen wurden, hat niemand gesehen. Beweise und Indizien sprechen überhaupt für eine ganz andere Version: Nämlich dafür, daß die Bank nicht von den den angeblichen Bankräubern, sondern vom Direktor selbst ausgeraubt worden war. Der Direktor hatte die angebliche Räuberbande möglicherweise nur angeheuert, um von seiner eigenen Beteiligung an der Tat abzulenken. In den Wochen vor dem Bankraub hatte man die Bande in den Kneipen rund um die Bank herumlungern und sich auffällig benehmen sehen. Sie zettelten Streitereien an und raunten, daß bald etwas ganz Großes passieren werde. Nur: Danach waren sie eben weg. Der Bankdirektor dagegen fuhr plötzlich eine Luxuslimousine und bezahlte die horrende Miete für seine weiße Villa am Stadtrand. Auch sonst gab es jede Menge Indizien und Beweise gegen ihn. Seine Verhaftung konnte nur eine Frage der Zeit sein. Da die Haupttat, der Bankraub, nicht aufzuklären beziehungsweise nicht so abgelaufen war, wie die Anklageschrift gegen den Studenten behauptete, war dieser auch deshalb freizusprechen. Denn ohne aufgeklärte Haupttat, kann es auch keine Aufklärung der Beihilfe geben. Soweit die Abläufe in einem Rechtsstaat.
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