Dienstag, 2. Januar 2007

Schäuble wieder einmal stramm auf dem Vormarsch

Wieder einmal versucht Schäuble, der zwar nicht stramm marschieren, aber zumindest stramm rollen kann, am Grundgesetz vorbei mit fadenscheinigen Tricks seine Vorstellungen von Krieg und Bundeswehreinsatz durchzubringen. Dieses Mal geht es gar nicht mehr um die Ermöglichung einer theoretischen militärischen Unterdrückung von Demonstrationen, sondern um ein mindestens genauso heißgeliebtes Projekt des Abschießens von Passagierjets durch Bundeswehrkampfflugzeuge. Einen echten Grund für die Wiederauflage gibt es nicht, die Aussage der Bundesverfassungsgerichts war eigentlich eindeutig: Artikel 1 (!) des Grundgesetzes verbietet es durch die Garantie der Menschenwürde. Der neueste Streich von Schäuble und seinen sinistren Kollegen: das Hijacken eines Flugzeugs zum einen per se als Terrorismus zu definieren und zum anderen den Terrorismus juristisch mit dem Verteidigungsfall gleichzusetzen (für den er gar nicht faul den Begriff "Quasi-Verteidigungsfall" erfindet). Dadurch würde das durch die Hintertür möglich werden, da sich das bisherige Urteil des BVG nicht auf den Kriegsfall bezieht, der ohnehin die Grundrechte außer Kraft setzt, wenn man den Mordphantasien dieser Clique von Kriegstreibern und amoralischen Mördern folgt.
Besonders erschreckend ist, wie vollkommen skrupellos die Schäuble-Clique mit dem Grundgesetz umspringt und es aushölt, biegt, bricht und umgeht. Es wird einem schlecht, solche Menschen in der Regierungsverantwortung zu sehen, und es steht nur zu hoffen, dass sie möglichst schnell im Orkus der Geschichte verschwinden.
Letztlich weiß ich nur eins: wenn dieses Gesetz durchgeht, dann wird Fliegen RICHTIG gefährlich. Ich würde mich unsicher fühlen; nicht wegen extrem unwahrscheinlicher Terroristen an Bord, sondern wegen extrem wahrscheinlicher Terroristen am Boden, die sich von ersteren nur durch den Nadelstreifenanzug und den Anschein der Legalität unterscheiden.

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